Völlig richtig dargestellt und erklärt.
Aber wie schon gesagt, ist das keine neue Rechtlage, sondern war auch schon vorher so. Und damit es wirklich zu einem Gerichtsprozess kommt, braucht es auch schon einiges. Zunächst würden da noch einige Vorstufen durchlaufen werden.
M.E. - wenn man sich an die bisher schon geltenden Regelungen hält, ist man erstmal auf der sicheren Seite.
Bei dem von Dir geschilderten Vorhaben mit Unterstützung des Bahnbetreibers sehe ich bei Beachtung der hier angesprochenen Punkte eigentlich keine Schwierigkeiten.
Und dass man evtl. "blöd angequatscht" wird, konnte auch schon immer passieren. Mir ging das vor rund 25 Jahren so, als ich ein Foto vom Kölner Dom machte und ein Passant verlangte, ich solle den Film - damals noch Analog - rausgeben.
Da muss man dann ruhig bleiben, sich nicht verunsichern zu lassen und versuchen das zu (er)klären.
Gruß
Peter