Procoder 3 Handbuch

  • Antwort zur Anfrage bei MMM:
    Leider gibt es hier keine Lernkurs-DVD, tut mir leid. Es ist auch keine in Planung.


    Gruß
    esche

  • Keine Ahnung, ob das neues Schuldrecht ist. Ich habe nur davon gehört, daß man einen Anspruch darauf hat. Notfalls können Vereine oder die Verbraucherberatung Firmen abmahnen, die keine Gebrauchsanleitung mitliefern.


    Schlechte Anleitung? Darüber streitet man dann vor Gericht. Es gibt übrigens sogar Studiengänge für Technische Dokumentation oder die Erstellung von Gebrauchsanleitungen. Und es läßt sich auch darüber streiten ob etwas überhaupt der Bezeichnung Gebrauchsanleitung gerecht wird. Wenn nicht, dann ist die vermeintliche Gebrauchsanleitung halt nichtig, somit nicht existent und damit sicherlich einklagbar. Das bleibt schon jedem überlassen, ob er/sie den Rechtsweg beschreitet und, ob mit oder ohne Erfolg. Es kommt immer auf die Begründung an, ob diese schlüssig und vom Richter nachvollziehbar ist.

    Gruß
    Homer


    Canon EOS 600D, GoPro Hero 3 Black Edition, Canon HF 100, DaVinci Resolve 9, Production CS5

  • Findet Ihr nicht, diese mittlerweile negativ-theoretisch ausgerichteten Subjektivansichten gehen ein wenig (zu) weit in einem User-Forum?!

    Gruß :thumbup:


    Louca




    P. S.: Ich muß mich bei dem Streß hier jetzt aber wirklich auch einmal um's leibliche Wohl kümmern...




    "Sollten Ihnen meine Aussagen zu klar gewesen sein, dann müssen Sie mich missverstanden haben" (Alan Greenspan)

  • Findet Ihr nicht, diese mittlerweile negativ-theoretisch ausgerichteten Subjektivansichten gehen ein wenig (zu) weit in einem User-Forum?!

    finde ich auch !!!
    Ich verwende viele Programme, welche nur in englisch mit englischen Manuals angeboten werden und, wenn überhaupt, nur ein wenig aktives, englisches Forum vorhanden ist.
    Ein gutes deutschsprachiges Forum, wie dieses, in welchem wirklich in 99% aller Fälle schnelle Hilfe kommt ist da allemal hilfreicher.
    ProCoder ist nicht wirklich kompliziert. Die echten Tricks stehen sowieso nicht im Manual -auch nicht im englischen- und müssen durch eigene Tests erarbeitet oder im Austausch, z. B. hier in diesem Forum erworben werden; es hängt alles individuell vom vorhandenen Material ab.


    Also wie Louca sagte, nicht alles so ins Negative ziehen. Soll aber nicht heissen, das ich protestieren würde, wenn eine deutsche Anleitung käme ;)

    Gruß
    Erich


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    Windows 10 Pro - Storm 3G - Intel core i7-6700K 4 GHz - ASUS Z170-A - 32 GB DDR4 RAM - Intel HD530 Grafik - Win 10 Pro - Blu-Ray LG BH10LS30

  • Falls ich gemeint bin. Ich würde ja auch nicht wegen so einem Handbuch vor den Kadi ziehen. Ich kanns ja auch so lesen, solange es nicht in japanisch, chinesisch oder Suaheli ist. Ich mache mir nur meine Optionen klar, wenn es mir sooo wichtig wäre.

    Gruß
    Homer


    Canon EOS 600D, GoPro Hero 3 Black Edition, Canon HF 100, DaVinci Resolve 9, Production CS5

  • Eines wollte ich nicht, das dieser Beitrag ins Negative rutscht. Falls ich durch meine Links, dies provoziert habe tut es mir leid.
    Kann auch Englisch, es ging auch weniger darum, das ich mit dem Programm Schwierigkeiten hätte!
    Für mich ist das Thema jetzt abgeschlossen!
    und
    tschüss
    esche

  • Ich habe nur davon gehört, daß man einen Anspruch darauf hat. Notfalls können Vereine oder die Verbraucherberatung Firmen abmahnen, die keine Gebrauchsanleitung mitliefern.


    Wann ein Anspruch auf ein deutsches Handbuch besteht und wann nicht habe ich in meinem letzten Beitrag in diesem Thread erklärt.


    "ProCoder ist ein Produkt für den professionellen Markt. ....Es ist weder üblich sowie gesetzlich vorgeschrieben solche Produkte mehrsprachig anzubieten.
    Dies sieht anders bei Konsumerprodukten wie z.b. EDIUS Neo oder ADVC-110 aus. Dort ist ein deutsches Handbuch gesetzlich vorgeschrieben und auch notwendig.
    "


    Also, profesionelle Produkte = kein Anspruch
    Konsumerprodukte = Anspruch.

  • Sicher kennt sich Herr Kexel da genauer aus, daß das bei Profisoftware nicht notwendig ist. Dann kann man wiederum darum streiten, wer definiert, was Profisoftware ist. Kann der Hersteller das einfach so festlegen?


    Ich vergleiche das mal mit mir bekannten Beispielen:
    Jemand verkauft eine hochwertige Sache für einen Euro. (Sowas könnte ein Scheingeschäft sein ohne jetzt auf den Tatbestand einer möglichen Helerei einzugehen)
    Jemand hält sich für selbständig, weil er auf eigene Kasse handelt, aber nur einen Kunden hat. (Scheinselbständigkeit)


    Letztendlich müssen dann wiederum verbindliche Kriterien existieren, die Profi von Konsumentensoftware unterscheiden. Wird wahrscheinlich auch so sein. Mir sind die Kriterien aber im einzelnen nicht bekannt.


    Ich will damit nur darauf hinweisen, daß vieles so oder anders gesehen werden kann und das es viele unterschiedliche Auffassungen gibt über die sich streiten läßt, wenn man eine plausible Begründung hat. (Ende der Philosophistunde)

    Gruß
    Homer


    Canon EOS 600D, GoPro Hero 3 Black Edition, Canon HF 100, DaVinci Resolve 9, Production CS5