Copyright fuer Landkarten, Fotos und Gemaelde

  • Ich arbeite an einer Doku, in der ich eine ganze Reihe Landkarten und Gemaelden, z.B. vom Sklavenhandel, Koenigen aus dem 17. und 18. Jahrhunder usw. einbaue.


    Wie macht Ihr das mit dem Copyright? Manchmal steht da eine ominoese Quelle, fuer die es aber keine Website und keinen Kontakt gibt.
    Normalerweise muesste ich die doch alle kontaktieren und mir die Genehmigung holen, dass ich es verwenden kann (und fragen, wieviel
    es kostet)?

  • Normalerweise muesste ich die doch alle kontaktieren und mir die Genehmigung holen, dass ich es verwenden kann

    Richtig.


    Wenn ein Gemälde in einer Ausstellung hängt - dann da nachfragen. Die sollten dann entweder selbst der Besitzer sein, oder (bei einer Leihgabe) den Besitzer kennen.
    Bilder aus Büchern - an der Verlag wenden.


    Landkarten - an den Verlag wenden. Bei sehr alten Karten ist das Verlagsrecht i.d.R. abgelaufen.


    Gruß
    Peter

    ASUS Prime X299-A II, i9-10980XE, 64 GB, Nvidia RTX 2080Ti, BMD UltraStudio 4K Mini, RME Fireface 400, Win 11 Pro , EDIUS 11 WG

    Steinberg Cubase Pro, WaveLab Pro, SpectraLayers Pro

  • Generell gilt: Was Du nicht selbst geschaffen hast, kannst Du auch nicht ohne Genehmigung verwenden. Wichtiges Kriterium für die Frage, wie sehr Du das geklärt haben möchtest: Wird an irgendeiner Stelle Geld verdient?


    Beispiel: Du verwendest ein Bild eines Künstlers, auf das noch Nutzungsrechte bestehen, und baust es in Deinen Film ein.
    1.) Du zeigst den Film zu Hause Deiner Familie.
    --> Niemand verdient Geld damit, ergo interessiert es keinen (mal davon abgesehen, dass es ja auch kein anderer mitbekommt...)
    2.) Du verkaufst den Film auf DVD. Egal, ob der Preis bei 19,90 Euro liegt oder bei 5 Cent: Du verdienst Geld damit. Da ist es auch egal, ob Du am Ende bei dem Gesamtprojekt Verlust gemacht hast.
    --> Man besorge sich also die Nutzungsrechte/-genehmigungen oder einen Anwalt. Eine von beiden Varianten wird es!
    3.) Du zeigst den Film in Deinem örtlichen Kino und erhebst 1,50 Eintritt.
    --> Obwohl dabei niemand reich wird, verdienst Du (und/oder das Kino) Geld damit, dass ein Film aufgeführt wird, der u.a. seinen Eintritt deshalb wert ist, weil dieses Bild darin verwendet wurde. Selbes Fazit wie Beispiel 2.
    4.) Du zeigst den Film in Deinem örtlichen Kino, erhebst KEINEN Eintritt, das Kino bietet aber Bier, Cola, Eis etc. zum Kauf an.
    --> Auch das ist kritisch, weil die Leute nur deshalb kommen und für Gastro-Umsatz sorgen, weil sie Deinen Film kostenfrei sehen können. Und der Film ist deshalb so gut, weil Du eben u.a. dieses Bild zeigst. Kurzum: das Bild ist Teil einer Kette, die dafür sorgt, dass der Gastronom Geld verdient.
    5.) Du lädst den Film auf youtube, vimeo etc. hoch.
    --> Normalerweise wäre das auch kritisch. Weil, selbst wenn DU kein Geld damit verdienst, youtube tut es. Aber nach dem neuen Netz-keiner-kann-sich-merken-wie-es-wirklich-heißt-Gesetz sind demnächst alle Hochlade-Plattformen verpflichtet, Inhalte auf Urhebe-/Nutzungsrechtefreiheit zu prüfen (Hochlade-Filter). Fällt Dein Film durch, wird er nicht freigegeben. Besteht er, bist Du (theoretisch) safe. Aber wie rechtskonform das dann in der Praxis wäre, muss sich erst noch zeigen.


