Suche Strassen-Szenen. YouTube Was ist erlaubt und wie gehts?

  • In den Nutzungsbedingungen von YT steht ganz klar drin, dass sämtliche Filme nur GESTREAMT werden dürfen.

    Was in den Bedingungen steht, ist völlig irrelevant. Es wird zu keinem Zeitpunkt eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen einem namentlich benannten Nutzer und YT geschlossen. Der Dienst ist immer frei zugänglich und nicht von einer gegenseitigen schriftlichen Zustimmung abhängig. Erst dann würden die "Bedingungen" rechtsverbindlich. Das bedeutet aber nur, dass die rein private Nutzung erlaubt ist! Weitergehende Veröffentlichungen wären erlaubnispflichtig.

    Mainboard Gigabyte Z790 UD AX, Intel Core i9 14900k, 32 GB DDR5 RAM, 1 x SSD 2TB, 1 x M.2 SSD 500GB (System), 1 x M.2 SSD 2GB, Geforce RTX3060 12GB, Blackmagic Intensity Pro 4K, RME HDSPe AIO, Windows 11 Pro-64 (23H2), Adobe Production Suite CS5, WaveLab 11, Prodad Adorage, Vitascene 3, Heroglyph 4, Acon Audio Restauration Suite 2, Acon Deverberate 3, Acon Extract Dialogue, Neat Video 5, NewBlue Amplify plus, Hide 1.5, Mercalli 6, Izotope RX10

  • Es wird zu keinem Zeitpunkt eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen einem namentlich benannten Nutzer und YT geschlossen.

    Diese Vereinbarung kommt zustande, wenn du auf "Nutzungsbedingungen akzeptieren" klickst. Und das hat bestimmt fast jeder vor Jahren schon mal gemacht. Das wird ja nicht für jede Nutzung neu abgefragt. Woran YT erkennt, wer (welcher PC) da schon zugestimmt hat und wer nicht, weiß ich nicht. Möglichkeiten gibe es da ja. Jedenfalls hab ich nach der letzten Änderung (und auch davor schon) zugestimmt und seit dem kommt auch keine Abfrage mehr.


    Man darf halt nicht gedankenlos im Internet rumklicken. Immer mal lesen, was man da tut. Wie bei den Cookies. Da gibts oft auch die Wahlmöglichkeit, ob man alle zulässt oder nur die notwendigen.

    Edius 11 Pro, Rechner: Intel i9 9900K, 32 GB RAM, Asus Prime Z390-A ATX, Asus GeForce RTX2060 S, Win 10 Pro, 500 GB M.2 SSD, 4 TB HDD, 2x 27" UHD Monitor,ShuttlePRO v2, Adobe Lightroom, Affinity Photo, Affinity Designer

  • Diese Vereinbarung kommt zustande, wenn du auf "Nutzungsbedingungen akzeptieren" klickst. Und das hat bestimmt fast jeder vor Jahren schon mal gemacht. Das wird ja nicht für jede Nutzung neu abgefragt. Woran YT erkennt, wer (welcher PC) da schon zugestimmt hat und wer nicht, weiß ich nicht.

    Ein Mausklick ersetzt keine gegenseitige schriftliche Vereinbarung. Denn wie du schon selbst gemerkt hast, kann man einen Mausklick ohne namentliche Erfassung nicht zuordnen und ist daher völlig wertfrei.

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  • Ein Mausklick ersetzt keine gegenseitige schriftliche Vereinbarung. Denn wie du schon selbst gemerkt hast, kann man einen Mausklick ohne namentliche Erfassung nicht zuordnen und ist daher völlig wertfrei.

    Eine nicht zustande gekommene schriftliche Vereinbarung ist aber kein Freifahrtschein für das Erschleichen einer Leistung. Wenn ich in den Bus steige, füllt auch keiner mit mir einen Vertrag aus. Trotzdem verpflichten mich die AGB des Verkehrsunternehmens dazu, einen gültigen Fahrschein mitzuführen - auch ohne Name, Anschrift und Datum, und auch dann, wenn kein Kontrolleur kommt, der meine Personalien aufnimmt.


    Außerdem gebe ich zu bedenken, dass auch die Justiz nicht mehr ganz internet-doof ist. Ein Gericht darf davon aussehen, dass ich mindestens ahne, dass ich etwas möglicherweise Verbotenes tue, wenn Youtube keine Downloadmöglichkeit bietet bzw. die Nutzung per AGB untersagt und ich mir nun also extra eine Software bzw. PlugIn installiere, um mein Ziel zu erreichen.


    Aber wo kein Kläger, da kein Richter...

  • für den privaten Gebrauch kann ich von Youtube herunterladen was ich will. Jeder Stream wird beim Anschauen sowieso auf der Festplatte abgelegt ;) Rechtlich kein Unterschied.


