Einsatz Drohnen

  • Hallo an alle,


    ich würde gerne mal eine Diskussion zum Thema Drohnen anstoßen.


    Da Rostock für die BUGA 2025 den Zuschlag bekommen hat, soll an der Warnow so einiges umgestaltet werden. Dazu zählt auch der Rostocker Stadthafen. Ich würde dazu gerne den Umbau von einer Betonwüste (Parkplatz) zu einem „Erholungspark“ per Videofilm dokumentieren. Da der Baubeginn November 2022 sein wird, habe ich mir inzwischen schon ein paar Gedanken über den Aufbau gemacht. Dabei bin ich wieder über das Thema Drohnenaufnahmen gestolpert.


    Ist es nach der heutige Gesetzeslage überhaupt noch möglich Drohnen in der Stadt einzusetzen? Wenn ich im Stadthafen Aufnahmen machen will, habe ich mindestens 3 Probleme: Seewasserstraße, Wohngebiet in direkter Nähe und Menschenansammlungen. Aufnahmen beim Bau der geplanten Fußgängerbrücke über die Warnow hängen auch sehr vom Wetter ab und müssten dann spontan erfolgen. Damit habe ich mehrere Punkte für Flugverbote bzw. behördliche Genehmigungen.


    Wenn ich mir die Drohnenaufnahmen z.B. von Udo mit der Mavic Air 2 oder auch von Christian671 (Beispiel: Zeitreise - aus November 2020) ansehe, frage ich mich ob dies so überhaupt noch machbar ist und ob sich die Anschaffung eine Drohne überhaupt noch lohnt. Ich würde gerne mal Eure Meinung zu dem Thema hören.


    Viele Grüße von der Ostsee
    Torsten

  • Hallo,
    ich glaube es nicht erlaubt.
    Aber ich gehöre zu den Leuten der sagt : Wer viel fragt bekommt viele Antworten.
    No risk no fun.


    Gut vorbereiten, niemanden wirklich gefährden. und in 10 min fertig sein.
    Wenn man Pech hat, kommt ein neunmal Kluger und meckert.
    Ich sage dann immer : Die wiegt unter 2Kg und die Presse Freiheit ist uns doch wichtig, oder !?
    Und im übrigen ist falsches Parken und zu schnelles Autofahren ebenfalls verboten.
    gruß Peter

  • Mit der Zeit erkennt man, dass Drohnenaufnahmen immer professioneller werden müssen. Erstens wegen der Gewöhnung des Konsumenten und zweitens aufgrund der Auflagen, die quasi nur noch von professionellen Drohnenpiloten gewährleistet werden können.


    Für den normalen Hobbyflieger ist beispielsweise der Bundestag tabu. Sogar Profis müssen enorme Anstrengungen unternehmen, um Sondergenehmigungen zu bekommen. Hierzu werden Aufträge von Fernsehanstalten, wie vom ZDF benötigt, um sowas bewerkstelligen zu können. Und das braucht immer noch Monate Vorlauf, um die Genehmigungen zu bekommen.


    Jetzt ist so eine Bundesgartenschau nicht der Bundestag, aber auch da wird nicht jeder Hobbydokumentarfilmer eine Genehmigung bekommen.


    Gerade diese Sachen mit Menschenansammlungen oder Wasserstraßen kann man sich als Profi unter Auflagen genehmigen lassen oder durch Technik umschiffen.


    Hat eine DJI Mavic2 nur 4k Auflösung ohne Zoom, so hat eine DJI Matrice 300 RTK mit Zenmuse H20 ein 20fachen Zoom. Daraus rsultiert, dass man damit gar nicht mehr so nah heranfliegen muss, wie mit einer Mavic2. Jetzt hat nicht jeder Hobbypilot ein 20fach Zoom an seiner Kopterkamera. Und das ist, was dem Profi auch solche Aufnahmen garantiert, ohne Sondergenehmigung machen zu können.


    Oder wenn es notwendig ist näher heran zu fliegen, dann gibt es Systeme, die sicherer sind als ein Quadkopter, wie die Mavic2, Mini, Mini2 usw.


    Hexakopter oder Oktakopter sind mit mehreren Motoren ausgestattet und damit auch bei Ausfall eines Motors noch flugfähig und steuerbar. Auch gibt es spezielle Fallschirmsysteme, die einen ungebremsten Koptersturz vom Himmel verhindern. Solche Schutzmaßnahmen werden oft zur Auflage gemacht, bzw. werden nicht zur Auflage gemacht, sondern eine Risikoanalyse ohne sie wird einfach als zu riskant nicht genehmigt.


