Datenschutzerklärung ist das "Aus" für mein Filmhobby

  • Ein Hallo an alle Nichtprofis im Forum,
    mich wundert es sehr, dass hier niemand ein Problem mit der neuen DSGVO hat. Für mich ist es eigentlich das "Aus" für mein Hobby . Ich stecke mitten in einem Filmprojekt über unsere Schmalspurbahn welches dann als BD oder DVD verkauft werden sollte. Dabei entstehen ja Aufnahmen vom Bahnsteig, Ab-und einfahrende Züge, Vorbeifahrten und, und, und. Dabei sind immer wieder viele mitreisende Personen zu sehen, auch welche die unverhofft mal größer durch´s Bild laufen. Die Bahn Mitarbeiter sind nicht das Problem, die wollen ja ihre Bahn bekannt machen. Im DSGVO steht das nur schriftliche Einwilligungen der Betroffenen Personen gültig sind. Das ist nicht mehr realisierbar, also kann ich das Projekt absagen und auch alle weiteren geplanten vergessen. Ich mache ja Filme um sie einem Publikum zu zeigen und nicht zu Hause selber anzugucken. Vom Erlös will ich eigentlich nur die Produktionskosten und die Technik erhalten, mehr nicht. In meinen Filmen möchte ich keinerlei Kritik an irgend etwas üben sondern ausschliesslich positive, schöne Dinge einem Publikum präsentieren. Hinzu kommt, wenn der Film fertig ist und jemand sieht sich darin, kann er noch im nachhinein die Veröffentlichung verbieten lassen. Ich hab ja keine Lust mich auch noch juristisch mit Personen auseinanderzusetzen.
    Da es hier im Forum erst ein Beitrag zu dem Thema gab, denke ich das sich über dieses Problem noch keiner so richtig Gedanken gemacht hat.
    Ich weiß mir jedenfalls keinen Rat mehr wie ich in Zukunft noch Filme machen soll. Vielleicht hat Jemand von Euch einen Rat für mich wie das in Zukunft weitergehen soll.


    Viele Grüße Uli ?(

  • DSVGO heißt nicht 'Ende der Sendung'. Schau mal hier: https://www.videoaktiv.de/prax…erordnung-fur-filmer.html

    Bernd aus Duisburg
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    Intel i9 7940X 14 x 3,1-3,8 GHz - X299 - 32 GB DDR4 RAM3000 - Win 10 64bit+ 1GB VME 960 Samsung - nVidia Geforce GTX 1060 mit 6 GB Ram - BM Intensity Pro 4K

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    Schnitt-PC:
    Gehäuse: Cooler Master Midi Tower Centurion 590, Netzteil Cooler Master, Silent Pro 700W, Mainboard : Asus Sabertooth X58, LGA1366, Speicher : Corsair 3x4GB, DDR3-1333, CPU : Intel Core i7 960, 3.20 GHz, LGA 1366, Kühler : Noctua CPU-Kühler NH-D14, Festplatten: 1x Samsung SSD 850EVO , 3 x 1 TB-WD Black, 1 x 4TB WD Black, Grafikkarte: NVIDIA GTX 960, OS : Win-10-64bit Pro (1909), Edius 8.53 WG, HD-Storm, 2 x 24" FHD-Monitore,

  • Dabei sind immer wieder viele mitreisende Personen zu sehen, auch welche die unverhofft mal größer durch´s Bild laufen.

    - Die könnte man vielleicht mit Unschärfe behandeln (?)
    - Das Gesicht könnte man vielleicht mit "Lichteinfall durch Sonne" (Lens-Effekt) überdecken (falls sonniger Tag).
    - Vielleicht kannst Du auf diese Clips einfach verzichten ?
    - ...
    Gruß kurt

    HW: ASUS Z170-A; Proz: i7-6700K; RAM: 32 GB DDR4; GPU: RTX-3070, 8GB GDDR5; SSD: SAMSUNG-850-Pro, 500 GB
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    NLE: EDIUS-11.10.13903-WG; RESOLVE-18.6.6.0007 Studio

  • Volki9 schreibt u.a. (Anm: automatische Selektion zum Einfügen in meine Antwort hat diesmal nicht funktioniert):
    "Da ja auf fast allen Produktionen in irgend einer Art, auch "Fremdarbeiten", sei es Still's, Stockfotos, Musik, Geräuschen oder was auch immer zu finden sind, nicht nur das "Recht am eigenen Bild (abgekürzt) triffst du mit dem Entscheid deine Arbeit zu verkaufen, in ein rechtliches Minenfeld"


    Kann man nur ergänzen durch z.B.
    - Wo kein Kläger, da kein Richter. // Im kommerziellen Bereich aber eher ein untauglicher Tipp.
    - Auf hoher See und vor Gericht befindet man sich in Gottes Hand. // Amen.


