Beiträge von its-magic

    Hallo Kurt,

    handelt es sich nun um die GEMA oder nicht ? ich verliere angesichts der (interessanten) Diskussion irgendwie den Überblick.

    Die Gema ist eine Verwertungsgesellschaft, welche viele Rechte zur Verwaltung von ihren Mitgliedern übertragen bekommt.
    Insofern ist der Begriff "Gema-Gebühr" per se irreführend, denn eine solche gibt es in dem Sinne eigentlich überhaupt nicht.
    Die Gema verwaltet z.B. Urheberrechte, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrechte und bei Bedarf auch Herstellungsrechte und eben auch diese Rechte zur privaten Überspielung.


    Ich habe den zugrundeliegenden "Rechtsgedanken" noch immer nicht ganz verstanden.
    Bloß weil man mit so einem Rohling die Rechte der GEMA umgehen könnte (KÖNNTE! Konjunktiv), wird profilaktisch für JEDEN Rohling eine Gebühr verlangt?

    Nein, so ist es nicht gedacht, es geht nicht darum, dass jeman die Gema umgehen könnte. Es geht in diesem Fall vielmehr um das Recht zur privaten Überspielung, welches über die Leermedienabgabe abgegolten wird.
    Das ist nämlich keineswegs selbstverständlich, denn im Grunde kann der Urheber auch durchaus sagen "Hey, ... meine Werke werden ohne meine Zustimmung gefälligst überhaupt nicht kopiert, weder gewerblich noch privat".
    Das grundsätzliche Recht dazu hätte er, .. wenn da nicht von vornherein der Gesetzgeber einen Riegel zugunsten des Nutzers vorgeschoben und im § 53 des Urhebergesetz festgelegt
    hätte, dass man privat eben doch seine Kopien machen darf.
    Aber dieses Recht ist nicht kostenlos und die Kostenregelung findet man gleich in den §§ 54 55 des UrhG.
    Was wir hier zahlen ist also nicht, wie das auch gerne von den Medien dargestellt wird, eine Gebühr in Entschädigung für evl. Raubkopien, sondern auf diesem Weg wird das Recht abgegolten, private Kopien im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnis herzustellen.


    Hier ein Auszug aus den FAQ-Seiten bzgl. der Leermedienabgabe der Gema :

    Das Recht zu kopieren erscheint uns so selbstverständlich, dass wir dabei gar nicht hinterfragen, ob es so selbstverständlich denn überhaupt ist?
    Und tatsächlich ist es das nicht.
    Es ist legal und sogar gesetzlich erlaubt, wenn ich meine CD's auf mein Smartphone oder den mp3-Player überspiele.
    Aber so selbstverständlich wie es uns erscheint, es ist dennoch eine Kopie, welche ich anfertige.


    Eine Metapher auf andere Bereiche zu ziehen ist recht schwer, denn bei keinem anderen Produkt kann man auf gleiche Weise eine identische Kopie herstellen (außer Software vielleicht, aber das wird hier AFAIK mit abgedeckt), so dass sich dieses Problem für sonst niemanden stellt.
    Allerdings finde ich Deinen Vergleich mit den Taxifahrern höchst interessant.
    Das ist in der Tat ein Ansatz ...
    Ich weiß von Jemanden, der von einem Taxifahrer verklagt wurde, weil er bei einer Hochzeit als Privatperson die Gäste von der Kirche zum Lokal gefahren hat und, wie die Taxifahrer auch, als Dankeschön mit Kaffee und Kuchen versorgt wurde.
    Der Taxifahrer sah das als Entgelt an und warf dem Mann somit vor, unrechtmäßigen Personentransport betrieben zu haben. Der Taxifahrer bekam recht.
    Aber das passt nicht in das Prinzip der pauschalen Vergütung.
    Das ist wirklich interessant.