    Dies ist keine Rechtsberatung oder Handlungsanweisung! Keine Gewähr für die Richtigkeit der Aussagen!



    Manchmal steht da eine ominoese Quelle, fuer die es aber keine Website und keinen Kontakt gibt.

    Gib mal bitte ein Beispiel.



    @Moderatoren: was soll eigentlich der Quatsch, dass ich einen Beitrag nicht abschicken kann, weil er das engl. Wort für "Hochladen" enthält, und dieses Wort zensiert sei?

  • Ist nicht ganz richtig.


    Zwar ist die Erzielung von Einnahmen ein Indiz für einen kommerziellen Hintergrund, aber auch die private Nutzung ist nur im nichtöffentlichen Rahmen erlaubt. Also wie von @Captain beschrieben die Vorführung vor Verwandten und Bekannten im stillen Kämmerlein.


    Ab ca. 50 Teilnehmern würde eine „Veranstaltung“ als öffentlich gewertet, egal ob kostenlos oder gegen Entgelt und wäre somit eigentlich nicht mehr erlaubt.


    Gruß
    Peter

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  • Hi,


    auch eine Vorführung, bei der nur bestimmte Personen Zutritt haben z.B. nur Vereinsmitglieder, nur Eltern von Schülern einer bestimmten Schule, zählt als öffentliche Veranstaltung. Meiner Meinung nach reichen dazu auch weit weniger als 50 Personen. Auf die Anzahl kommt es nicht unbedingt an, mehr auf die Zusammensetzung der Personen.


    Ob ein Bild, Filmstück, Musik... benutzt werden darf, muss mit dem Urheber verhandelt werden. Dieser kann die Nutzung für alle Zwecke einfach erlauben oder Einschränkungen in
    * Anzahl von Filmkopien
    * Nutzungsdauer (z.B. Werbung, die nur ein Jahr gezeigt werden darf)
    * gewerblich oder nur private Nutzung
    * öffentliche Vorführung oder nur nichtöffentliche Vorfühung
    * Anzahl der Zuschauer pro Vorstellung
    * Verändern, Kürzen, Sampeln des Werks (vor allem bei Musik)
    * Pflicht zur Nennung des Urhebers und der Quelle
    * Preisgestaltung für die Nutzung (widerum je nach Anzahl der Kopien, Nutzungsdauer, gewerblich oder privat...)
    * Nutzung nur für bestimmte Werke, z.B. nicht für Politische Werbung oder überhaupt nicht für Werbung
    * und was dem Urheber sonst noch einfällt
    machenn.


    Manchmal findet man diese Nutzungsbedingungen direkt beim Werk (wie z.B. oft bei "gemafreier Musik" im Internet - wobei gemafrei nicht gleich rechtefrei bedeutet!), macnhmal ist es schwer den Urheber überhaupt zu finden, um ihn nach Nutzungsrechten zu befragen.
    In deinem Fall mit den Gemälden könnte ich mir vorstellen, das aufgrund des Alters der Gemälde (und der Karten?) niemand mehr irgendwelche Rechte daran hat und es frei verwendet werden kann. Aber mit Gemälden hab ich noch nie gearbeitet. Besser mal fragen!




    Gruß Uwe

    Edius 11 Pro, Rechner: Intel i9 9900K, 32 GB RAM, Asus Prime Z390-A ATX, Asus GeForce RTX2060 S, Win 10 Pro, 500 GB M.2 SSD, 4 TB HDD, 2x 27" UHD Monitor,ShuttlePRO v2, Adobe Lightroom, Affinity Photo, Affinity Designer

  • Richtig Uwe,


    auch ein kleinerer Kreis kann unter den von Dir beschrieben Umständen als nicht private Nutzung gewertet werden.
    Die Zahl 50 ist eine Richtlinie, bei der eine „Öffentlichkeit“ in aller Regel angenommen wird.


