Verkauf von registrierter GV-Software

  • Hallo Forenmitglieder,


    habe mir Edius 6.01 bei Ebay gekauft, bei GV registriert und dann festgestellt, dass die Software nicht unter Windows 8 läuft.


    Möchte die Software jetzt wieder verkaufen. Muss ich dazu die Registrierung bei GV löschen und wie macht man das?


    Beste Grüße


    Jürgen

    • Offizieller Beitrag

    hallo Jürgen .... erstmal, willkommen an "board" :)


    > die Registrierung bei GV löschen ??
    a) nicht notwendig... Edius bis zur Version 6.08 ist ja noch simple per Dongle lizenziert (ich hoffe, sie haben ihn mitbekommen/mitgekauft..)
    Erst die die Versionen danach haben eine kompliziertere "Software Lizenzierung/Aktivierung"


    b) können sie auch gar nicht selbst vornehmen ....


    Prinzipiell, Vorsicht bei Kauf von jeglichen Edius-Lizenzen abseits von den zertifizierten Grass Valley Händlern (click mich)
    Bei einem Fehlkauf oder bei Aktivierungsproblemen ab version 6.5, kann ihnen dann auch der Grass Valley Distributor für die >D-A-CH Region< kaum helfen...

    Sie sind dann sind auf Rücknahme durch den privaten Verkäufer
    oder den nicht "lizenzierten Grauzonen" Verkäufer angewiesen.


    mit freundlichem Gruß ... Hans ^^

    Grass Valley Moderator 2 / freiwilliger firmenunabhängiger Foren-Moderator
    Wichtig: Dies ist kein Grass Valley Support Forum.! Dies ist ein moderiertes Anwender zu Anwender Forum.


    i9-7980XE 18cores/36threads - PCIe-M.2 960 PRO 512GB - PCIe-M.2 970 Pro 1TB - 32GB DDR4-3600 - Zotac GeForce GTX 1080 8GB - DeckLink Mini Monitor 4K - Win_10prof
    Edius X WG + VisTitle

  • Vorsicht bei Kauf von jeglichen Edius-Lizenzen


    [...]


    oder den nicht "lizenzierten Grauzonen" Verkäufer angewiesen.

    Also, so wie die Rechtslage aussieht, scheint da nichts grau zu sein. Es ist völlig legal und legitim, gebrauchte Software zu verkaufen, selbst wenn der Hersteller das nicht möchte. Dazu gibt es mehrere (recht aktuelle) Urteile, siehe hier: http://www.pc-magazin.de/ratge…al-verkaufen-2622476.html
    Wenn der Hersteller eine Aktivierung trotz korrektem Softwareverkauf verweigert, würde er eine entsprechende Klage gemäß den höchstrichterlichen Urteilen verlieren. Man kann sogar Bundle-Software aufspalten und einzeln verkaufen: "Das OLG Frankfurt/Main bestätigte die Rechtsprechung des EuGH erneut im
    Rechtsstreit zwischen Adobe und Usedsoft am 18.12.2012 (AZ: 11 U 68/11):
    Man könne eigenständige Lizenzen aus Volumenlizenzverträgen einzeln weiterverkaufen und darf dafür die nötigen Kopien erstellen."
    Ich denke, man sollte sich da nicht so sehr ins Bockshorn jagen lassen, sondern ggfs. klagen und die Anwaltskosten auch noch ersetzt bekommen. Allerdings bezweifle ich, dass es aufgrund der klaren Rechtslage überhaupt zu einem Prozess kommen würde. Normalerweise versuchen große Firmen, Klagen einzelner im letzten Moment durch Entgegenkommen zu behandeln, damit es nicht zu Präzedenzurteilen kommt. Die liegen hier nun aber schon vor. Also dann, froher Softwarekauf :)


    Viele Grüße,
    Jost

  • ... sondern ggfs. klagen und die Anwaltskosten auch noch ersetzt bekommen.


    Lohnt sich meines Erachtens nur, wenn man einen RA im guten Bekanntenkreis hat und sich die 30-50 € Beratungsgebühr spart.
    Bei dem Streitwert der Software lohnt es für manche RA nicht, schließlich muss ein Anschreiben nach Grass Valley (USA oder Japan?) in lupenreinen Englisch verfasst werden.
    Danach läuft die Sanduhr ...


    Bei mir ging in einen Fall mit ADOBE. Da ging ein Einschreiben mit Rückschein in Niederland betriebsintern verloren.
    Diese Antwort bekam ich Monate später, nachdem Adobe den Eingang meines Sendungsnachweis von DHL bestätigte und darauf hinwies alles nochmal per Fax zu senden.
    Es ging damals um Encore im Zusammenhang mit dem berühmten "Transfer of License" in Zusammenhang auf ein damals mögliches Update auf Premiere CS 3 oder 4.
    Ich hatte bei der erworbenen Software (Encore) keine Unkosten, war enttäuscht über die ungenaue Auskunft bei eventuellen Kauf von Premiere CS3 oder 4, ich erhielt keine Zusage für eine problemlose Registrierung für den geplanten Kauf von Premiere CSx.
    Über Premiere 6.01 ging dieses Upgrade jedenfalls nicht mehr und ich bin zu Edius gewechselt. ;)