    Viele Grüße
    Marcus

    Hallo Erich,

    wenn man deine umfangreichen Rechtfertigungen in diversen Foren liest, kömnnte fast der Verdacht entstehen ;)

    ja, ich weiß :).
    Ich finde nur, dass ein wenig Fairnis auch denen gegenüber nicht schlecht ist und ich habe in den letzten Jahren von berufs wegen sehr viel mit der Thematik zu tun gehabt und mich sehr intensiv damit beschäftigt und wenn man diese Hintergründe erst mal kennt, dann sieht man viele Dinge anders.
    Ich persönlich finde, dass es schon durchaus in Ordnung ist, über Dinge zu meckern und zu lamentieren, sofern es berechtigt ist.
    Und die Gema wird mir entschieden zu häufig zum Sündenbock gemacht, als dass es wirklich gerechtfertigt wäre und gerade bei denen verliert sowas bei den Kritikern ganz schnell an Sachlichkeit.
    Das hat so ein bisschen was von "Ess Dein Spinat, is' viel Eisen drin" und alle plapperns nach bis es zum Selbstläufer wird und im Fall "böse Gema" ist das längst der Fall.
    Alle schimpfen und kaum einer hat sich wirklich damit so weit beschäftigt, wie es erforderlich wäre.
    Ich gebe zu, daher gerne als einer der wenigen die Fahne für die Gema hoch zu halten.
    Wer wissen will, was teuer ist, soll mal versuchen die nötigen Herstellungsrechte von einem amerikanischen Musikverlag oder besser noch, an einem Filmscore zu bekommen, ... dann kommt echte Freude auf.
    Ich finds immer ein wenig schade, wenn Dinge augenscheinlich oberflächlich verurteilt werden. Und bei der Gema ist das viel zu oft der Fall.


    Damit meine auch keineswegs Dein Eingangsposting. Die Reaktionen darauf waren es, die mir viel mehr zu denken gaben.
    Sich ungehalten über die gestiegenen Gebühren zu äußern ist das eine, aber diese Superlative, in die man doch recht häufig in Sachen Gema rutscht, die empfinde ich als nicht fair und da ergreife ich auch gerne Partei für die Gema, klare Sache.


    Ich habe mir inzwischen übrigens auch abgewöhnt, Kleinserien selber zu produzieren.
    Das geht komplett über den Dienstleister, in meinem Fall die Mediaconsulting GmbH.
    Ist mir die Taler allemal wert.


    Viele Grüße
    Marcus

    Achso, aber für die laufend und tagesaktuell benötigten Mengen für Mitlauf- und Abnahme-DVDs kann man sich dann vermutlich nicht freistellen lassen?

    Ja, leider ist das richtig.
    Keine Ahnung, ob man wegen dieser Kleinstmengen da jedesmal einzelne Anträge stellen kann. Hab das noch nie versucht.
    Bei 20 bis 80 Stück pro Projekt wäre das aber schon durchaus eine Hausnummer.
    Es sollte aber auch möglich sein, denke ich zumindest, wenn man mehrere Projekte zusammenfasst und dann, sozusagen nachträglich, die DVD's ohne Leermediengebühr bestellt.
    Dazu brauchts dann nur halt erstmal einen Grundbestand, der noch "normal" gekauft wurde.
    Da ich in der Hinsicht nur sehr sehr wenig Rohlinge verbrauche, habe ich darüber noch gar nicht nachgedacht.
    Ist vielleicht eine Option.
    Ich will auch gar nicht ausschließen, dass die einem eine pauschale Freistellung ausstellen, mit anschließender Angabe der gekauften Mengen (die händler müssen das eh an die ZÜP melden) und den in eigenen Projeklten verbrauchten Medien.

    Und mit einem formlosen Schreiben kriege ich die beim Einkauf mitbezahlten Abgaben zurück? "Netto" kann ich ja keine Rohlinge kaufen? Welchen Nachweis wollen die? Eingangsrechnung vom Medienkauf?