    Bei den „alten“ Gemälden ist es so, dass hier i.d.R. keine Urheberrechte im eigentlichen Sinn mehr besten, aber dem Eigentümer Rechte vorbehalten sein können, ob dieses öffentlich gezeigt werden darf.
    Bei Ablichtungen von Gemälden wäre das Urheberrecht des Fotografen zu prüfen.

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    3 Mal editiert, zuletzt von gurlt ()

  • Genau,
    weil nur wenige Menschen 50 Verwandte in ihr Wohnzimmer zur nichtöffentlichen Vorführung eines Films bekommen. :D

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  • Ist ja nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern allgemeine Rechtssprechung in D. ;)

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  • Vielen Dank fuer Eure schnellen und detaillierten Antworten!


    Ja - das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz, was fuer ein Horror...


    Ich habe ja das grosse Glueck, im Ausland zu wohnen. Ich denke, bei meiner grossen Doku ueber die Sakalava in Madagaskar werde ich versuchen, hauptsaechlich madagassische Quellen zu verwenden, mit denen kann man imemr verhandeln, und wenn man Glueck hat, sind sie sogar froh, dass man ihre Kultur in die Welt traegt und ihren Namen nennt.


    Eine digitalisierte Abbildung des Gemaeldes der Sakalava-Koenigin Ravahiny z.B. hat diese Quelle:
    https://www.ecosia.org/images/…3A725906EB845DCFC55C1FEC5



    Soll auf Pinterest sein (wo ich es auf die Schnelle nicht gefunden habe), was bedeuten wuerde, dass die entweder fuer die Rechte bezahlt haben oder das es rechtefrei ist (was ich vermute).


    Eine andere Quelle ist diese (altes Gemaelde vom Sklavenhandel), aber da ist kein Kontakt angegeben:
    https://kabyles.net/islam-et-esclavage/


    Weitere sind alte Landkarten. Eine z.B. erscheint - ohne Quellenangabe - auf dieser Seite (runterscrollen): http://www.fort-dauphin.org/madagascar/histoire. Haben die also vermutlich auch nicht bezahlt bzw. sollte rechtefrei sein.


    In den meisten Dritte-Welt-Laendern gibt es so etwas wie Urheberrechtso gut wie ueberhaupt nicht - jeder klaut, was er will... In Madagaskar arbeitete ich immer mit einem hervorragenden Musiker zusammen, der uns spezielle Songs fuer unsere Umweltfilme lieferte: Ich gab ihm ein paar Stichworte zum Thema und was fuer eine Musik ich mir vorstelle - und 2 Tage spaeter kam er mit einem fertigen Text und spielte mir seine Komposition auf dem Klavier vor. Passte in 99% der Faelle wie die Faust aufs Auge! Ich gab ihm dann das Geld fuer Arrangement und Studio (so um die 10-20 €) und bezahlte seine Arbeit und konnte es dann beliebig oft verwenden. Dafuer produzierte ich hin und wieder kostenlos einen Musikclip fuer ihn.


    International bekannte Musiker wie Olombelo Ricky oder Dama bezahlt man entweder ebenfalls direkt oder man zahlt in die madagassische GEMA (OMDA). Der Preis ist unabhaengig von der Dauer - also 30 sec kosten genauso viel die das ganze Musikstueck. Fuer die Rechte an einem Stueck von Olombelo Ricky (unbegrenzte Nutzung und Vervielfaeltigung einer Projektdoku) bezahlte ich 2008 etwa 150 €.


    Ich dachte schon oefter daran, eine Online-Agentur fuer dortige Musiker zu schaffen - das wuerde Produzenten in Deutschland zu preisguenstigen Musiken ohne komplizierte NWDG-Probleme und den Musikern dort zu guten Einnahmequellen verhelfen.

  • Ok, aber hier handelt es sich nicht um die - vermutlich abgelaufen - Urheberrechte des Gemäldes, sondern - wie schon angesprochen - um die der Fotografie des Gemäldes . Das ist ein wesentlicher Unterschied.