    Gruß kurt

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  • Was Grafiken, Stockfootage, Musik und Geräusche betrifft: hier gilt seit eh und je, dass bei Vorliegen einer Veröffentlichungsabsicht (gratis oder kostenpflichtig) ich sowas nur verwenden kann, wenn ich es selbst erstellt habe. Oder ich lizenziere es (gegen Geld). Das ist kein Hexenwerk und hat mit der DSGVO erstmal nichts zu tun.


    Der Link von bernibernd fasst es ganz gut zusammen. Außerdem ist das sog. "konkludente Einverständnis" ganz hilfreich - man muss nur darauf achten, dass es zutrifft. ;)

  • Außerdem ist das sog. "konkludente Einverständnis" ganz hilfreich - man muss nur darauf achten, dass es zutrifft.

    In diesem Fall ist es gut, wenn man dafür (mindestens) zwei Zeugen (Freunde, "Mitarbeiter" beim Filmen, ...) hat, die das im Fall der Fälle bestätigen würden.
    kurt

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  • Erst mal vielen Dank, für Eure Beiträge,


    für Volki: Gedanken hab ich mir schon immer darüber gemacht, doch nun hat das ganze doch eine neue Dimension angenommen.
    Bis her habe ich für alle fremdeingefügten Inhalte immer die Genemigungen eingeholt b.z.w. Lizenzen erworben so das alles rechtlich ok war.
    Eigentlich kommt wirklich nur noch Deine Empfehlung in Frage den Verkauf unter den neuen Bestimmungen zu unterlassen.
    für Kurt: wenn ich eine BD kaufe und da sind die Personen alle vermatscht dargestellt würde ich mein Geld wiederhaben wollen. Das geht garnicht.
    Und die Gestaltung des Film´s nur noch den Datenschutzregeln zu unterwerfen geht auch nicht.


    Des weiteren reicht ein "in die Kamera lächeln" als Einverständnis, jetzt nicht mehr aus, da der Verwendungszweck nicht allen abgebildeten Personen mitgeteilt werden kann.
    (z.B. 50 Leute auf dem Bahnsteig und im Zug) Sind die Leute Beiwerk einer Landschaft? Wer entscheidet das? Hinzu kommt das nachträgliche Wiederrufsrecht der Einwilligung.
    Wie ich schon am Anfang schrieb: Es ist eigentlich das "Aus" für mich als Amateurfilmer. Einen Film zu machen der den Anforderungen der neuen DSGVO entspricht, ist für mich nicht mehr realisierbar.
    Ich frage mich wie das die Produktionsfirmen machen die Beiträge für Tourismus, TV Sender o. ähnliches machen(Eisenbahnromantik z.B.) Die Medien unterliegen ja anderen Gesetzen, die dürfen das. Die bittere Kosequenz unserer Beiträge hier, wird für mich sein den Verkauf einzustellen so wie es Volki schreibt.


    Gruß Uli

  • Einen Film zu machen der den Anforderungen der neuen DSGVO entspricht, ist für mich nicht mehr realisierbar.

    Das würde dann aber auch fürs Fotografieren gelten (?).

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  • Des weiteren reicht ein "in die Kamera lächeln" als Einverständnis, jetzt nicht mehr aus, da der Verwendungszweck nicht allen abgebildeten Personen mitgeteilt werden kann.(z.B. 50 Leute auf dem Bahnsteig und im Zug) Sind die Leute Beiwerk einer Landschaft? Wer entscheidet das? Hinzu kommt das nachträgliche Wiederrufsrecht der Einwilligung.

    Ja... nein... ich würde das Ganze erstmal nicht so schwarz sehen. Momentan ist meine Empfehlung, sich im Zweifel etwas zurückzuhalten, weil die DSGVO neu ist und es bislang keine relevanten gerichtlichen Entscheidungen gibt in Prozessen, in denen ähnliches verhandelt wird wie Deine Situation. Sobald in einigen Verfahren klarer wird, in welche Richtung die Gerichte die aktuelle (unklare) Rechtslage auslegen, kann man sich auch wieder entsprechend aus der Deckung wagen.