    In diesem Fall läuft es umgekehrt.
    Man meldet bei der Gema die Auflage an, bekommt die Freistellung und faxt die an den Händler und zahlt die Abgabe gar nicht erst.
    Einige Händler (für gewerbliche Kunden) haben auch eigene Preise dafür in ihren Shops, bzw. man hat die Möglichkeit, das gleich mit anzugeben.
    Wie gesagt, einmal bei der Gema anrufen und den Herrn von ZÜP verlangen (hab seinen Namen vergessen, sorry) und die Sache schildern.
    Die wollen dann wissen, was für eine Produktion das ist, und natürlich die Stückzahl.
    Zumindest im letzten Jahr hatte ich mit all meinen eigenen Kleinauflagen keine Probleme mit der Befreiung von den Leermediengebühren.
    Es ist aber nicht so, dass man von der Gema das Geld zurückbekommt. Vielmehr erhält man eine Freistellung von der Erhebung der Gebühren beim Kauf und zahlt dann gleich einen geringeren Preis.
    Also unbedingt mit dem Händler darüber sprechen.

    Den Vergleich mit dem Metzger lasse ich überhaupt nicht gelten! Der hinkt!

    Wenn ich dazu noch ergänzen darf:
    Das bezog sich auf die Anmerkung mit der 3 bis 4-fach Molkerei.
    Denn ich sehe da schon einen Unterschied, ob es eine Leermedienabgabe ist oder die Abgeltung von Herstellungs- Leistungsschutz- Vervielfältigungs- Urheber- Veröffentlichkeitsrechten etc. handelt.
    Das meinte ich mit, "Wenn die Wurst schon bezahlt ist, muss ich nicht auch noch das Schnitzel bezahlen".
    Beides wird beim Metzger entrichtet, sind aber zweierlei Produkte.
    In diesem übertragenen Sinne ist auch die Gema nur der Verkäufer an der Fleischtheke und das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
    Es hinkt aber trotzdem natürlich, denn es ist insofern schwer zu verstehen, als an z.B. ein und demselben Musikstück mehrere Rechte hängen.


    Viele Grüße
    Marcus

    Ja sorry, das Lachen steht auch unabhängig von der eigentlichen Diskussion. War nicht bös gemeint und ich hatte den übertragenen Sinn auch verstanden.
    Aber reinpieksen musste ich da dann doch :rolleyes:


    BTW: Posting 10 hast Du gelesen? Wie man aus der Leermedienabgabe für Kleinserien rauskommt?

    Klar ist es berechtigt, auf der GEMA herumzuhacken! Auf wem denn sonst bitteschön?

    Na das ist ja 'ne Logik, ..... alles klar soweit :lol:
    Ich kanns ja auch verstehen, aber es wird einfach nur viel zu viel zusammengeworfen und so simplifiziert, dass am Ende nur eine große böse Gema übrigbleibt.
    Und dem ist nun wirklich nicht so.

    Trotzdem müssen wir nach deutschem Recht eine Zwangsabgabe leisten!

    DAS ist eine Falschannahme! Wer behauptet denn dieses?
    Es ist sehr wohl möglich, aus der Leermedienabgabe rauszukommen.
    Wer sich bei der Gema informiert hat, sollte das aber auch wissen ;).
    Da zeigt sich wieder, wie schlecht informiert die Menschen sind, während sie Horn stoßen. Sorry für die direkten Worte, aber so ist es doch.
    Bei genau den von Dir genannten Produkten kannst Du über die ZPÜ einen formlosen Antrag auf Befreiung von der Leermedienabgabe abgeben und dem wurde bei mir auch bisher immer schnell und formlos stattgebeben.
    Ja, es ist etwas umständlich, aber es ist möglich. Und da die das formlos machen, halten sich die Umstände in Grenzen.


    Ich habe laufend genau solche Kleinauflagen und zahle keine Leermediengebühren dafür.
    Einfach mal bei der ZPÜ der Gema anrufen, da werden Sie geholfen ;).



    Viele Grüße
    Marcus

    Tja, da genau liegt aber eben der Denkfehler:
    "Ich nehme doch nur meine selbstgefilmten Sachen auf".
    Das mag sogar stimmen und klar wäre es gerechter, wenn man das genau trennen könnte.
    Aber wie soll das gehen?