    Es gibt aber auch andere Herangehensweisen, die Bilder ermöglichen, wie 7m oder 10m Stative oder Filmen von umgebenen Erhöhungen (Berge/Hügel) aus.


    Die Befähigung als Pilot für Drohnen wird in unterschiedliche Klassen eingestuft. Diese Klassen erhöhen/verringern die Auflagen, die man als Pilot für bestimmte Situationen auferlegt bekommt.


    A1/A3 (Hobbypiloten) dürfen beispielsweise nur 100m an Personengruppen heran, während A2 sich schon bis 50m bzw. 1:1 Regel an Personen heranwagen kann.


    Wichtig für die Erleichterung der Auflagen ist auch, ob man mit CE zertifiziertem Kopter oder ohne CE Zertifizierung des Kopters fliegt. (Derzeit gibt es noch gar keine Kopter mit CE Zertifizierung)


    Am Ende kann man sagen: Als Profi ist das sicherlich machbar. Für Hobbypiloten können KO-Kriterien greifen.

  • Hi Torsten,


    der Rostocker Stadthafen ist mit ziemlicher Sicherheit eine Bundeswasserstraße und da gilt Flugverbot und 100 m Abstand.
    Auch bei den anderen Lokalitäten sehe ich eher Probleme. Auf dem BUGA-Gelände herrscht Hausrecht, da kommt es darauf an, wie die sich stellen.
    Also wie @KlausM schon schreibt für einen "Hobbypiloten" nur sehr schwer realisierbar.


    Hier mal ein für Dich vielleicht interessanter Link





    Aber ich gehöre zu den Leuten der sagt : Wer viel fragt bekommt viele Antworten.
    No risk no fun.


    Es ist ja jedem selbst überlassen, was er macht. Aber so ganz auf die leichte Schulter würde ich das nicht nehmen.


    Denn da können schon so einige Kosten auf Dich zukommen, wenn man erwischt wird. Und zumindest in Großstädten wie hier Berlin ist die Chance dafür doch nicht ganz so gering.
    Wie es damit in Rostock aussieht kann ich nicht beurteilen. Aber je mehr "Verkehr" da herrscht, desto eher trifft man auch mal auf einen Ordnungshüter, oder ist dieser herbeigerufen.


    Sowas dann auch noch mit "Pressefreiheit" begründen zu wollen geht mit Sicherheit nach hinten los.




    Gruß
    Peter

    ASUS Prime X299-A II, i9-10980XE, 64 GB, Nvidia RTX 2080Ti, BMD UltraStudio 4K Mini, RME Fireface 400, Win 11 Pro , EDIUS 11 WG

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  • Aber ich gehöre zu den Leuten der sagt : Wer viel fragt bekommt viele Antworten.
    No risk no fun.

    @ Peter Friesen: da habe ich eine etwas andere Auffassung. Regel sind nun mal dazu da um sie zu befolgen, als Beamter erst recht. Aber das sollte jeder für sich entscheiden.


    @ Gurlt und KlausM: mit den gesetzlichen Bestimmungen hatte ich mich schon beschäftigt. Deshalb ja auch mein Hinweis auf die Seewasserstraße, komme auch ehemals aus der Seefahrt :)
    Das Hausrecht wird wohl noch nicht zum Tragen kommen. Es geht ja erstmal nur um die Gestaltung und den Umbau des Stadthafens. Wenn die Buga läuft ist das bestimmt anders.
    Auch die Ausführungen von KlausM bestätigen da eher meine Gedanken.


    Für mich stellt sich neben dem Projekt "Umbau Stadthafen" aber die Frage, ob es sich als Hobbyfilmer überhaupt noch lohnt eine Drohne anzuschaffen. Nur Aufnahmen von leeren Wiesen und Landschaften lohnt den Aufwand für mich nicht.
    Drohnenaufnahmen sind ja nicht nur in Deutschland streng gesetzlich geregelt, auch im Ausland gelten ähnliche Gesetze. Somit sind auch Urlaubsaufnahmen eingeschränkt.


    Gruß
    Torsten

  • No risk no fun.

    Hier kann man nur Kopfschütteln. Fährt du auch mit 120 durch die Stadt? More risk more fun, oder?


    ob es sich als Hobbyfilmer überhaupt noch lohnt eine Drohne anzuschaffen. Nur Aufnahmen von leeren Wiesen und Landschaften lohnt den Aufwand für mich nicht.