    Hobbyfilmer, die ihre Werke dennoch verkaufen, haben eher folgendes Teilproblem: die meisten filmen mit einer Ausrüstung, die man (scheinbar oder tatsächlich) im Saturn/Mediamarkt kaufen kann, weswegen sie in den Gedanken der Passanten als Tourist/Privatperson durchgehen und nicht wie ein/e TV-Team oder Filmproduktion wirken (denn DEN Unterschied erkennt man i.d.R. auch als Laie). Wenn da ein/e Onkel/Tante am Bahnhof steht und Züge filmt und ich merke, dass ich auf seinem Bild drauf bin, reagiere ich wahrscheinlich entspannter als wenn ich wüsste, dass diese Bilder für eine TV- oder Filmproduktion entstehen. So, und jetzt kommt der psychologische Knackpunkt: Ich dachte also, es wäre eine Privataufnahme, finde aber hinterher zufällig heraus, dass jemand damit Geld verdient hat. Und schon möchte ich vielleicht NICHT mehr Teil der Aufnahme sein - und entziehe dem Filmemacher nachträglich die (zuvor nie schriftlich erteilte) Genehmigung.


    Außerdem greift eigentlich sowieso eine Alarm-Automatik der jeweiligen Eigentümer/Inhaber/Mieter von Grundstücken etc.: Sobald ich Aufnahmen nicht mehr aus privaten Gründen mache, sondern die Filme verkaufe (zu welchem geringen Preis auch immer, und nur um Kosten zu decken), betreibe ich eigentlich ein Geschäft - jedenfalls kann man mir das so auslegen. Und daher ist für das Filmen in Bahnhöfen, an Bahnsteigen und in Zügen (um mal bei dem Beispiel zu bleiben) ohnehin zwingend eine Drehgenehmigung einzuholen. In "Eurer" Schmalspurbahn (Verein oder so?) wäre die Drehgenehmigung wohl kein Problem, aber schon auf dem Bahnsteig eines x-beliebigen Haltepunkts in der brandenburgischen Steppe kommt die jeweilige Bahngesellschaft ins Spiel. Das ist jetzt keine Hilfe, aber wenn man sowieso keine Drehgenehmigung bekommt, braucht man sich auch um die DSGVO keine Sorgen mehr zu machen. Und dort, wo man eine Drehgenehmigung bekommt, haben viele Institutionen gern auch Ideen oder Ratschläge. Früher war es der Zettel, den die dann hingehangen haben ("bei und finden heute Filmaufnahmen statt... blabla...") oder ein Pressesprecher/-mitarbeiter, der mitging und entsprechend für Aufklärung/Entspannung sorgte.


    Und was heute angeht: wie gesagt - lasst dem Ganzen etwas Zeit. Macht erstmal Naturfilme :)


    PS: noch ein ganz ernsthafter Tipp, wenn es z.B. um die Schmalspurbahn geht: nutzt doch die Situation mal, um Euch zufragen, ob ein Film nicht auch OHNE das Laufpublikum geht. Wenn wir ehrlich sind, haben wir alle schon milliardenfach gesehen, wie eine Schmalspurbahn auf einem Bahnsteig steht, hundert Bahnverrückte Fotos und Videos machen, Kinder staunen und hinfallen. Alles nicht neu. Ergo wäre es doch mal interessant, worauf man sich konzentrieren müsste/könnte, wenn wir genau das NICHT zeigen könnten? Was könnte man stattdessen zeigen? Vielleicht etwas, das noch nicht jeder schon mehrfach gesehen hat? Etwas, das nicht jeder Hobbyfilmer in jeder Kleinstadt sowie fünfmal im Jahr dreht? Das ist zwar schwieriger, aber vielleicht gewinnt man dabei selbst neue Perspektiven, die man dann in seinen Filmen einfließen lassen kann.

  • Das würde dann aber auch fürs Fotografieren gelten (?).

    :nick: Richtig - und für Tonaufnahmen, und, und, und ….


    Ganz streng betrachtet dürftest Du ja auch als Privatperson ohne jeweilige Zustimmung nicht einmal mehr Deine "Kontakte" im Handy, Mailprogramm, usw. abspeichern!!!!


