EU-Datenschutz-Grundverordnung

  • Hallo an alle Filmer,



    wir seht Ihr die Problematik EU-Datenschutz-Grundverordnung, welche seit dem 25. Mai 2018 gilt.



    Es war ja in den letzten Jahren schon immer das Problem, dass man sich genau überlegen musste, wo und wen man filmt. Ich meine damit das Recht am eigenen Bild. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden.



    Wenn man der Darstellung im Fernsehen und Presse verfolgt, kann man ab dem 25.05. keine Aufnahmen mehr im öffentlichen Raum machen bzw. veröffentlichen, ohne die Zustimmung der abgebildeten Personen zu haben. Egal ob als Gruppe oder Einzelperson, ob diese Personen nur mal so durchlaufen und somit auch nicht das eigentliche Ziel der Aufnahmen sind.



    Als Beispiel wurde im NDR MV das Beispiel eines Fotographen gebracht. Der hat eigentlich keine Möglichkeiten mehr auf offener Straße Portrait- oder Hochzeitaufnahmen zu machen. Er müsste alle anderen Personen unkenntlich machen. Schon das Speichern solcher Aufnahmen ist problematisch (wegen Gesichtserkennung, Ort Datum…) und kann belangt werden.



    Wenn ich jetzt daran denke einen Film zur Hanse Sail 2018 zu machen, sehe ich schwarz. Wie soll das gehen? Im Moment sehe ich kaum noch eine Möglichkeit so einen Film zu machen.


    Wie seht Ihr die Situation?



    Liebe Grüße von der sonnigen Ostsee


    Torsten

  • Servus, Pee
    EDIUS 11 WG, DVR 18 Studio, Mercalli V6 SAL, ASUS Prime Z390-P, i9-9900K mit Intel HD-630, 32GB RAM, SSD-System + SSD-Schnitt, Diverse FP,
    NVIDIA GF-RTX 2060 Super 8GB, W10Pro(22H2), 32" LG PC-Monitor, 32" HDR(HLG)-Vorschau TV per BM Intensity Pro 4K
    Sony ZV-1 mit Zhiyun Crane M2 , Pana FZ-300, GoPro Hero 7 Black, DJI Pocket 2, DJI Mavic Mini, Huawei Mate 20 Pro

  • Und außerdem geht es ja auch "nur" um die Personen, die erkennbar sind. Alles, was sehr unscharf, von hinten oder winzig klein ist, ist auch kein Problem. Wenn man die Person nicht erkennen kann, werden offensichtlich auch keinen personenbezogenen Daten erhoben. ;)


    Ergo: mehr mit DSLR Filmen und immer schön im Telebereich bleiben... :D

  • 1) Alternative-1:
    Anedoktote über Kanzler Adenauer:
    Sein Sekretär: "Herr Bundeskanzler, die Zeitungen schreiben, dass wir Waffen nach China liefern. Was sollen wir machen?"
    Adenauer: "Dementieren und weiterliefern".


    2) Alternative-2 etc:
    - Weiterfilmen und nicht öffentlich zeigen.
    - Warten bis irgendwelche Filmklubs, Berufsverbände der Foto/Filmbranche etc. einen "Musterprozess" gewinnen.
    - Auswandern (wie sieht es eigentlich diesbezüglich in Kanada oder Australien aus?)
    - etc.
    Welcher Nichtjurist soll auf so ein Gesetz eine halbwegs passende Antwort wissen?


    3) Während des Kalten Krieges wurde folgende Schnurre kolportiert:
    Frage: Was ist der Unterschied zwischen USA, Sowjetunion, BRD und Österreich?
    Antworten:
    a) In den USA ist alles erlaubt.
    b) In der Sowjetunion ist alles verboten.
    c) In der BRD ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist.
    d) Und in Österreich ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
    // Und wohin bewegen wir uns - im 21. Jahrhundert - nun ???

    HW: ASUS Z170-A; Proz: i7-6700K; RAM: 32 GB DDR4; GPU: RTX-3070, 8GB GDDR5; SSD: SAMSUNG-850-Pro, 500 GB
    SW: WIN-10/64 PRO (22H2-19045-2364), Firefox u.a.
    NLE: EDIUS-11.10.13903-WG; RESOLVE-18.6.5.0007 Studio

    2 Mal editiert, zuletzt von kpot11 ()

  • Hi,


    die DSGVO ist ja nicht ohne Grund geschaffen worden. Und der liegt wirklich in erster Linie nicht darin den Leuten das Filmen und Fotografieren zu verleiden!!!


