Nutzungsrechte von Schriftarten / Fonts

  • Hallo zusammen,


    wir Videoproduzenten haben ja immer wieder mit Urheberrecht (an Grafiken, Bildern, Filmausschnitten), Recht am eigenen Bild, Gema und andere, Musiklizenzen usw. zu tun.
    Wie sieht es aber mit der Verwendung von Schriftarten für die Titel, Abspann, Bauchbinden mit Infos und Namen aus? Sicher sind diese auch irgendwie geschützt. Was darf ich mit Windows oder Office Schriftarten tun? Woran erkennen ich, welche Schrift von welchem Programm installiert wurde?


    Bin gespannt, was ihr dazu sagt, wisst, fragt.


    Gruß Uwe

    Edius 11 Pro, Rechner: Intel i9 9900K, 32 GB RAM, Asus Prime Z390-A ATX, Asus GeForce RTX2060 S, Win 10 Pro, 500 GB M.2 SSD, 4 TB HDD, 2x 27" UHD Monitor,ShuttlePRO v2, Adobe Lightroom, Affinity Photo, Affinity Designer

  • MS liefert mit Windows ja etliche Fonts standardmäßig mit.


    Da ich noch nirgends gelesen habe (was aber nicht wirklich von Relevanz ist), dass diese Fonts aussschließlich für private Zwecke im eigenen Wohnzimmer verwendet werden dürfen, hoffe ich jetzt, dass man sie "nach Belieben" einsetzen darf.


    Bin neugierig, obs da Experten gibt, die das genauer wissen.
    Jedenfalls - hinsichtlich Urheberrecht etc. - (auch) eine interessante Frage!
    Gruß kurt

    HW: ASUS Z170-A; Proz: i7-6700K; RAM: 32 GB DDR4; GPU: RTX-3070, 8GB GDDR5; SSD: SAMSUNG-850-Pro, 500 GB
    SW: WIN-10/64 PRO (22H2-19045-2364), Firefox u.a.
    NLE: EDIUS-11.10.13903-WG; RESOLVE-18.6.6.0007 Studio

  • Nach Lektüre von https://www.wbs-law.de/interne…n-verwendet-werden-25903/


    Sollte man sich die Softwarelizenz beispielsweise des Titelprogramms/Office-Paketes durchlesen, welches bestimmte Schriften installiert.


    Es gibt aber auch kommerzielle Seiten, auf denen man Schriften kaufen kann. Da sollte man tunlichst nachschauen, was man mit den Schriften alles tun darf. (Zeitungen drucken, Videos betiteln, Werbung erstellen usw. ? )


    Hat man keine Quellen mit Lizenz, dann sollte man die Finger davon lassen.


    Viel interessanter finde ich noch diesen Artikel:
    https://www.typolexikon.de/schriftlizenzen/

  • Eigentlich bestimmt jeder Hersteller, Designer selbst, was mit seinen Schriften angestellt werden darf.
    Häufig liegt jedem erworbenen Font oder jeder Familie eine Lizenz in PDF-Form bei.


    Ich setze oft auf freie Schriftarten. ABER VORSICHT, auch da kann es Einschränkungen geben!
    So limitieren einige Designer die freie Nutzung auf die private Verwendung, während kommerzielle Nutzer eine Lizenz erwerben müssen.


    Am kostengünstigsten war es bisher, Font-Sammlungen zu erwerben. Die hauen finanziell zwar erst einmal ein bissel rein, aber man hat Zugriff auf DIE Font-Design-Standard-Klassiker wie z.B Helvetica, Garamond, Avantgarde, Futura und viele andere mehr.


    Viele freie Schriftarten basieren optisch auf den Klassikern und wurden leicht abgewandelt, um nicht als Plagiat durchzugehen.
    Finde ich auch ein wenig problematisch. Aber anders herum, wer will es den Leuten verübeln, wenn Schriften unabhängig vom Nutzungsszenario einzeln zu Mondpreisen verklingelt werden?


    Jim

  • Hi,
    vielen Dank mal für die Meinungen.
    Die beiden Artikel, die Klaus uns verlinkt hat, stehen ja in krassem Wiederspruch zueinander. Aber der vom Rechtsanwalt, mit der Meinung, für Schriften gibt es Lizenzen, ist von 2012 und der andere - Meinung Schriften sind alle frei - ist von Mai 2019. Hmmm.
    Ich schau mal in die Lizenz / Nutzungsbedingungen von MS Office und Corel (davon hab ich noch ein Archiv von seeeeehr vielen Schriften) rein.


    Zusätzlich habe ich an die Redaktion von Videoaktiv Digital eine Mail geschrieben. Ich habe angeregt dazu mal ein Artikel zu veröffentlichen. Mal sehen, was da kommt.


    Gruß Uwe

    Edius 11 Pro, Rechner: Intel i9 9900K, 32 GB RAM, Asus Prime Z390-A ATX, Asus GeForce RTX2060 S, Win 10 Pro, 500 GB M.2 SSD, 4 TB HDD, 2x 27" UHD Monitor,ShuttlePRO v2, Adobe Lightroom, Affinity Photo, Affinity Designer

  • Man könnte auch einfach warten bis die Schrift nach 10 Jahren als Geschmacksmuster aus dem Markenschutz fällt, wenn ich das im Artikel #3 richtig verstanden habe.


    Ob das aber ausreicht?

  • Es bliebe dann noch immer der Namensschutz. Außerdem kann man selbst nach dem Verfall des Geschmacksmusters nicht einfach die Schrift kopieren und als frei deklarieren. Der Verfall des Geschmacksmusters hieße, dass jemand die Schrift nachbauen dürfte, nicht aber die Arbeit anderer einfach kopieren darf.


    Es bleibt kompliziert...


    Jim