    Genau, sehe da eher keinen Sinn. Man muß auch fliegen können und das lernt man nicht so einfach. Und damit meine ich Fliegen um gute und sinnvolle Aufnahmen machen zu können.


    Und der ganze Papierkram, Versicherungen, Führerschein etc. muß man auch bedenken.

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  • Ich sage dann immer : Die wiegt unter 2Kg und die Presse Freiheit ist uns doch wichtig, oder !?

    Und den Schwachsinn mit der Pressefreiheit glaubt dann jemand? Ist ja kein Wunder, dass mehr und mehr Leute Journalisten bzw. Medienprofis für schlecht halten, wenn wichtige Begriffe wie "Pressefreiheit" als Ausrede für Dilletantismus, Faulheit und/oder Ignoranz herhalten müssen.

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  • Das Hausrecht wird wohl noch nicht zum Tragen kommen.

    Da kommt es halt darauf an, wie das Gelände derzeit gewidmet ist. Da könnte evtl. schon der spätere Betreiber der "Bauherr" sein.


    Nicht ganz passendes Beispiel aus der Nähe von Berlin - dort baut Tesla in Grünheide derzeit eine Fabrik.
    Ein Jugendlicher aus der Gegend wollte die Bauarbeiten auch kontinuierlich mit seiner Drohne dokumentieren - und bekam prompt Ärger mit der Baustellensicherheit und Polizei.
    Er hat aber dann die persönliche Erlaubnis von Elon Musk (Chef von Tesla) erhalten, der zufällig zu dieser Zeit da war.


    Eine Nachfrage könnte also lohnen, auch wenn dies sicherlich ein städtisches Unternehmen ist.





    Für mich stellt sich neben dem Projekt "Umbau Stadthafen" aber die Frage, ob es sich als Hobbyfilmer überhaupt noch lohnt eine Drohne anzuschaffen.

    An Fliegen in größerer Höhe wäre ich eher nicht interessiert, aber mich würde so ein Gerät quasi als Kamerakran interessieren. Und Einsatzgebiet wäre dann da halt die Stadt an eher belebten Plätzen.
    Doch dazu bräuchte ich für (fast) jeden Einsatz eine entsprechende Genehmigung und deren Auflagen (z.B. Absperrungen) könnte ich auch nicht so einfach einhalten. Insoweit hat sich das für mich erledigt.

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  • Wenn ich mir die Drohnenaufnahmen z.B. von Udo mit der Mavic Air 2 oder auch von Christian671 (Beispiel: Zeitreise - aus November 2020) ansehe, frage ich mich ob dies so überhaupt noch machbar ist und ob sich die Anschaffung eine Drohne überhaupt noch lohnt. Ich würde gerne mal Eure Meinung zu dem Thema hören.

    Ich glaube, da bist Du mit Deinen Fragen in einem Dronenforum besser aufgehoben.
    Grundsätzlich würde ich mit der Anschaffung warten bis klassifizierte C1-Dronen (unter 900 gr) verfügbar sind. Die aktuelle DJI Air2 oder Air2S darf nur in der Zone A3 verwendet werden, und das nur mit Kompetenznachweis A1/A3.
    Wenn die Video-Qualität eine Mini 2 reicht, braucht diese nicht als C0 klassifiziert sein, die kann künftig weiterhin auch in Wohngebieten eingesetzt werden (wenn die Grundstückseigentümer einverstanden sind). Bei Bundesfern- und -wasserstraßen sind aber zumindest die 1:1-Regeln einzuhalten. Bei Dronen unter 250 gr. braucht man auch keinen Kompetenznachweis, aber eine Registrierung des Piloten LBA, weil eine Kamera an Bord ist.
    Auf der Seite des LBA werden die Fragen sicher verbindlicher beantwortet als hier im EDIUS-Forum: https://lba-openuav.de/onlinek…it/uas-klassifizierungen/

    Grüße
    Hans


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  • Danke für Eure Meinungen.


    Ich denke ich lasse das Thema Drohnen. Der Aufwand für den begrenzten Einsatz ist mir zu hoch, zumal ich die Aufnahmen nur als Ergänzung benötigt hätte.
    Muss mal sehen wie ich das Projekt so realisieren kann.


