Sorge um unsere Drahtlos-Funkanlage

  • Guten Morgen liebe Forumsmitglieder,


    wir sind in großer Sorge um unsere drahtlose Mikrofonanlage ( Sennheiser EW 100 Eng G3 E-Band mit Lavaliermikro, Bodypack, Anschraubsender für Handmikros und Empfänger für die Kamera ), weil die Frequenzen in naher Zukunft wegen des LTE angeblich nicht mehr betrieben werden dürfen. Diese Auskunft bekamen wir bei einem Nachkaufwunsch bei Thomann, die Artikel dieser Serie deshalb nicht mehr verkaufen. Weiß da jemand mehr? Gibt es da eine Umbaulösung? Zur "Strippe" wollten wir eigentlich nicht wieder zurückkehren :evil: .


    Danke schon mal für nützliche Vorschläge von den völlig verunsicherten
    Regiokids

  • ... ich stelle einmal die Frage genauer:


    Wenn LTE zum Einsatz kommt, ist der Einsatz unserer "Funken" dann "nur" untersagt, oder funktionieren sie dann nicht mehr ( z.B. durch ein Störsignal o.ä.)? Vielleicht weiß da jemand von Ihnen etwas Genaueres. Bei den alten Dect-Telefonen war das ja ähnlich.
    Vielen Dank im Voraus von den
    Regiokids

  • Wenn es denn so kommen sollte..., stellt der weitere Betrieb einen Verstoß gegen das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) und das Gesetz über die Elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) dar. Es handelt sich dabei und eine bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit. Die angefallenen Kosten für die Ermittlung der Störungsursache kann durch die Bundesnetzagentur in Rechnung gestellt werden.


    Bei den alten Funktelefonen (Standart CT1) wurde durch die Bundesnetzagentur folgende Verfahrensweise angewandt.


    Zitat von BNA

    Stellt der Funkmessdienst der Bundesnetzagentur bei der Eingrenzung von Funkstörungen ein nicht oder nicht mehr zugelassenes Schnurlostelefon als Verursacher einer Störung fest, wird der Nutzer auf die ausgelaufene Frequenzzuteilung hingewiesen und aufgefordert, das Gerät außer Betrieb zu nehmen. Wenn erneute Beschwerden dokumentieren, dass die Funkstörung anhält, weil das nicht mehr zugelassene Schnurlostelefon weiter genutzt wurde, kommt eine förmliche Anordnung der Außerbetriebnahme in Betracht.


    Du kannst aber einen Antrag für eine Entschädigung stellen. Vielleicht hilft dir das weiter... http://www.bafa.de/bafa/de/wei…gaben/digitale_dividende/

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