    Voriges Jahr vor Weihnachten hatte ich versucht über den Adobe-Support die Registrierung von Photoshop Elements von meiner Adobe-ID auf die neue der Tochter zu übertragen ....
    Ich hatte den Eindruck dass dieser deutsche Support (nur erreichbar über eine Adobe-ID) von normalen Usern verwaltet wird und nicht von Adobe-Fachleuten selbst.
    Man braucht sich nur die Ratschläge und Tipps durchlesen. (Beitragszähler hochschrauben ohne Rücksicht auf Rechtschreibung und Grammatik?).
    Die Lizenzübertragung hat nicht funktioniert, aber dafür die Registrierung des Photoshop-Element Upgrade auf die Adobe-ID der Tochter und die Installallation auf ihren PC mit der anschließenden Online-Aktivierung.


    Gruß
    Gerd

    1. GA-Z97-HD3, XEON E3-1240 V3, 16 GB PC3-2800 RAM, FirePro V3900, SSD Samsung EVO, Win 7 64-Bit, HD-Storm
    2. GA-Z97-HD3, XEON E3 1275 V3. 16 GB PC3-2800 RAM, FirePro V3900, SSD Samsung EVO, Win 7 64-Bit , HD-Spark
    3. GA-EP45-UD3P, Q9550S, 8GB PC2-1066 RAM, FirePro V3900, SSD Samsung, Win 7 64-Bit + Win XP, HD-Storm, DV-Storm.

    Einmal editiert, zuletzt von Rübezahl ()

  • Da ging ein Einschreiben mit Rückschein in Niederland betriebsintern verloren.

    Vielleicht ein Tipp dazu: Ein normales Einschreiben (mit oder ohne Rückschein) ist grundsätzlich riskant, weil es nur beweist, dass "Irgendetwas" zugestellt worden ist. Die einzige wirklich rechtssichere Methode zur Übermittlung einer Willenserklärung (z.B. Kündigungen etc.) ist die Zustellung per Gerichtsvollzieher. Kostet etwa 10-15 Euro und der Inhalt ist dokumentiert. Ein Rückschein oder eine irgendeine Bestätigung ist nicht mehr erforderlich. Anders als beim Einschreiben gilt die Willenserklärung schon mit der Benachrichtigung als amtlich zugestellt. Sollte also der Empfänger im Urlaub sein oder das Einschreiben bewußt nicht entgegennehmen (wollen), nützt das gar nichts, speziell wenn es um die Einhaltung von Fristen geht. Mit dieser Form der Zustellung spart man sich jede Menge Ärger, weil Annahmeverweigerung oder Inhaltsleugnung nicht möglich sind. Hier stehen mehr Details: http://www.zm-kanzlei.de/zustellung-per-gerichtsvollzieher/

  • Hi,
    also bevor ich dem Threadersteller den Kauf bei einem "grauen Händler" unterstellen oder mit Anwaltstipps kommen würde,
    würde ich erstmal davon ausgehen, dass der Threadersteller ganz normal gebraucht gekauft hat und die Lizenz urspprünglich über den Distributor oder einen seiner Händler ging.
    Somit würde ich mich im Zweifel an den Distributor für Deutschland wenden und klären wie eventuelle Registrierungsprobleme beseitigt werden können.
    Bei alten Edius-Versionen mit Dongle ist die Registrierung ja ohnehin nur ein freiwilliger "nice-to-have" Vorgang.
    LG
    Maik

  • also bevor ich dem Threadersteller den Kauf bei einem "grauen Händler" unterstellen oder mit Anwaltstipps kommen würde,
    würde ich erstmal davon ausgehen, dass der Threadersteller ganz normal gebraucht gekauft hat...


    Ernstgemeinte Frage: Was unterscheidet denn ein "grauer Händler" von einem "ganz normal gebraucht gekauft hat" ?


    Mir ging es darum, FUD (Fear, Uncertainty, Doubt) im Zusammenhang mit dem Kauf von Gebrauchtsoftware zu bekämpfen. Und damit auch aufzuzeigen, dass Käufer von Edius-Gebrauchtsoftware durchaus ein Recht auf das Funktionieren ihrer Software haben. Und notfalls dieses auch durchsetzen können. Bei 50€ Programmen mag sich das nicht lohnen; bei 600-1000€ Programmen oder mehr ist das durchaus relevant.

  • Im Allgemeinen wird vor Einschalten eines RA eine Aussage auf schwarz und weiß gebraucht, in diesen Fall einen negativen Bescheid z.B. in Form einer e-Mail.


    Ernstgemeinte Frage: Was unterscheidet denn ein "grauer Händler" von einem "ganz normal gebraucht gekauft hat" ?


    GV hat für den Vertrieb von Edius seine "eigenen" Händler die in jeder Form Support gewährleisten, zur Entlastung der Zentrale gewissermaßen.
    Im Internet: https://www.grassvalley.com/sales/resellers ,wobei MMM unter Professional zu finden ist.