    Aber - wie auch schon mal in einem anderen Beitrag gesagt - nicht gleich verrückt machen lassen. Der Grund für dieses Gesetzt liegt in einem ganz anderen Bereich.
    Da unsere Politiker auch nach den jetzt geführten Diskussionen offenbar nicht bereit sind entsprechende Anpassungen der, und Ausführungen zu den schon vorher bestehenden Gesetzen zu machen, wird man wohl doch leider erst richterliche Entscheidungen abwarten müssen.



    Gruß
    Peter



    PS:


    Macht erstmal Naturfilme...

    Aber bitte vorher erst die Einwilligung von "Mutter Natur" einholen... :bgdev:

    ASUS Prime X299-A II, i9-10980XE, 64 GB, Nvidia RTX 2080Ti, BMD UltraStudio 4K Mini, RME Fireface 400, Win 11 Pro , EDIUS 11 WG

    Steinberg Cubase Pro, WaveLab Pro, SpectraLayers Pro

  • Das KUG bleibt wohl neben der DSGVO bestehen. Dazu gab es das erste Urteil kürzlich vom OLG Köln.

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    Mainboard Asus Prime Z370-A, CPU Coffeelake i7-8700 mit CPU-Grafik HD Graphics 630, NVidia GTX 1050 Grafikkarte, Win 10 (64 bit).

  • Das KUG bleibt wohl neben der DSGVO bestehen. Dazu gab es das erste Urteil kürzlich vom OLG Köln.

    ALLE betreffenden Gesetze bleiben in vollem Umfang bestehen und stehen evtl. in Konkurrenz mit der neuen Regelung. Das ist ja eben, was unser Gesetzgeber verabsäumt hat.

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  • Hallo zusammen,
    ich kann nur Danke sagen, für Eure Beiträge, besonders Captain für Deine ausfühlichen Gedanken. Es ist einfach Super was uns die EU da beschert hat :feel: . Ja, beim fotografieren ist es ja genau so. Irgendwann brauchen wir noch eine Genehmigung zum Luftholen. Die Drehgenemigung ist bei diesem Projekt erteilt, der Bahnbetreiber möchte ja diesen Film von mir haben. Bei dem Problem mit den Aufnahmen ist er genauso ratlos wie ich. Gut ist der Hinweis auf das Schild "Heute finden Dreharbeiten statt" Aber wie und wo erfahre ich ob das auch der DSGVO entspricht. Das ist alles so schwammig geschrieben.


    Also Schmetterlinge filmen und abwarten bis zum Sant Nimmerleinstag!


    Noch mal Danke an alle für Eure Mühe
    Gruß Uli

  • Gut ist der Hinweis auf das Schild "Heute finden Dreharbeiten statt" Aber wie und wo erfahre ich ob das auch der DSGVO entspricht.

    Das tragische ist, dass VOR der DSGVO ein solches Schild einen relativ guten Schutz bot - vorausgesetzt, es war so angebracht, dass man es auch wirklich nicht übersehen konnte. Mit der DSGVO ist leider auch ein solcher Hinweis kein Allheilmittel mehr. Aber es ist immer noch besser als ohne - allein schon, weil man eventuellen Nörglern ein wenig den Wind aus den Segeln nimmt. Vor Gericht geht es (gerade wenn zwei Rechte/Interessen gegeneinander abgewogen werden müssen) immer auch um Zumutbarkeit. Und wenn Du Dich darum gekümmert hast, dass die Passanten zumutbar vom Videodreh erfahren haben und sich damit wissentlich einer solchen Situation ausgesetzt haben, ist das tausendmal besser vor Gericht, als wenn Dein Gegenüber "beweisen" kann, dass er vor Ort keine Chance hatte, rechtzeitig einer Filmsituation aus dem Weg zu gehen, weil es so gar keine Hinweise gab.


    Meine Einwürfe hier sind übrigens keine Rechtsberatung und auch keine Handlungsanweisung - auch das muss man ja jetzt immer vorsichtshalber dazuschreiben... ;)

  • Die Welt steuert vielleicht einer nicht mehr übersehbaren "Regelungs-Verdummung" zu?
    In Schweden müssen ja sogar seit einiger Zeit beide Ehepartner (schriftlich?) ihr Einverständnis geben, wenn sie Sex haben wollen.
    Asterix: Die spinnen, die Römer.

