Ich such ein paar Strasse-Szenen. In YT habe ich unter ""Italienische Autobahn", zB "Milano-Bolognia" gefunden.
Was muss ich machen, um darau 2-3 10sec. Ausschnitte zu kopieren?
Wie sehe ich was erlaubt ist? (Kopie nur für Privatgebrauch)
.
Ich such ein paar Strasse-Szenen. In YT habe ich unter ""Italienische Autobahn", zB "Milano-Bolognia" gefunden.
Was muss ich machen, um darau 2-3 10sec. Ausschnitte zu kopieren?
Wie sehe ich was erlaubt ist? (Kopie nur für Privatgebrauch)
.
In YT habe ich unter ""Italienische Autobahn", zB "Milano-Bolognia" gefunden.
Hi Max,
da ist doch irgendwo angegeben, wer das eingestellt hat, bzw. wessen Kanal das ist.
Da müsstest Du nachfragen.
Gruß
Peter
Wie sehe ich was erlaubt ist? (Kopie nur für Privatgebrauch)
Für deinen persönlichen Privatgebrauch musst du niemanden um Erlaubnis fragen. Erst wenn du planst, deine Komposition öffentlich aufzuführen oder weiterzugeben.
Was muss ich machen, um darau 2-3 10sec. Ausschnitte zu kopieren?
Mit "Clipgrab" abspeichern, dann in Edius bearbeiten.
Für deinen persönlichen Privatgebrauch musst du niemanden um Erlaubnis fragen.
Ist leider nicht ganz richtig.
Du beziehst Dich vermutlich auf das Recht der privaten Vervielfältigung. Das greift hier in diesem Fall auf Grund der dort vorhandenen Einschränkungen aber leider nicht.
Also eigentlich müsstest Du hierbei auch bei rein privater Nutzung zumindest nachfragen. (Jedenfalls nach deutschem Recht. Für die Schweiz müsste Max das evtl. prüfen.)
Ist leider nicht ganz richtig.
Ich denke doch Das Urheberrecht bezieht sich bei der vergütungspflichtigen Nutzung immer auf eine "Verbreitung" oder eine "Öffentlichkeit". Wenn er sich sein zusammengeschnittenes Werk zu Hause privat ansieht, fällt dies nicht unter eine vergütungspflichtige Nutzung. Sonst müsstest du ja jedes Mal, wenn du z.B. in deinen 4 Wänden eine selbst gebrannte CD hörst, eine Verlagsanfrage starten.
Nur, dass wir uns richtig verstehen: Das Urheberrecht an den Videoschnipseln erlischt natürlich nicht. Das Urheberrecht erkennt jedoch "lebensnahe Umstände" an. So wäre formaljuristisch eine Nachfrage der Nutzung in diesem "privaten Fall" zwar theoretisch möglich, wird jedoch praktisch von keinem mir bekannten Verlag verfolgt, weil "nicht lebensnah verfolgbar". Wenn er also einen privaten Urlaubsfilm mit Musik aus den Top Ten unterlegt und noch ein Youtube-Video zufügt, wird dies innerhalb seines Haushaltes weder vergütungs- noch meldepflichtig. Anders sieht es aus, wenn er das Werk öffentlich vorführt oder verfügbar macht. Ein Hochladen auf Facebook, oder die Vorführung im Gartenverein wäre nicht erlaubnisfrei.
Sonst müsstest du ja jedes Mal, wenn du z.B. in deinen 4 Wänden eine selbst gebrannte CD hörst, eine Verlagsanfrage starten.
Der Unterschied besteht darin, dass Du die CD aus Material erstellst, für das Du zuvor durch Kauf bestimmte Rechte erworben hast. Das ist hier in dem angefragten Fall aber nicht so, zumindest nicht automatisch.
Auch noch wieder anders gelagert, aber vielleicht als Vergleich zum Verständnis.
Bei den damaligen 'Tauschbörsen' wurden auch diejenigen abgemahnt, die dort lediglich Musik für den privaten Gebrauch heruntergeladen hatten, ohne im Gegenzug selbst Musik hochzuladen.
Und ich vermute, dass YouTube auch feststellen kann, wenn ein Video gegrabbt wird.
Ich will jetzt Max aber auch keine Angst machen.
Nur wenn er halt lieber auf der sicheren Seite sein will, dann sollte er einfach den Einsteller per Mail anschreiben und fragen.