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  • Ob bei der Fotografie ein künstlerischer Mehrwehrt entsteht, der das Urwerk übersteigt, um als eigenständiges Werk zu gelten, möchte ich bezweifeln.

  • So,


    zur Sicherheit grade nochmal nachgeschlagen, damit ich nichts falsche sage (wobei das hier natürlich selbstverständlich keine rechtsverbindlichen Auskünfte sind):



    (Veröffentlichtes) Gemälde = Werk der bildenden Kunst = Urheber der Maler = Urheber- und Verwertungsrechte (Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Ausstellungsrecht) liegen beim Maler.
    Die Rechte erlöschen 70 Jahre nach Tod der Urhebers = Malers.



    Lichtbilder (wenn sie keine eigenständigen Kunstwerke sind) = Urheber der "Lichtbildner" (Übersetzung: der Fotograf) = entsprechende Recht für das Lichtbild (Foto) liegen beim Fotograf, aber unter Berücksichtigung ggf. bestehender Rechte anderer (des Malers).
    Die Rechte erlöschen 50 Jahr nach Veröffentlichung des Bildes.




    Heißt also z.B. bei dem Foto Königin Ravahini (nach äußerem Anschein älter als 50 Jahre - das Foto, nicht die Frau :D ), dass Du hier nur die Nutzungsrechte aus der digitalen Quelle abklären müsstest.




    Gruß
    Peter

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  • Hi Klaus,

    ein künstlerischer Mehrwehrt entsteht, der das Urwerk übersteigt

    der Wert oder Mehrwert ist rechtlich gesehen egal. Schau doch mal, was alles als "Kunst" gilt. 5 verrostete Stahlträger, die einer zusammengeschweißt hat sind auch Kunst...
    Fotografien - egal wie schlecht die gemacht sind - sind Werke.


    Gruß Uwe

    Edius 11 Pro, Rechner: Intel i9 9900K, 32 GB RAM, Asus Prime Z390-A ATX, Asus GeForce RTX2060 S, Win 10 Pro, 500 GB M.2 SSD, 4 TB HDD, 2x 27" UHD Monitor,ShuttlePRO v2, Adobe Lightroom, Affinity Photo, Affinity Designer

  • Nee Uwe,


    da hat Klaus schon bis zu einem gewissen Punkt recht. Ein einfaches Foto von der Mona Lisa ist keine Kunst. Da musst Du sie schon blond färben, oder ihr sonst was "antun".


    Aber auch ein einfaches Lichtbild hat Rechte, nur halt eingeschränkter.


    Leider hat es etwas länger gedauert, bis ich es nachgelesen und geschrieben habe, sonst wäre mein letzter Beitrag vorher gekommen.



    Gruß
    Peter

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  • Super - danke fuer Eure professionellen Antworten!


    Mit dem neuen Maas-Erguss stehe ich noch auf dem Kriegsfuss, da ich bisher nicht damit konfrontiert wurde, aber da ich vor habe, meine Doku Museen und ethnologischen Instituten im deutsch-, englisch- und franzoesischsprachigen Raum anzubieten, muss ich mich wohl naeher damit beschaeftigen...


    Eine Option waere natuerlich auch, die Websiten zu kontaktieren - z.B. www.fort-dauphin.org -, die eine alte Landkarte und alte Gemaelde eingebaut haben und sie fragen, wen sie dafuer bezahlt haben...


    Irgendwie scheint es, das Leben wird immer komplizierter...Wie schoen, wenn man solche Dinge direkt klaeren (und bezahlen) kann!

  • Ich arbeite an einer Doku, in der ich eine ganze Reihe Landkarten und Gemaelden, z.B. vom Sklavenhandel, Koenigen aus dem 17. und 18. Jahrhunder usw. einbaue.Wie macht Ihr das mit dem Copyright? Manchmal steht da eine ominoese Quelle, fuer die es aber keine Website und keinen Kontakt gibt.
    Normalerweise muesste ich die doch alle kontaktieren und mir die Genehmigung holen, dass ich es verwenden kann (und fragen, wievieles kostet)?