    Grund sind die Auswüchse von Datensammelwut und mehr oder wenig unkontrollierter Weitergabe von Daten durch Firmen wie Facebook & Co. Denkt nur an den aktuellen Skandal mit den in GB erhobenen Daten auch deutscher Facebook-Nutzer. Durch die Verbindungen über "Freunde" sind dort die Daten derartig miteinander verknüpft, dass man letztendlich vermutlich auf alle Profile zugreifen kann. So ja auch der Vorwurf in dem vorgenannten Fall.
    Und zumindest hatte Facebook ja einmal angekündigt (ob es umgesetzt wurde weiß ich nicht), dass Bilder - auch in den verknüpften Profilen - auf denen eine Person wiedererkannt wird, diese auch dann entsprechend mit Namen bezeichnet wird.


    Hier soll die DSGVO mehr Transparenz, Schutz und Sicherheit für die Verbraucher bringen. Das halte ich durchaus für wichtig, richtig, und gut.


    Wenn ich da z.B. an so manche Diskussionen auch hier im Forum bezüglich Win 10 und der Übermittlung von Daten an Microsoft denke, sollte ich mit der Meinung auch nicht ganz alleine stehen.



    Wo liegt also das Problem? - eindeutig am deutschen Gesetzgeber. (wie es in Österreich steht weiß ich leider nicht, die Schweiz ist als nicht EU-Land davon ja sowieso nicht direkt betroffen).


    Wie der Name ja schon aussagt, handelt es sich um eine Grundsatzverordnung der EU.
    Diese muss mit nationalen Gesetzen ausgefüllt werden, d.h. es müssen Ausführungsvorschriften erlassen werden, die das alles genau regeln, bzw. auf bereits bestehende nationale Gesetze und Verordnungen verweisen. Das hat unsere Bundesregierung bis heute nicht hinbekommen. Und es sieht im Moment auch nicht danach aus, dass sich dort in nächster Zeit etwas tun wird.


    Aber - die gesetzlichen Regelungen - wie das im oben von @Pee verlinkten Artikel genannte Kunsturhebergesetz (KUG) - bleiben erst einmal in ihrer bisherigen Form bestehen und gültig. Nur auch da galt schon immer = 2 Rechtsgelehrte - 4 Meinungen.


    Außerdem - der gesunde Menschenverstand (ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass es den irgendwo auf dieser Welt gibt ) würde m.E. eine so strenge Auslegung der DSGVO auch nicht zulassen. Sonst wären ja in Zukunft Sendungen wie Fernsehnachrichten (mit Livebildern) oder Übertragungen von Großereignissen schlicht nicht mehr möglich. Zumal man ja nach DSGVO eine bereits erteilte Bewilligung jederzeit widerrufen kann =O .


    Richtig ist allerdings, dass es auf Grund der derzeit bestehenden Verwirrungen und Unsicherheit dazu kommen kann, dass jetzt vermehrt Personen die "versehentlich" ins Bild geraten sich aufregen und Ärger machen (wollen). Leider kann dann da auch niemand ausschließen, dass dies ggf. sogar zu einem Gerichtsverfahren führt. Aber das bedarf dann zumindest eines Klägers der das Kostenrisiko eingeht. Doch das dürfte wohl eher im kommerziellen Bereich vorkommen.



    Ich würde Raten sich jetzt nicht irre machen zu lassen.



    Gruß
    Peter

    ASUS Prime X299-A II, i9-10980XE, 64 GB, Nvidia RTX 2080Ti, BMD UltraStudio 4K Mini, RME Fireface 400, Win 11 Pro , EDIUS 11 WG

    Steinberg Cubase Pro, WaveLab Pro, SpectraLayers Pro

  • Außerdem - der gesunde Menschenverstand (ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass es den irgendwo auf dieser Welt gibt ) würde m.E. eine so strenge Auslegung der DSGVO auch nicht zulassen. Sonst wären ja in Zukunft Sendungen wie Fernsehnachrichten (mit Livebildern) oder Übertragungen von Großereignissen schlicht nicht mehr möglich. Zumal man ja nach DSGVO eine bereits erteilte Bewilligung jederzeit widerrufen kann =O .

    Ach, für Medien ist das nicht ganz so heiß. Die können sich im Zweifel fast immer auf das berechtigte öffentliche Interesse berufen, das im Ernstfall schwerer wiegt als der Datenschutz einer Einzelperson.