    Einen Vertrag gehe ich mit Youtube als Uploader ein. Mit jedem Upload bestätige ich, daß der Content (Audio, Video..) mein uneingeschränktes Nutzungsrecht hat - dies übertrage ich Youtube nach deren jeweils aktuellen AGBs zum Teil.
    Der Algorithmus von YT prüft jeden Upload auf typische Verstösse - im Audiobereich erschreckend gut (selbst bei wenigen Sekunden ) im Videobereich eher durchschnittlich, auch gerne mal mit false positives. Da verlässt sich YT aber gerne auf ihre Meldemuschis.
    Über die Verwendung nicht lizensierten oder eigenen Contents muss ich wohl nichts schreiben.

    Mit freundlichen Grüßen,


    Timo Manges

  • Außerdem gebe ich zu bedenken, dass auch die Justiz nicht mehr ganz internet-doof ist. Ein Gericht darf davon aussehen, dass ich mindestens ahne, dass ich etwas möglicherweise Verbotenes tue, wenn Youtube keine Downloadmöglichkeit bietet bzw. die Nutzung per AGB untersagt und ich mir nun also extra eine Software bzw. PlugIn installiere, um mein Ziel zu erreichen.

    Also, bevor jeder meint, ich wäre der Anwalt der Internetpiraten: Ganz im Gegenteil! Als Musikrechteinhaber bin ich in erster Linie Geschädigter und musste mich zwangsläufig seit Jahren mit den juristischen Fallstricken auseinandersetzen. Bevor jetzt hier weitere "Vermutungen" die Runde machen:


    1. Durch Mausklick kommt kein rechtsgültiger Vertrag mit dem Downloader zustande, weil er nicht eindeutig einer Vertragsperson zuzuordnen ist.
    2. Youtube hat keine absoluten Rechte an dem veröffentlichten Inhalten und kann daher nicht über sie bestimmen. Die AGBs besagen nur, dass (stark abgekürzt) YT dem Rechteinhaber nichts zahlen muss, jedoch die Inhalte mit Werbung belegt werden dürfen. Die übrigen "Wünsche Youtubes" haben keine rechtliche Bindung weil YT immer frei von Sperren verfügbar ist.
    3. Die Rechteinhaber, die auf YT Material veröffentlichen, geben es damit automatisch (zwangsläufig) zur privaten Nutzung frei (und nur dafür!!) Eine kommerzielle Verwertung sowie Weitergabe wäre strafbar! Ein YT Download zu privaten Zwecken ist nicht strafbar. YT hat dafür Abkommen mit Verwertungsgesellschaften geschlossen.


    Wir reden hier also nicht vom " Erschleichen einer Leistung". Wir reden hier hier auch von einer "rein privaten" Nutzung. Und wir reden von einer YT Veröffentlichung eines Verlages, also dem Rechteinhaber!


    Anders sieht die Sache aus, wenn man Inhalte aus einer "offensichtlich illegalen Quelle" herunterlädt. Wenn also z.B. eine Seite die Top 100 kostenlos anbietet. Dann sind offensichtlich nicht alle 100 Rechteinhaber an der Veröffentlichung beteiligt und somit wäre auch die private Nutzung strafbar. YT schreitet auch gegen solche illegalen Uploads strikt ein. Ein Privatnutzer kann also davon ausgehen, nur Inhalte vorzufinden, die der Rechteinhaber freigegeben hat. YouTube ist dafür verantwortlich, illegale Inhalte zu löschen.


    Es ist sehr wichtig, dass wir hier über eine rein private Nutzung sprechen! Der Download von Material zur kommerziellen Verwertung, öffentliche Vorführung oder Weitergabe an Dritte hat damit nichts zu tun! Das ist weiterhin erlaubnispflichtig.

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    4 Mal editiert, zuletzt von Grauer Tiger ()

  • Youtube hat das NUTZUNGSRECHT, zum Teil sogar Verwertungsrechte.

    Danke für die Ergänzung. Hab ich selbst beim Lesen schon gemerkt und korrigiert ."Keinerlei" ist natürlich nicht korrekt ausgedrückt. Habe ich ja im nächsten Satz auch relativiert erklärt. Es muss natürlich heißen "keine absoluten". Was aber für unseren Sachverhalt der privaten Nutzung für den "Endbenutzer" hier erst mal irrelevant ist. Die Diskussion hatte sich etwas in die falsche Richtung verloren und vermischte Privatnutzung und weitergehende Nutzung. Danke für deinen Beitrag!

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    Einmal editiert, zuletzt von Grauer Tiger ()

  • Ein Mausklick ersetzt keine gegenseitige schriftliche Vereinbarung. Denn wie du schon selbst gemerkt hast, kann man einen Mausklick ohne namentliche Erfassung nicht zuordnen und ist daher völlig wertfrei.