    Ich zahle seit zig Jahren Krankenkassenbeiträge und war das letzte Mal vor 15 Jahren beim Arzt (vom Fliegerarzt abgesehen, den ich ohnehin selber zahle).
    Ich habe also nie Leistungen aus meiner Krankenkasse gezogen und muss trotzdem zahlen. Ist das gerecht?
    Ja ist es, denn nur dadurch kann der soziale Topf überhaupt funktionieren. (auch wenn gerade da z.Zt. der Wurm drin ist)
    Oder Arbeitslosenversicherungsbeiträge.
    Ich habe in meinem Leben noch keine Leistungen von der Arge bezogen, trotzdem muss ich meinen Teil dazu beitragen.
    Das ist auch ungerecht oder?


    Es ist immer für einige ungerecht, wenn etwas über eine allgemeine Pauschale berechnet wird.
    Aber manchmal ist das der einzige Weg. Dafür ist man eine soziale Gemeinschaft.


    Und ganz genau so ist auch die Leermedienabgabe zu sehen.
    Es ist ein sozialer Topf, der umverteilt wird.


    Ich bin keineswegs Freund oder Verfechter der Gema, aber ich sehe auch ihre Berechtigung und die Berechtigung derer, die Nachteile aus einer technologischen Entwicklung erleiden und finde es gut, wenn sich im Gegenzug der Gesetzgeber darüber Gedanken macht, wie man Mißstände ausgleichen und abfangen kann.


    Die Gema ist in manchen Punkten verbesserungsbedürftig und bedarf eiiger Neuausrichtungen und es ist kein Wunder, dass ihr junge und "kleinere" Künstler weglaufen, weil sie sich nicht gut vertreten fühlen.
    Es muss einiges bei denen passieren. Aber einiges ist auch schon passiert.
    Worauf ich hinaus will ist, dass immer gerne, meist aus Unkenntnis heraus, auf der Gema rumgehackt wird, obwohl dies nicht berechtigt ist.


    Und btw: Das sind keine Gemagebühren auf dem Rohling


    Viele Grüße
    Marcus

    Moin,


    hat eigentlich einer der hier postenden den Hintergrund dieser Gebühren verstanden und besitzt mehr Informationen als das bisschen Bildzeitungsniveau auf Schlagzeilenebene, welches die ZD-Net da verbreitet?


    Mal kurz nachgefragt:
    Wenn einer sich beim Fleischer beschwert, dass er die Wurst und den Aufschnitt auch noch bezahlen solle, wo er doch schon die Schnitzel bezahlt hat, ... ist das dann auch Raubrittertum seitens des Fleischers?
    Leute, ... es gibt nicht nur diese eine "Gema-Gebühr".
    Schon mal drüber nachgedacht, dass es da eine ganze Latte verschiedener "Produkte" gibt, wie beim Fleischer auch?
    Aber meckern und jammern ist ja so viel leichter, als sich zu informieren und die Hintergründe zu hinterfragen.
    Die Leermedienabgabe hat nichts mit Raubkopien zu tun, hatte nie und hat nie und die gibt es schon seit etlichen Jahren und war eine logische und notwendige Konsequenz aus dem Umstand, dass mit den ersten beschreibbaren Medien, und das fängt bei der Musikkassette an, Probleme auftraten, die es bis dato nicht gab, die aber immer zunehmenderen Schaden anrichten. Aus dem "Copyrhight" wurde ganz schnell das "Recht zu kopieren".
    Für uns ist es selbstverständlich, dass unsere gesamte Musiksammlung auf dem Rechner liegt und auf dem mp3-Player und im Smartphone und und und.
    Für die Industrie ist das ein Killoutfaktor.
    Niemand will jemanden das Recht nehmen, seine privaten Sachen zu kopieren.
    Aber wenn der Gesetzgeber dann aktiv wird und ein Auffangpolster schafft, welches den daraus Geschädigten zu gute kommt, ist es auch wieder nicht richtig.
    Da will man schon den Schaden über eine sog. "gesamtschuldnerische Mithaftung" gerechterweise gleichmäßig auf alle verteilen, dann ist das auch wieder falsch.
    Was wollt Ihr denn eigentlich?
    Alles für umsonst?
    Ist hier irgendjemand, der gerne kostenlos arbeitet?