    Ist zwar schon "uralt" und kommt von Suisa, der schweizerischen "GEMA". Aber da die Copyright-Gesetze in der Schweiz etwas "lockerer" sind, als in Deutschand (EU), dürfte das gossomodo noch immer gelten.


    Bitte beachte das Wort enger Freundeskreis, das schliesst lauft tel. Nachfrage , zB YouTube aus, auch zB einen "Vereinsanlass". Diese ganze "Gesetzes-Lawine" hat mich damals bewogen, auf die weitere Erstellung von CD, DVD oder BR zu verzichten. Ich lade heute , wenn schon, meine "Filme" auf Vimeo (strikt privat :!: ) hoch. Wenn sich dann "jemand" aus dem "erweiterten " Freundeskreis interesseirt, sende ich ihm den Zugangscode zum Video auf Vimeo..
    Nur so ist das nicht öffentlich


    Sollte sich in der EU an dieser Gesetzeslage in den vergangenen Jahren etwas "verschlechtert" haben, bitte benennen. <X

    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Wer immer sich interessiert, wie die rechtliche Lage ist, wenn er ein Video mit "fremder" Musik, usw. unterlegt


    S:U:I:S:A hat mir auf Anfrage folgende Klarstellung zur Nutzung von Musik in "unsern" Videos geschickt:
    ______________________________________________________


    Besten Dank für Ihre Anfrage vom 17. März 2006. Ihre Frage kann ich wie folgt beantworten:


    So lange Sie Musik oder andere urheberrechtlich geschützte Werke (Textauszüge, Filmausschnitte etc.) ausschliesslich im persönlichen Bereich verwenden, dürfen Sie dies ohne Einwilligung der Rechteinhaber tun.


    Eine Verwendung im persönlichen Bereich liegt so lange vor, wie Sie die Filme für sich selbst oder allenfalls für eine Vorführung unter Familienmitgliedern oder engen Freunden nutzen (Art. 19 Abs. 1 lit. a URG).
    Sobald die Filme ausserhalb des engen Familien- oder Freundeskreises verwendet werden, müssen Sie die Einwilligung der Rechteinhaber einholen.
    Somit ist jede Verwendung zum Beispiel für die Arbeit, für einen Verein etc. einwilligungspflichtig.

    Wenn Sie Musik ab Tonträgern verwenden, müssen Sie die Nutzung einerseits bei der SUISA anmelden. Die SUISA erteilt Ihnen die Bewilligung im Namen der Komponisten, Textautoren und Verleger. Andererseits müssen Sie aber auch die betroffene Plattenfirma kontaktieren und bei dieser die Einwilligung der Interpreten und des Labels einholen.


    Ich hoffe, dass ich damit Ihre Frage beantworten konnte. Andernfalls stehe ich Ihnen für weitere Auskünfte jederzeit zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüssen


    SUISA
    Chantal Bolzern, Fürsprecherin LL.M.
    Rechtsdienst


    Tel: +41 (0)44 485 65 41 oder +41 (0)44 485 66 66
    E-Mail: chantal.bolzern@suisa.ch

    -------------------
    Schnitt-PC:
    Gehäuse: Cooler Master Midi Tower Centurion 590, Netzteil Cooler Master, Silent Pro 700W, Mainboard : Asus Sabertooth X58, LGA1366, Speicher : Corsair 3x4GB, DDR3-1333, CPU : Intel Core i7 960, 3.20 GHz, LGA 1366, Kühler : Noctua CPU-Kühler NH-D14, Festplatten: 1x Samsung SSD 850EVO , 3 x 1 TB-WD Black, 1 x 4TB WD Black, Grafikkarte: NVIDIA GTX 960, OS : Win-10-64bit Pro (1909), Edius 8.53 WG, HD-Storm, 2 x 24" FHD-Monitore,

  • Vielen Dank, Volki!


    Das gilt aber nur fuer Musiker, die auch in der SUISA, GEMA usw. sind.