    Da hast du mich falsch verstanden. Da die Abfrage über die Zustimmung zu den Nutzungrechten nur einmal aufgetaucht ist, muss YT wohl schon wissen, dass an genau diesem, meinem Rechner schon irgendjemand zugestimmt hat. Das ist natürlich keine persönliche Zuordnung zu mir. Aber wie Captain schon im Bus Beispiel geschrieben hat ist das für "kleine" Verträge nicht notwendig. Wenn ich an der Tankstelle den Sprit ins Auto fülle habe ich auch schon einen Vertrag geschlossen und die AGB akzeptiert - ich muss das hinterher bezahlen und die wissen auch nicht, wie ich heiße. Wenn ich in einen Aldi rein marschiere, erkenne ich die Hausordnung an. Die wissen nicht wer ich bin und ich muss nicht mal was kaufen.

    Jeder Stream wird beim Anschauen sowieso auf der Festplatte abgelegt Rechtlich kein Unterschied.

    Steams werden evtl. kurz mal irgendwo zwischengespeichert aber nicht als ganze Datei abgelegt. Wenn du den Film stoppst oder er fertig ist, hast du die Datei nicht mehr auf dem Rechner. Sonst wären ja die Festplatten mancher Nutzer jeden Abend mit Material aus YT überfüllt. Das macht also schon einen Unterschied zum Download. Und zwischen "nur gucken" und "haben" ist ein rechtlicher Unterschied. Ähnlich wie Radio kostenlos hören (gut, kostet ein bissel Rundfunkgebühr...) und die ganze Musik, die du an einem Tag hörst auf CD kaufen. Großer rechtlicher und finanzieller Unterschied.





    Ich denke, die vielen Meinungen hier, werden wir auch bei weiteren Diskussionen nicht unter einen Hut bringen. Es war aber mal gut, verschiedene rechtliche Ansätze und Begründungen mitzubekommen. Danke euch. Ich halt mich ab hier zum Thema YT raus. Es wäre nur noch ein hin und her.


    Gruß Uwe

    Edius 11 Pro, Rechner: Intel i9 9900K, 32 GB RAM, Asus Prime Z390-A ATX, Asus GeForce RTX2060 S, Win 10 Pro, 500 GB M.2 SSD, 4 TB HDD, 2x 27" UHD Monitor,ShuttlePRO v2, Adobe Lightroom, Affinity Photo, Affinity Designer

  • Ich denke, die vielen Meinungen hier, werden wir auch bei weiteren Diskussionen nicht unter einen Hut bringen.

    Es geht auch nicht darum Meinungen unter einen Hut zu bringen, sondern die klare Rechtslage darzulegen. Und ist eindeutig: private Downloads von YouTube sind legal und erlaubt.


    https://www.fachanwalt.de/ratg…r-videos-legal-downloaden

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  • Da die Abfrage über die Zustimmung zu den Nutzungrechten nur einmal aufgetaucht ist, muss YT wohl schon wissen, dass an genau diesem, meinem Rechner schon irgendjemand zugestimmt hat.

    Das läuft über die Cookies...

    ASUS Prime X299-A II, i9-10980XE, 64 GB, Nvidia RTX 2080Ti, BMD UltraStudio 4K Mini, RME Fireface 400, Win 11 Pro , EDIUS 11 WG

    Steinberg Cubase Pro, WaveLab Pro, SpectraLayers Pro

  • oder (c) soweit durch anwendbares Recht gestattet.

    nur um das Thema endgültig abzuschließen: steht also tatsächlich in den AGBs. Denn das anwendbare Deutsche Recht gestattet das Herunterladen zu privaten (!) Zwecken ;)

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  • Und um ganz abzuschliessen, :nw:


    das "Schweizer Recht" sowieso. :gelb:<X

    -------------------
    Schnitt-PC:
    Gehäuse: Cooler Master Midi Tower Centurion 590, Netzteil Cooler Master, Silent Pro 700W, Mainboard : Asus Sabertooth X58, LGA1366, Speicher : Corsair 3x4GB, DDR3-1333, CPU : Intel Core i7 960, 3.20 GHz, LGA 1366, Kühler : Noctua CPU-Kühler NH-D14, Festplatten: 1x Samsung SSD 850EVO , 3 x 1 TB-WD Black, 1 x 4TB WD Black, Grafikkarte: NVIDIA GTX 960, OS : Win-10-64bit Pro (1909), Edius 8.53 WG, HD-Storm, 2 x 24" FHD-Monitore,

  • Das läuft über die Cookies...

    Meine Cookies werde mit jedem beenden des Browsers gelöscht. Es kommt trotzdem keine erneute Abrage. Hm... Das muss irgendwo anders registriert sein. Deswegen hab ich ja oben geschrieben, ich weiß nicht, wie YT sich das merkt. Cookies habe ich jedenfallsl keine auf dem Rechner.

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  • Meine Cookies werde mit jedem beenden des Browsers gelöscht. Es kommt trotzdem keine erneute Abrage. Hm... Das muss irgendwo anders registriert sein. Deswegen hab ich ja oben geschrieben, ich weiß nicht, wie YT sich das merkt.

    Vermutlich gar nicht, da es juristisch völlig irrelevant ist. Es würde einen Vertrag zwischen YouTube und einem PC schließen :lol:

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