    Und hört auf, die Gema immer gleich pauschal für alles zu beschimpfen.
    Macht mal die Augen auf, dann erkennt man auch, dass es da eine Vielzahl von "Produkten" gibt und eben nicht nu eine "Gema-Gebühr".
    Und so wie eine Wurst nichts mit einem Schnitzel zu tun hat, hat die ZPÜ-Vergütung nichts mit den anderen Gebühren zu tun.
    Das sind alles unterschiedliche Sachen, nur etwas abstrakt. Aber soo abstrakt nun auch wieder nicht.


    Aber meckern und schimpfen ist ja so viel einfacher, als sich zu informieren und zu hinterfragen und am Ende darauf zu kommen, dass das vielleicht durchaus seine Berechtigung hat, auch wenn es vielleicht Geld kostet.


    Das heißt nicht, dass man alles hinnehmen soll, ohne die eigenen Standpunkte zu verdeutlichen und durchzusetzen.
    Wenn etwas überteuert erscheint, kann und muss man selbstredend gegenargumentieren.
    Aber gleich Lospoltern und von Wegelagerei und Raubrittertum rufen, ..... das ist ein bisschen arg einfach oder?
    Die Gewerkschaften versuchen auch jedes Jahr neue und höhere Gehälter durchzusetzen. Ist das auch Raubrittertum? ;)


    Ich halte die Gebühren ebenfalls für zu hoch, aber dennoch sehe ich sie durchaus als berechtigt an.


    Viele Grüße
    Marcus

    allerdings hat das Tracking von AE echt da seine Grenzen;

    Ich sags mal so: Nur wenn man sich nicht damit auskennt.
    Das AE-Tracking ist gut, man muss es allerdings auch richtig machen.
    das fängt u.a. damit an, dass man den Tracker nicht von kritischen Farben irritieren lässt, indem man grundsätzlich nur auf einzelne Farbkanäle trackt und sich dafür den kontrastreichsten und rauschärmsten raussucht. Evl. einen Entrauscher zur Hilfe nimmt (da reicht oftmals schon ein leichtes Blurring) und vielleicht die Kontraste mit den Kurven etwas verstärkt. Dann kann man selbst marginales Material noch gut tracken.
    Der AE-Tracker ist zwar ein pixelbasierter Tracker, aber dennoch schon ganz in Ordnung.
    Aber da Du eh' Mocha dabei hast, macht es Sinn den zu verwenden. Aber es geht auch einiges mit dem AE-Tracker.
    Bedingung dabei ist nur, dass das zu trackende Footage zunächst in einer Unterkomposition abgelegt wird und dort, in dieser PreComp die Effekte gesetzt werden.
    Sonst trackt der Tracker immer auf dem Quellfootage und ignoriert die Effekteinstellungen.
    Ich mache in solchen Fällen ein Duplikat des Quellfootage, erstelle daraus eine PreComp, setze die Effekte und tracke dann in der HauptComp auf ein Null und lösche die PreComp dann anschließend wieder.
    Bevor Gegenargumente im Sinne von "WeElch ein Aufwand" kommen: Das dauert keine drei Minuten.


    Also:
    Viel Spaß und vor Allem Erfolg mit Deinem Projekt.
    Halt uns auf dem Laufenden, ich würd mich freuen, wenn wir davon was zu sehen bekommen.
    Ich steh auf diesen Stil.


    Genau sowas habe ich mir vorgestellt.


    Geil gell?
    Und das ist auch mit eher wenig Aufwand gemacht, geht bei sowas auch nicht anders. Kamera hinstellen und anschließend ab damit in die Post.
    Ich weiß allerdings nicht, ob der ein Tilt-Shifting-Objektiv verwendet hat oder das komplett in der Post entstanden ist.