    Grüße von der Ostsee


    Torsten

  • Wenn Du Dich als gewerblich tätiger Filmer anmeldest, dann kannst Du einen Antrag
    auf Drohnenfilmerei für ein bestimmtes Gebiet stellen, vermutlich mit vielen Auflagen...

    Servus, Pee
    EDIUS 11 WG, DVR 18 Studio, Mercalli V6 SAL, ASUS Prime Z390-P, i9-9900K mit Intel HD-630, 32GB RAM, SSD-System + SSD-Schnitt, Diverse FP,
    NVIDIA GF-RTX 2060 Super 8GB, W10Pro(22H2), 32" LG PC-Monitor, 32" HDR(HLG)-Vorschau TV per BM Intensity Pro 4K
    Sony ZV-1 mit Zhiyun Crane M2 , Pana FZ-300, GoPro Hero 7 Black, DJI Pocket 2, DJI Mavic Mini, Huawei Mate 20 Pro

  • Wenn Du Dich als gewerblich tätiger Filmer anmeldest, dann kannst Du einen Antragauf Drohnenfilmerei für ein bestimmtes Gebiet stellen, vermutlich mit vielen Auflagen...


    Eine Genehmigung hat nix damit zu tun, ob man gewerblich oder privatunterwegs ist, bei gewerblichen und privaten Flügen wird aber in derPrämienklasse der Versicherungen sehr wohl unterschieden!
    Die Offene Kategorie ist für Hobbypiloten gedacht, die Spezielle Kategorie mit vorgegebenen Szenario für höhere Risikobewertung eher für Leute, die das beruflich machen.
    Auch privat kann man z. B. in der Speziellen Kategorie fliegen. Ist halt eine Kostenfrage, angefangen vom Fernpilotenzeugnis A2, das man aber auch in den Flugzonen A1 und A2 ab der Gewichtsklasse C2 > 900 gr. benötigt, um überhaupt eine Freigabe durch eine Luftfahrtbehörde zu bekommen.
    Und die Drohnen mit Kassifizierung gibt´s wie schon erwähnt derzeit noch gar nicht zu kaufen, weil noch keine Klassifizierungsstellen gibt.

    Grüße
    Hans


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  • Aus eigener Erfahrung: War mit unserem jüngsten Sohn auf einer 3-Tages-Fahrradtour entlang des Rheins. Hatten vor, eine Fährüberquerung im Ruhrgebiet mit uns selbst auf der Fähre mit der Mavic Air 2 zu filmen und habe mich vorher um eine Genehmigung bemüht. Hätte ich auch bekommen - aber für > 150 € - also mehr, als wir für die Jugendherbergen der ganzen Tour bezahlt haben. Haben dann dort nicht mit der Drohne gefilmt...
    Habe übrigens den Drohnenführerschein und bin wie unser Jüngster seit vielen Jahren Modelflugpilot. Mein Fazit: Wir sollten beim Betrieb einer Drohne vor Allem unseren gesunden Menschenverstand einschalten.
    Grüße,
    Otfried

  • Wer übrigens ganz gut da steht, sind Piloten die unter BOS Bedingungen fliegen. Das gilt für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Das können sein Polizei, Feuerwehr, THW, ...


    Die dürfen weit mehr als der Otto-Normalverbraucher, auch in angemeldeten Übungen. Allerdings sind dann die Aufnahmen erst einmal für die Öffentlichkeit tabu. Aber auch da kann man sich von der Behörde eine Freigabe der Aufnahmen genehmigen lassen.


    Beispielsweise kann auch die Forstbehörde die BOS um Amtshilfe bitten, um begründete Aufnahmen erstellen zu lassen. Wenn also eine Bundesgartenschau für die Forstbehörde unter bestimmten Aspekten, wie Dokumentation des Arbeitsfortschrittes, der Rettungswege, Waldbrandgefahr oder ähnliches von Interesse ist, dann kann man sowas auch dienstlich dokumentieren lassen ohne die Luftfahrtbehörde belästigen zu müssen. Es muss halt offiziell über BOS laufen.

  • Danke noch mal an alle,


    … aber ich bin und bleibe ein Hobbyfilmer. Eine gewerbliche Anmeldung kommt für mich nicht infrage.


    Auch die Geschichte mit BOS ist für mich nicht sinnvoll. Ich habe in der Verwandtschaft zwar einen Drohnenpiloten (hat eine eigene Sicherheitstechnikfirma), aber der Aufwand steht zu keinem Verhältnis zum Nutzen. Der Film soll eventuell noch beim lokalen Fernsehsender ROK-TV laufen, aber damit hat es sich auch schon.