    Das kann bedeuten, dass für gekaufte Software z.B. beim billigen Jakob oder woanders kein Support zur Verfügung steht.
    Ehe man sich um einen RA bemüht, sollte man die ALG nicht nur von GV sondern auch von diesen Händlern durchlesen.


    Gruß
    Gerd

    1. GA-Z97-HD3, XEON E3-1240 V3, 16 GB PC3-2800 RAM, FirePro V3900, SSD Samsung EVO, Win 7 64-Bit, HD-Storm
    2. GA-Z97-HD3, XEON E3 1275 V3. 16 GB PC3-2800 RAM, FirePro V3900, SSD Samsung EVO, Win 7 64-Bit , HD-Spark
    3. GA-EP45-UD3P, Q9550S, 8GB PC2-1066 RAM, FirePro V3900, SSD Samsung, Win 7 64-Bit + Win XP, HD-Storm, DV-Storm.

  • Ehe man sich um einen RA bemüht, sollte man die ALG nicht nur von GV sondern auch von diesen Händlern durchlesen.

    Erstmal: es gibt keine "grauen Händler"! Es gibt Händler von Gebrauchtsoftware (z.B. usedsoft) und Händler von ungebrauchter Software (Neu-Lizenzen), z.B. MMM, ob nun vom Softwarehersteller beauftragt oder nicht. Beides ist völlig legal.


    Sind ABGs gemeint oder Allgemeine Leistungsbeschreibungen? Wie auch immer es geht scheinbar um Supportfragen. Das ist natürlich etwas anderes. Dass ein Gebrauchtwagenverkäufer (hier analog als "billiger Jakob" verächtlich bezeichnet) nach dem Handel - sofern nicht anders vereinbart - keinen weiteren Support leisten muss, ist doch klar. Die Ware muss nur funktionieren; das muss er garantieren, ansonsten hätte er seinen Teil des Verkaufs nicht erfüllt.


    Was, wenn sie nicht funktioniert? Entweder es liegt an einem vergurktem Betriebssystem, an einem fehlerhaften Programm oder an einer Fehlbedienung. Bzgl. des Betriebssystems gibt es deshalb ja meistens den (guten) Rat, größere Programme auf einer sauberen Neuinstallation des OS vorzunehmen, ansonsten wäre ein OS-Problem sehr individuell und u.U. nicht trivial zu lösen. Liegt es hingegen am Programm (z.B. Edius), kann ich sicher sein, dass andere User dasselbe Problem haben werden.
    Und genau diese werden ihre Probleme (inkl. der vorgeschlagenen Lösungen) in den einschlägigen Foren diskutieren. Das ist bei Edius in diesem Forum nicht anders als bei anderen Programmen in anderen Foren.
    Beispiel: das aktuelle SD-4:3 Problem von Edius 8.1. Nützt einem der Support bei einem offiziellen Händler jetzt etwas? Der Hersteller weiß es schon längst; wurde hier auch ausreichend erwähnt.
    Nun könnte es allerdings sein, dass das Nicht-Funktionieren dadurch verursacht wird, dass der Hersteller (ob nun Adobe, Grass-Valley oder wer auch immer) eine Neu-Aktivierung der Software bei einem anderen Kunden verhindern möchte und verweigert, weil es natürlich lukrativer ist, neue Softwarelizenzen zu verkaufen. Sowas stand halt früher mal in den AGBs der Hersteller (z.B. Microsoft). Nur sind diese AGB-Punkte aufgrund der Urteile ungültig.
    Vermutlich würde man nicht einmal einen RA bemühen müssen. Aufgrund der Präzedenzurteile würde ein sagen wir mal erläuterndes Schreiben mit der Ankündigung des Beschreitens des Rechtsweges bei einer klugen Firma ausreichen, ein Einlenken zu erreichen.
    Warum gibt es denn die in diesem Artikel erwähnten höchstrichterlichen (EuGH) Urteile? Weil Hersteller den Verkauf gebrauchter Software gerne unterbinden würden.

  • Erstmal: es gibt keine "grauen Händler"!


    Sorry, davon war bei mir nie die Rede!


    Aufgrund der Präzedenzurteile würde ein sagen wir mal erläuterndes Schreiben mit der Ankündigung des Beschreitens des Rechtsweges bei einer klugen Firma ausreichen, ein Einlenken zu erreichen.


    Damit wär die Problematik wohl geklärt.

    1. GA-Z97-HD3, XEON E3-1240 V3, 16 GB PC3-2800 RAM, FirePro V3900, SSD Samsung EVO, Win 7 64-Bit, HD-Storm
    2. GA-Z97-HD3, XEON E3 1275 V3. 16 GB PC3-2800 RAM, FirePro V3900, SSD Samsung EVO, Win 7 64-Bit , HD-Spark
    3. GA-EP45-UD3P, Q9550S, 8GB PC2-1066 RAM, FirePro V3900, SSD Samsung, Win 7 64-Bit + Win XP, HD-Storm, DV-Storm.