    Viele Grüße
    Marcus

    Ich glaube, nach wie vor, dass man diesen Effekt sehr schön mit Andrew Kramers "Field of Depth" Tutorial hinkriegt.

    Denke ich auch.
    Wenngleich es wahrscheinlich gar nicht mal eines großen Aufwandes maskenseitig bedarf.
    Da reicht eine recht grobe Maske mit starkem Blur in den Kanten, dann ist das schon erledigt. Die Kameras sind ja nahezu ausschließlich statisch.
    Dann werden natürlich noch einige Einstellungen mehr fällig, Farben viel greller/ poppiger, das "Ruckeln", Tempo etwas erhöhen, der ganze Eindruck entsteht durch eine Sammlung an Effekten.


    Ach ja, noch eines, vom Produzenten selber bei Vimeo eingestellt. (Der direkt mit dem Link gezeigte Film Bathtub IV ist mein absoluter Favorit, .. das ist ECHT, der muss richtig Geld gekostet haben) Und wo das ist, sind auch noch viele mehr. Kann ich mich nicht dran sattsehen, muss ich echt gestehen.
    Einfach genial. Wenn mir dafür nicht total die Zeit fehlen würde, hätte ich damit schon längst angefangen.


    Viele Grüße
    Marcus

    Servus Andreas,


    der Stil, nach dem Du strebst und der auch in den Telekomclips eingesetzt wird, nennt sich "Tilt Shifting" und besteht aus weit mehr als nur dem Freistellen von Objekten.
    Die sind auch nicht unbedingt schneller in ihren Bewegungen, als normal, sondern das geht eher in Richtung Stop-Motion-Wirkung.
    Alles in Allem ein recht komplexes Ding, aber hochinteressant.
    Um Deine Hauptmotive freizustellen, gibt es mehrere Wege, vom Rotoscoping angefangen bis hin zu verschiedenen Maskierungstechniken mit Animationen etc.
    Es muss nicht zwangsweise ein Colorkey sein, der wird Dir auch nicht sonderlich weiterhelfen in Deinem Fall, aber es können auch Kombinationen von verschiedenen Techniken zum Ziel führen.
    Keying ist nicht nur ein einmaliger Filtereinsatz, sondern immer eine Summe mehrerer Maßnahmen.
    In Deinem Fall würde es durchaus reichen, wenn die Maske nicht so superpräzise ist.
    Ein einfacher, aber wirksamer Weg ist es, zunächst die Bewegung auf ein Nullobjekt zu tracken (immer auf Nulls tracken!).
    Dann machst Du eine Farbfläche oder eine Einstellungsebene auf, das ist relativ egal.
    Auf der platzierst Du erstmal eine Maske für Dein Hauptmotiv.
    Die muss nicht superpräzise sein, sie bekommt eine leichte Unschärfe und passt sich damit ein. Für diesen Zweck reicht sowas.
    Die Farbfläche, bzw. Einstellungsebene wird nun an das Null geparented, das heisst, sie folgt dem Null in seiner Position.
    Somit ist die grobe Position der Maske schon mal gegeben und Du musst dann "nur noch" die Maske immer wieder individuell anpassen, wenn Deine Motive sich verändern (z.B. ihre Haltung verändern).
    Das kann mehr oder weniger aufwändig sein und ist davon abhängig, wie präzise der Key sein muss.
    Es ist auch gut möglich, die Maske erstmal sehr grob zu halten, um dann mit einem Lumakey die Sache noch zu präzisieren.
    Dann gehen wir allerdings schon ins Eingemachte und es könnte kompliziert werden.
    Für den Anfang sollte das schon reichen und vor allem auch nachvollziehbar sein.