    HW: ASUS Z170-A; Proz: i7-6700K; RAM: 32 GB DDR4; GPU: RTX-3070, 8GB GDDR5; SSD: SAMSUNG-850-Pro, 500 GB
    SW: WIN-10/64 PRO (22H2-19045-2364), Firefox u.a.
    NLE: EDIUS-11.10.13903-WG; RESOLVE-18.6.6.0007 Studio

  • Bei dem Problem mit den Aufnahmen ist er genauso ratlos wie ich. Gut ist der Hinweis auf das Schild "Heute finden Dreharbeiten statt" Aber wie und wo erfahre ich ob das auch der DSGVO entspricht. Das ist alles so schwammig geschrieben.


    Eigentlich nicht. Das ist geregelt im



    Art. 4 DSGVO - Begriffsbestimmungen


    Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:


    ….
    11. „Einwilligung“ der betroffenen Person jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist;
    ….



    Hierbei würde ich argumentieren:

    • in informierter Weise = informiert durch das gut sicht- und lesbar angebrachte Schild;
    • in Form einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung = begeben zum, bzw. verbleiben am Ort der Aufnahmen;


    Das entspricht ja auch der bisherigen Gesetzgebung, bzw. Rechtsprechung.



    Ist natürlich auch keine Rechtsauskunft. :pinch:



    Gruß
    Peter

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  • Hallo nochmal,
    wie ich sehe ist hier Niemand richtig glücklich mit diesem neuen Machwerk welches wir Leuten zu verdanken haben die mit unseren Daten ihr Unwesen treiben oder glauben andere im Netz schlecht zu machen. Da gibt´s ja keine Grenzen mehr, auch bei der totalen "Überregulierung" aller Bereiche unseres Lebens.
    Ich denke auch die vielen Mitleser unserer Beiträge, genauso wie ich selbst, verstehen das nicht als verbindliche Rechtsauskunft was wir hier schreiben.


    für Captain: Zu so einem Fall, das man vor Gericht streiten muß, ob es Zumutbar war die Person abzubilden oder nicht, dass möchte wohl niemand erleben.


    Ich muß erst mal alles sacken lassen und nachdenken und hoffe auf ein Wunder :jaMa:


    Gruß Uli

  • Zu so einem Fall, das man vor Gericht streiten muß, ob es Zumutbar war die Person abzubilden oder nicht, dass möchte wohl niemand erleben.

    Ja, denn (siehe weiter oben) - Auf hoher See und vor Gericht befindet man sich in Gottes Hand. // Amen.
    kurt

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  • Zu so einem Fall, das man vor Gericht streiten muß, ob es Zumutbar war die Person abzubilden oder nicht, [...]

    Nein, anders. Das Gericht würde nicht fragen, ob es zumutbar war, die Person abzubilden. Es ging ja um den fiktiven Infozettel, den Du aushängst und den z.B. die Besucher auf einem Bahnhof/Bahnsteig lesen, damit sie wissen (und durch ihr Bleiben ihr Einverständnis geben), dass hier Dreharbeiten stattfinden. Im Streitfall würde das Gericht also z.B. wissen wollen, wo und wie dieser Zettel angebracht war. War es also zumutbar, sich passiv über Deine Dreharbeiten zu informieren? Wenn Dein Zettel so groß/prominent angebracht ist, dass er wirklich auffällt, würde das Gericht evtl. sagen "Ja, der Zettel war so offensichtlich - es war zumutbar, dass Sie den lesen und daher von den Dreharbeiten gewusst haben können." Wenn auf dem ganzen Bahnsteig ganz hinten ein einziger Zettel hängt, DinA5, mit Bleistift, vom Winde halb verweht und vom Nieselregen durchweicht, dann würde das Gericht zu Recht feststellen, dass es wohl nicht zumutbar für einen Bahnhofsbesucher sei, praktisch das ganze Gelände nach einem schlecht lesbaren Zettel abzusuchen, um von Deinen Dreharbeiten zu erfahren. Es geht also tatsächlich auch immer um Verhältnismäßigkeit. Daher sollte man als Filmemacher glaubhaft erklären können, sich tatsächlich ernsthaft gekümmert und abgesichert zu haben. Damit steigen die Chancen, dass in so einer Abwägung das Gericht einen zumindest nicht einfach aburteilt.


    Gerade WEIL die Rechtslage nicht so wahnsinnig eindeutig ist, hat man hier eben auch gewissernmaßen Argumentationsspielraum - und den sollte man sinnvoll nutzen können. Vor allem, wenn man irgendwie irgendwo Geld damit einnimmt, MUSS man sich zwingend damit beschäftigen.