Gruß
Peter
Bei den damaligen 'Tauschbörsen' wurden auch diejenigen abgemahnt, die dort lediglich Musik für den privaten Gebrauch heruntergeladen hatten, ohne im Gegenzug selbst Musik hochzuladen.
Und ich vermute, dass YouTube auch feststellen kann, wenn ein Video gegrabbt wird.
Ich will daraus jetzt kein juristisches Tauziehen machen. Ich bin selbst Mitglied der GVL. Der Unterschied von Youtube zu Tauschbörsen besteht darin, dass der Rechteinhaber (in diesem Fall) selbst hier ein Werk öffentlich zur Verfügung stellt. Somit ist die rein private (!) Nutzung erlaubt.
Da niemand mit Youtube einen Vertrag schließen muss, um es zu nutzen, kann in den AGBs von Youtube egal was zu Downloads stehen, es hat keine juristische Kraft dem Nutzer gegenüber.
Aber wie du schon sagst, bevor jetzt alle völlig verunsichert sind, soll Max einfach per Email anfragen. Vielleicht hat er ja tatsächlich vor, den Film öffentlich zu zeigen.
liebe Grüße
Ich muss wohl erklären was ich will. Sorry, dass ich das nicht vorher schrieb
(der ganze Tamtam bei Erstellen von CD/DVD, hat mich damals bewogen, das Erstellen von CD/DVD, total aufzugeben.)
Ich habe mit Vasco da Gama eine Routen-Animation erstellt. Jetzt ist die erste Strecke von Zürich bis fast nach La Spezia etwas "lang". Das wollte ich an einer Stelle durch 1 x 5-7 Sec. Autobahnfahrt auf der A-1 unterbrechen,
---------------------------
Hier habe ich etwas gefunden:
Beim runter-scrollen findet sich fast zu unterst: Font/Quelle: Wikipedia
Beim Start hat es ein Signet von HWY Italia
unter Kanal-Info finde ich nur:
ITALY DRIVING VIDEO
Motorways, bypasses, branches, junctions and Italian highways.
New routes published regularly.
WO müsste ich da fragen?
----------------------------
Wo finde ich : Mit "Clipgrab" abspeichern, dann in Edius bearbeiten.
-----------------------------------
Das Endprodukt ist ein rein privates Video, aus Edius als xxx.mp4 ausgegeben und als Datei gespeichert. (Enthaltene Videos sind Eigenaufnahmen). Diese Datei kann ich ab Festplatte, über einen WD TVLive-Player, über den HDMI-in, an meinem TV ansehen. (oder auch auf PC-Monitor mit VLC)
.
Das Endprodukt ist ein rein privates Video, aus Edius als xxx.mp4 ausgegeben und als Datei gespeichert. (Enthaltene Videos sind Eigenaufnahmen). Diese Datei kann ich ab Festplatte, über einen WD TVLive-Player, über den HDMI-in, an meinem TV ansehen.
Damit ist es eine rein private Nutzung und weder melde- noch vergütungspflichtig. Du darfst den Film nur nicht öffentlich (z.B. in der Volkshochschule oder auf Facebook) vorführen, oder an dritte, nicht mit dir familiär verbundene Personen weitergeben.
Wo finde ich : Mit "Clipgrab" abspeichern, dann in Edius bearbeiten.
Ich kann jetzt nur für den Firefox-Browser sprechen, aber da kannst du per "Erweiterungen" den "YouTube Video and Audio Downloader" einbinden und damit das Video herunterladen.
Weil Edius das gegebene Format wahrscheinlich nicht annehmen wird noch wandeln und in Edius importieren und bearbeiten.
Fertig.
Bei anderen Browsern wird es wohl ähnlich funktionieren.
Und wegen ein paar Sekunden und für rein Privat würde ich mir nicht allzuviele Sorgen machen wollen.
Aber das muss halt dann jeder für sich entscheiden...
Ich kann jetzt nur für den Firefox-Browser sprechen, aber da kannst du per "Erweiterungen" den "YouTube Video and Audio Downloader" einbinden und damit das Video herunterladen.
Weil Edius das gegebene Format wahrscheinlich nicht annehmen wird noch wandeln und in Edius importieren und bearbeiten.
Clibgrab erzeugt direkt MP4 Daten, die Edius lesen kann. Dann kann man sich das Gehampel mit diesem Plugin sparen
Und wegen ein paar Sekunden und für rein Privat würde ich mir nicht allzuviele Sorgen machen wollen.
Aber das muss halt dann jeder für sich entscheiden...