    EDIT:
    Ganz vergessen:
    Hier ein Prachtbeispiel für großartiges Tilt Shifting:


    Viel Spaß dabei und viele Grüße
    Marcus

    Hallo Herbie,


    als Nicht-Edius-Nutzer kann ich DIr sicher keine große Hilfe sein, aber mein erster Gedanke ist:
    Hast Du es statt mit einem Komma schon mal mit einem Punkt zur Trennung versucht?
    Also statt 3,5 eben 3.5?
    Kenne das Problem von manch anderer Software.
    Wäre ja nett, wenn die Lösung auch hier so einfach wäre :).
    Viele Grüße
    Marcus

    Das ist schon alles eine kleinkarierte Sache. .....
    Die Juristerei ist schon ein komisches Pflaster.


    Tja,... kann man auf der einen Seite natürlich schon so sehen, andererseits ist es widerum nicht kleinkariert, sondern sehr gut so, denn jeder, der seinen Teil an etwas beiträgt, soll auch das Recht und die Möglichkeit haben, seinen Verdienst aus seiner Arbeit zu erzielen und mitzubestimmen, was mit dem Werk geschehen darf.


    Muss sich aber der Auftraggeber in diesen Fall nicht eh um die Musikrechte gekümmert haben ?


    Nicht zwangsweise.
    Zunächst mal ist das Sache desjenenigen, der das Werk verwertet, sich um die Rechte zu kümmern. Geht dabei ja nicht nur um die Musikrechte.
    Als Stichwort sei hier "Recht am eigenen Bild" und "Persönlichkeitsrecht" genannt.
    natürlich besteht schon die Möglichkeit, dem Auftraggeber vertraglich diesen Teil zu übertragen.
    Aber grundsätzlich kann man von einem Auftraggeber, auch wenn er der Veranstalter ist, nicht erwarten, dass er sich mit den Rechten auskennt, die eine audiovisuelle Produktion betreffen.


    Bei öffentlichen Aufführungen wie Opern, Theater und Konzerten ist doch davon auszugehen das der Veranstalter sich um die Rechte an den Inhalen kümmert.


    Richtig, dabei geht es aber um die Veranstaltung als solche, also z.B. die Aufführungsrechte etc.
    Eine Aufzeichnung ist widerum was anderes, als damit ein Film hergestellt wird.
    Das ist so ein allgemeiner Irrglaube, dass die Aufführung, die man filmt, doch schon bei der Gema gemeldet ist und Gebühren dafür geflossen sind und man ja nicht nochmal zahlen müsse.
    Ersteres ist zwar zutreffend, deckt aber eben nur die Aufführung ab, nicht die Erstellung einer audiovisuellen Produktion und die Herstellung eines audiovisuellen Datenträgers.

    Ich kann mir nicht Vorstellen das sich die Fernsehanstalten bei der Übertragung von Events auch nocheinmal um die Pflichten des Auftraggebers kümmern.


    Das ist wieder etwas anderes :).
    Fernsehanstalten haben, sofern es sich nicht um eine Co-Produktion handelt, welche z.B. als Kauf-DVD in den Handel gelangt, sowas wie einen "Freibrief" in Form der Rundfunkstaatsverträge.
    Das bedeutet aber nicht, dass die keine Lizenzgebühren zahlen müssen. Die drücken saftige Jahrespauschalen ab. Dafür dürfen sie pauschal auch alles verwerten.
    Kurioser- und unverständlicherweise auch solche Stücke, deren Urheber einer audiovisuellen Drittverwertung nicht zugestimmt haben.
    Denen kann es also von Seiten der Musikrechte egal sein. Die geben ihre Meldungen an die Gema (das müssen sie so oder so machen, mit Titelauflistung) und das wars.
    Mag sein, dass die Veranstalter vom Sender dann auch noch was bekommen, aber das ist ja eine andere Sache.


    Viele Grüße
    Marcus


    <Tibetanische Gebetsmühle AN:>
    ... und auch hier wieder der Hinweis, dass meine Angaben nur auf meinem jetzigen Kenntnisstand beruhen, ich sterblich und daher nicht frei von Fehlern bin und hier keine Rechtsberatung gebe, sondern nur mein Wissen preisgebe, was ohne Gewähr geschieht.
    <Tibetanische Gebetsmühle AUS>

    Nennt es sich vielleicht beim Orchester dann nicht Urheberrecht, sondern Verwertungsrecht?