    Offenbar kann es auch teuer werden, Filme herunterzuladen. Eine Bekannte musste fuer das Herunterladen eines Films 2.000 € (!) bezahlen. Es gibt Rechtsanwaelte, die darauf spezialisiert sind, herauszufinden, wer was heruntergeladen hat und diese Leute ausfindig machen.

    • Offizieller Beitrag

    @Moderatoren: was soll eigentlich der Quatsch, dass ich einen Beitrag nicht abschicken kann, weil er das engl. Wort für "Hochladen" enthält, und dieses Wort zensiert sei?

    Ich schalte das mal versuchsweise für upload ab, weil in den letzten Monaten wohl niemand diesen Dienst für Bilder (und Malware) benutzt hat.

    Mit freundlichen Grüßen
    Grass Valley Moderator 1
    - freiwilliger firmenunabhängiger Foren-Moderator -



    Wichtig: Dies ist kein Grass Valley Support Forum!
    Dies ist ein moderiertes Anwender zu Anwender Forum.


    Support Seite von EDIUS.DE: https://www.edius.de/support.html

  • Es gibt Rechtsanwaelte, die darauf spezialisiert sind, herauszufinden, wer was heruntergeladen hat und diese Leute ausfindig machen.

    Das gilt aber nicht nur für die illegalen Downloads von Filmen und Musik.


    Auch bei der Verwendung geschützten Materials sind diese Herren gern tätig. Ist halt ein einträgliches Geschäft ohne große Arbeit.



    Gruß
    Peter

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  • Vielen Dank, Volki!
    Das gilt aber nur fuer Musiker, die auch in der SUISA, GEMA usw. sind.
    Offenbar kann es auch teuer werden, Filme herunterzuladen. Eine Bekannte musste fuer das Herunterladen eines Films 2.000 € (!) bezahlen. Es gibt Rechtsanwaelte, die darauf spezialisiert sind, herauszufinden, wer was heruntergeladen hat und diese Leute ausfindig machen.

    Nein, das gilt auch wenn du zB gekaufte Landkarten einscannst / verwendest, oder wenn du ein Gedicht eines noch lebenden Autors (plus 70 Jahre ? nach dem Tod) benutzt oder die Worte zu einem Song verwendest. Das sind dann immer andere "Rechte-Inhaber"


    Was es noch viel komplizierter macht, bei einem "Song" brauchtst du nicht nur das Einverständnis des Komponisten, nein auch der Textautor und der Interpret (zB Sänger) und der Arrangeur und der Dirigent, und wer immer an diesem Song mitgearbeitet hat. "Wahnsinn"


    Vor Google Earth habe ich zur Animation meiner Reisefilme (auch mit Vasca do Gama) öfters einen "Routen-Planer" benutzt im speziellen "Route-66", weil der die Landkartendetails in Layers hatte und ich so Layers, die in der Animation nur störten, abschalten konnte.
    Als dann "Route-66" als Dektop-Routenplaner "starb", habe ich die Firma angefragt, ob ich R-66 als Landkarten-Ersatz für meine Filme weiter benutzen dürfe.
    -------------------------------------

    Sehr geehrter Herr ,
    Ich informiere Sie dass Sie können diese Karte Ausschnitte von unser Routen Planer benutzen und zu Ihren Freund senden.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Karolina Libardi
    ROUTE 66 Kunden Support
    05/27/2011 09:40 - ROUTE 66 Customer Support wrote
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    Schnitt-PC:
    Gehäuse: Cooler Master Midi Tower Centurion 590, Netzteil Cooler Master, Silent Pro 700W, Mainboard : Asus Sabertooth X58, LGA1366, Speicher : Corsair 3x4GB, DDR3-1333, CPU : Intel Core i7 960, 3.20 GHz, LGA 1366, Kühler : Noctua CPU-Kühler NH-D14, Festplatten: 1x Samsung SSD 850EVO , 3 x 1 TB-WD Black, 1 x 4TB WD Black, Grafikkarte: NVIDIA GTX 960, OS : Win-10-64bit Pro (1909), Edius 8.53 WG, HD-Storm, 2 x 24" FHD-Monitore,