Wenn man Zweifel hat, kann man die Organisation oder den Urheber oder Vertrieb einfach anfragen, ob man seine Werke mit einbinden kann.
Und ich denke auch nicht dass man „Polo Hofer“ mit der bekannten und geschützten Filmmusik von Fluch der Karibik vergleichen kann.
Vielleicht bin ich als Beamter auch eher bereit Regeln zu befolgen.
„So schlimm darf man das mit den Urheberrechten nicht sehen“ ist ja schon fast eine Einladung zur Klage.
Eine weitere Dskusion macht keinen Sinn.
Wenn sogar Beamte unterschiede machen, ob Musik von Jerry Bruckheimer, oder Polo Hofer mehr Urheberrecht haben.
Jede Person kann ein Recht auf sein Schaffen einklagen. Nur einen Satz aus dem Kontex zu reissen geht auch nicht.
Hinter dem Zitierten Satz:
So schlimm darf man das mit den Urheberrechten nicht sehen
stand doch noch:
Wenn man Zweifel hat, kann man die Organisation oder den Urheber oder Vertrieb einfach anfragen, ob man seine Werke mit einbinden kann.
Oder in der Beamtensprache.
Man stellt bei der Organistation, dem Urheber oder dem Vertrieb einen Antrag um veröffentlichung im Zusammenhang seines Produktes.
Punkt.
Ich habe je nach Produktion den Urhebern jeweils ein Drebuch oder das Skript zugeschickt. In den Überwiegenden Antworten waren die Urheber damit einverstanden, wenn in den Produkten ihr Name erwähnt wurde.
Entweder bekommt man die Gegenbedingungen, ist damit einverstanden oder nicht.
Das meine ich mit "So schlimm darf man das mit den Urheberrechten nicht sehen. Wenn man Zweifel hat, kann man die Organisation oder den Urheber oder Vertrieb einfach anfragen, ob man seine Werke mit einbinden kann."
Ich möchte aber doch noch einmal darauf hinweisen, dass wir uns hier in einem Forum befinden, um Fragen um das Produkt EDIUS und die kleinen Freuden unseres Filmens zu teilen.
Was möchte teeklipper denn Einklagen?
Grüsse
Rudi