    Auch nicht, .... Interpreten halten ebenfalls ein Leistungsschutzrecht .... Ob es ein Orchester oder ein einzelner Interpret ist, macht dabei keinen Unterschied.
    (Gema Infoblatt)
    Das Verwertungsrecht, auch Nutzungsrecht genannt, wird ebenfalls vom Urheber gehalten.
    Das eigentliche Urheberrecht kann nicht übereignet werden. Der Urheber kann aber bestimmen, wer mit seinem Werk was machen darf und dies definiert sich über das Verwertungsrecht.
    Ein Interpret ist aber nicht zwangsläufig der Urheber, genaugenommen eher selten.
    In den meisten Fällen gibt es einen Komponisten und einen Liedtexter. Das sind i.d.R. die Urheber.
    Mitunter, z.B. bei Soundtracks, hängen da aber noch wesentlich mehr Menschen mit drin, welche an den Rechten beteiligt sind und deren Rechte entsprechend definiert sein müssen.
    Das macht die ganze Sache ja so kompliziert und die Rechteklärung oftmals so langwierig und vor allem teuer.


    Hab's fälschlicherweise in einen Topf geworfen.


    Was bei solchen Themen schnell mal mächtig in die Hose gehen kann ;).


    Jedenfalls haben sie irgend ein Recht


    :D Das hilft zwar keinem, schadet aber auch wenigstens nicht ;) ;) :thumbup: (SCNR)


    Bei klassischen Werken wird es interessant, wenn man beachtet, dass diese nicht einfach reproduziert, sondern interpretiert werden.
    Das erfolgt zumeist von Seiten des Dirigenten. Deshalb klingt ein Stück von Karajan anders als wenn Neville Marriner es dirigiert.
    Verändert ein Dirigent auch nur eine Note, so kann sich daraus schon wieder ein neues Werk ergeben, für welches nun der Dirigent die Urheberrechte hält.
    Ist also alles nicht so einfach ;).


    Viele Grüße
    Marcus

    Hi Litti,


    rund: Die XM-1 hatte SONY-, die XM-2 Canon-Koepfe. Deshalb mag die XM-2 auch uebehaupt nicht die weichen SONY Premium-Cassetten, mit denen ich vorher jahrelang klar kam. Fuer XM-2 muessen es die haerteren (und erheblich teureren) Excellence-Cassetten sein, wie mir mein Lieferant (uebrigens SEEHR zu empfehlen: VSH Furtner) empfahl, oder spezielle
    Panasonic-Baender.


    das würde in der Tat erklären, dass die XM1 unser robustes Arbeitspferd ist, während die beiden XM2 schon immer wieder die bekannten Probleme haben und ja, auch bei uns kommen nur noch Panasonic Advanced Master Kassetten zum Einsatz.


    Auch die Staubempfindlichkeit kann ich natürlich bestätigen.
    Speziell auf Flugplätzen, welche mein Hauptrevier sind, ist das ein Problem.
    Abhilfe schafft aber auch ein "Regenanzug" welchen wir von Porta Brace haben.
    Gerade im Oktober hatten wir allerdings einen Dreh unter derart widrigen Verhältnissen ( 100 LKW auf einer Landebahn auf freiem Feld mit Regen, Sturm und was sonst noch alles verboten ist ;) ), dass selbst die XM1 die Segel gestrichen hat und mit gelegentlichen Aussetzern daherkam.


    Viele Grüße
    Marcus

    Ja sicher, .... die Dinger sind weder ideal noch eine Wunderwaffe.
    Aber innerhalb der ihnen bestimmten Grenzen versehen sie ihren Dienst und haben ihre Berechtigung.
    Besonders Besitzer von Canon's XM2 werden wissen, wie wertvoll ein Reinigungsband im Gepäck sein kann.


    Viele Grüße
    Marcus