Da es eine rein private Nutzung ist, muss er das auch nicht (sich Sorgen machen)
Clibgrab erzeugt direkt MP4 Daten, die Edius lesen kann. Dann kann man sich das Gehampel mit diesem Plugin sparen
Wenn du dir allerdings die Kommentare zu diesem Programm ansiehst, "geht, geht nicht...", bist du vielleicht doch lieber bei etwas, das auch wirklich funktioniert und nicht als eigenständiges Programm installiert werden muss.
Nebenbei gesagt, kann die Konvertierung auch direkt aus der Erweiterung durchgeführt werden, allerdings gebe ich da lieber MEINE Parameter vor, als mich auch hier auf eine Automatik zu verlassen.
Weiters kann ich mir auch noch die Auflösung aussuchen, mit der heruntergeladen werden soll, das habe ich bei ClipGrab nicht finden können (hab aber auch nicht weiter danach gesucht).
Wenn du dir allerdings die Kommentare zu diesem Programm ansiehst, "geht, geht nicht..."
Anwenderfehler, kann ich nicht bestätigen
Hallo,
einfacher geht es nicht, und kostenlos
gruß peter
4kdownload.com/de/video/how-to…er?source=videodownloader
Wenn das eine seriöse Quelle ist...? Nicht mal ein korrektes Impressum..
Wenn das eine seriöse Quelle ist...? Nicht mal ein korrektes Impressum..
...ja,ja so sind wir Deutschen, wehe wehe jemand hat andere Richtlinien als wir. Also ich arbeite seit Jahren damit, gerade noch ein neues update erhalten
gruß Peter
Gelöst
Mit dem Firefox-Add-on binn ich in der Schnelle nicht klargekommen, aber mit "Clipgrab" hat's auf Anhieb geklappt.
Beide Autostrade-Video, das der A-1 und das der A-15 sind bereits in Edius importiert.
Auf 40% Speed verlangsamt und Farbkorrigiert.
Das Erste ist schon am Rendern
Danke vielmals für die Tipps
Das Erste ist schon am Rendern
Na, das ist ja doch die Hauptsache!
Schön, dass es geklappt hat.
Hi zusammen,
ab und zu muss ich mich beruflich mit Youtube auseinandersetzen, da ich Anfragen bekomme, ob ich Filmchen aus YT in bearbeiteter Form zur Verfügung stellen kann. Da ich das jedesmal ablehne muss ich das bei der anschließenden "Warum-Diskussion" auch ordentlich begründen.
Meine Infos sind zwar schon wieder ca. 4-6 Monate alt, aber meines Wissens hat sich seit dem nichts geändert.
In den Nutzungsbedingungen von YT steht ganz klar drin, dass sämtliche Filme nur GESTREAMT werden dürfen. Ein Download ist damit schon völlig ausgeschlossen und somit braucht sich auch keiner Gedanken darüber machen, ob solche Filme irgendwo weiter verwendet oder veröffentlicht werden dürfen. Ganz einfach.
Es gibt nur eine klitzekleine jurisische Lücke. Wer das erste Mal YT öffnet und dann nicht auf "Nutzungsbedingungen akzeptieren" klickt - der hat den Bedingungen nicht zugestimmt und nach Meinung eines einzelnen Anwalts wäre ein Download dann möglich. Darauf würde ich mich aber nicht verlassen. Und - wisst ihr alle, ob ihr in den letzten Jahren da wirklich noch nie draufgeklickt habt??
YT stellt ja selbst auch keine Download-Funktion zur Verfügung. Sämtliche Programme, die das tun darf man zwar besitzen, aber eigentlich nicht benutzen. Dass ist wie ein Radarfallenwarner oder einen Dashcam im Auto. Kaufen und haben geht. Einschalten im Auto ist verboten.
Gruß Uwe
Hier der Auszug aus den Nutzungsbdingungen:
Die Nutzung des Dienstes unterliegt jedoch bestimmten Einschränkungen. Folgendes ist nicht zulässig:
Die haben das tatsächlich schon wieder umformuliert. Oder ich finde die Stelle mit "nur Streaming erlaubt" in den Tiefen des Kleingedruckten gerade nicht mehr. Meine Aussage muss ich also soweit zurück nehmen, dass nach schriftlicher Genehmigung von YT und dem Urheber die Nutzung erlaubt ist. Bleibt aber die Frage, ob YT eine Anfrage für 10 Sekunden Film überhaupt ernsthaft bearbeitet...
Gruß Uwe