  • Ach, für Medien ist das nicht ganz so heiß. Die können sich im Zweifel fast immer auf das berechtigte öffentliche Interesse berufen, das im Ernstfall schwerer wiegt als der Datenschutz einer Einzelperson.

    Die haben sicherlich die besser (bezahlt)en Juristen. Aber das "öffentliche Interesse" darf auch bei der Veröffentlichung eines Filmes z.B. in YouTube nicht geringer bewertet werden, als es bei den Großen.

    ASUS Prime X299-A II, i9-10980XE, 64 GB, Nvidia RTX 2080Ti, BMD UltraStudio 4K Mini, RME Fireface 400, Win 11 Pro , EDIUS 11 WG

    Steinberg Cubase Pro, WaveLab Pro, SpectraLayers Pro

  • Wo liegt also das Problem? - eindeutig am deutschen Gesetzgeber. (wie es in Österreich steht weiß ich leider nicht,

    Bei uns sollen die diesbezüglichen "Ausführungsvorschriften" vom öst. Gesetzgeber angeblich (präzise wissen tu ich es (noch) nicht) "besser" gelöst sein (als z.Zt. noch in Deutschland).
    // Ich mach es momentan wie die Engländer: (Nein, nicht Öxit, sondern) Tee trinken und abwarten, wie sich das alles noch in der praktischen Umsetzung einschleift.
    Schönes Wochenende - kurt

    HW: ASUS Z170-A; Proz: i7-6700K; RAM: 32 GB DDR4; GPU: RTX-3070, 8GB GDDR5; SSD: SAMSUNG-850-Pro, 500 GB
    SW: WIN-10/64 PRO (22H2-19045-2364), Firefox u.a.
    NLE: EDIUS-11.10.13903-WG; RESOLVE-18.6.5.0007 Studio

  • Ich mach es momentan wie die Engländer: (Nein, nicht Öxit, sondern) Tee trinken und abwarten, wie sich das alles noch in der praktischen Umsetzung einschleift.

    So sehe ich es ja auch.

    ASUS Prime X299-A II, i9-10980XE, 64 GB, Nvidia RTX 2080Ti, BMD UltraStudio 4K Mini, RME Fireface 400, Win 11 Pro , EDIUS 11 WG

    Steinberg Cubase Pro, WaveLab Pro, SpectraLayers Pro

  • Die haben sicherlich die besser (bezahlt)en Juristen. Aber das "öffentliche Interesse" darf auch bei der Veröffentlichung eines Filmes z.B. in YouTube nicht geringer bewertet werden, als es bei den Großen.

    Naja, da geht es eigentlich um die Unterscheidung zwischen privat produzierenden Hobbyleuten und Medien im publizistischen Sinne. Die sind von der Presse- und Informationsfreiheit her etwas höher angesiedelt (besonders die öffentlich-rechtlichen, weil die nach dem Rundfunkstaatsvertrag noch den öffentlichen Auftrag haben). Gegen diese Pressefreiheit können im Ernstfall auch mal andere Grundrechte zurückstehen, weil es ein berechtigtes öffentliches Interesse gibt, z.B. an der Aufklärung von Missständen, Korruption. Aber dazu muss man eben mit Redaktionsauftrag (z.B. Veröffentlichungsabsicht) in einem regelmäßig publizierenden Medium unterwegs sein. Der Gesetzgeber hängt ein bisschen her, was den Status von unabhängigen Privatleuten angeht, die z.B. nur unregelmäßig auf Youtube publizieren.


    Fazit: Wer offiziell für eine Redaktion arbeitet, hat damit ein, zwei Argumente mehr, um im Zweifel aus einer kritischen DSGVO-Situation rauszukommen.

  • Ich bin schließe mich da auch eher der Meinung von Captain an.
    Es ist auch aus meiner Sicht ein großer Unterschied, ob private Hobbyfilmer oder Medienleute Beiträge produzieren.


    Leider ist wohl in nächster Zeit auch mit keiner Klärung zu rechnen. Die Bundesregierung hat es ja bisher versäumt Regelungen zu schaffen. Man hatte ja nur 2 Jahre Zeit!


    Ob einfach so weitermachen die Lösung ist, bezweifle ich auch. Bin gespannt wann die ersten Abmahnungen und Strafen von eifrigen Juristen ausgesprochen werden.