    Ich werde mal versuchen ob ich eventuell von den umliegenden Gebäuden filmen kann. 4K und Zoom müssen dann genügen.


    Grüße von der Ostsee
    Torsten

  • Hi!


    zur Zeit gilt meines Wissens noch:


    Durchführungsverordnung (EU) 2019947 - Gesetzesbeschluss vom 07,05,2021 - Drucksache 376-21.pdf
    Durchführungsverordnung (EU) 2019947 - Beschluss des Bundesrates vom 28,05-2021 - Drucksache 376-21(B).pdf


    In § 21h
    Regelungen für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in geografischen Gebieten
    nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 vom 07.05.2021


    steht folgendes:


    (3) Der Betrieb in den nachfolgenden geografischen Gebieten ist unter folgenden
    Voraussetzungen zulässig:


    5. über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern von
    Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen,


    c) wenn die Höhe des Fluggerätes über Grund stets kleiner ist als der seitliche
    Abstand zur Infrastruktur und der seitliche Abstand zur Infrastruktur stets
    größer als 10 Meter ist oder


    d) wenn im Fall eines Überflugs von Bundeswasserstraßen das Fluggerät
    mindestens 100 Meter über Grund oder Wasser betrieben wird, lediglich eine
    Querung auf dem kürzesten Wege erfolgt und keine Schiffe und keine
    Schifffahrtsanlagen, insbesondere Schleusen, Wehre, Schiffshebewerke und
    Liegestellen, überflogen werden.


    Gruß, VAED

  • Auch die Geschichte mit BOS ist für mich nicht sinnvoll.

    Wie auch, da Du ja keine Behörde bist und eine solche sich sicherlich nicht von Dir für diese Aufgabe beauftragen lässt.


    Da könntest Du Dich ja auch gleich an die US-Armee wenden. Deren Drohne wären dann sogar bewaffnet. :bgdev:








    (3) Der Betrieb in den nachfolgenden geografischen Gebieten ist unter folgenden
    Voraussetzungen zulässig:


    5. über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern von
    Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen,

    Oft besteht der Irrtum, es seien damit lediglich Autobahnen gemeint.
    In Wirklichkeit gilt dies aber auch für Bundesstraßen, auch innerhalb geschlossener Ortschaften.




    wenn im Fall eines Überflugs von Bundeswasserstraßen das Fluggerät
    mindestens 100 Meter über Grund oder Wasser betrieben wird,

    Da gibt es halt nur das Problem, dass es bei Torsten eine Hafenanlage ist, also generelles Überflugverbot und 100m Abstand.


    Und bei über 100m Höhe + Entfernung Breite der Wasserstraße dürfte es m.E. auch kaum noch möglich sein eine kleine 250gr Drohne wirklich noch auf Sicht zu fliegen.



    Gruß
    Peter

    ASUS Prime X299-A II, i9-10980XE, 64 GB, Nvidia RTX 2080Ti, BMD UltraStudio 4K Mini, RME Fireface 400, Win 11 Pro , EDIUS 11 WG

    Steinberg Cubase Pro, WaveLab Pro, SpectraLayers Pro

  • Das mit BOS war auch andersherum gemeint.


    BOS können Privatpersonen zur Hilfe rekrutieren. Wenn man beispielsweise im der Freiwilligen Feuerwehr oder beim THW ist, dann kann man in Abspache mit den Behörden "nutzbringende Übungen" initiieren, die zu beidseitigem Vorteil sein können.

  • Hi,


    Was ist eine Hafenanlage?


    Wir fliegen auch manchmal im Hamburger Hafen, hier gibt es eine
    "Sonderregelungen für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg"


    EINSATZ VON DROHNEN IM HAFENGEBIET:
    https://www.hamburg-port-autho…rohnen-im-hamburger-hafen


    Welche besonderen Vorschriften für Drohnen im Rostocker Hafen gelten sind mir nicht bekannt.
    Ich würde die Terminals-/Kai-Anlagen als Industrieanlagen ansehen.
    Eine Anfrage bei "Rostock Port" sollte wohl Klarheit schaffen.
    Ggf. eine Ausnahmegenehmigung einholen. (Für einen Tag betrugen bisher die Kosten im Hamburger Hafen zwischen 80€ und 150€)


    Gruß VAED