videoclip erstellung gema und rechte

  • Hallo zusammen,


    ich möchte gerne mal eine Frage zur Diskussion stellen,


    die sich mir dem Thema Rechte und Pflichten befasst. :cursing:


    Es besteht folgende Situation.


    Ein club möchte ein Imagevideo, länge ca. 2-3 min auf seine hp stellen.


    - verwendet werden soll Video und Fotomaterial aus dem Club, welches für diesen zweck extra angefertigt wird.


    - musik soll aus dem gemapflichtigen Bereich kommen z.b. Topten.


    - das video wird hinterher auf der hp gestreamt bzw soll auf youtube oder vimeo, und auf den hauseigenen tvs gezeigt werden.


    nun meine frage....


    wie muss man das ganze angehen, damit es rechtlich sauber ist. :nw:


    ich hoffe hier hat jemand damit Erfahrung ... :thumbup:


    ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es reicht den künstler namentlich zu erwähnen... und dann den clip auf einen hoster wie youtube nur zu verlinken... :gelb: :gelb:


    die nächste frage die hieraus dann resultiert ist, wie kommt man an die rechte ???


    ich habe bereits gelesen, dass das fernsehen sich um solche dinge kümmert. und man als ersteller somit nichts damit zu tun hat.


    leider ist es nicht fürs Fernsehen...


    danke für eure Antworten applause applause


    gruss markus

  • Hi,


    die Fernsehsender haben das über einen Rahmenvertrag geregelt, der aber auch nur bei reinen Auftragsproduktionen zieht.
    Selbst bei Coproduktionen ist da schon Schluss.



    Für Eure Aufgabe müsstet Ihr - um rechtlich sauber zu arbeiten - Euch an den jeweiligen Musikverlag (EMI, Sony, Rüssl-Räcords usw. ;) ) wenden und dort eine Erlaubnis für die geplante Verwendung der jeweiligen Musikstücke einholen.
    Das kann - je nach Stück und Interpret - ganz schön teuer werden.


    Wenn Ihr diese Erlaubnis habt, meldet Ihr die Verwendung bei der GEMA an und bezahlt dort den dort aufgeführten Obolus für Euren Verwertungsweg. (Internet usw.)
    Das kostet dann regelmäßig extra.


    Das Ganze kann zeitlich begrenzt oder unbegrenzt sein.


    Viele Grüße
    Peter

    • Offizieller Beitrag

    das video wird hinterher auf der hp gestreamt bzw soll auf youtube oder vimeo, und auf den hauseigenen tvs gezeigt werden.


    nun meine frage....


    wie muss man das ganze angehen, damit es rechtlich sauber ist.


    Das kann - je nach Stück und Interpret - ganz schön teuer werden.


    Allein die Rechteklärung ist bei Sony ein 5stelliger Betrag. :nick:
    Nicht jeder Titel wird freigegeben. :rolleyes:
    Dann muß noch die Lizenz erworben werden.


    Die Gema ist fast Peanuts dagegen.


    Für das Geld soll der Club lieber Freibier ausgeben. :rolleyes:
    Wenn Du Glück hast, sperrt Youtube den Clip dann gleich wieder.


    Was das deutsche Fernsehn angeht, die haben eine Weltlizenz und dürfen alles machen, sogar Titel verwenden, die sonst nicht freigegeben werden. Mein Lieblingsbeispiel der Top Gun Theme.
    Das erklärt dann auch gleich warum schweizer und österreichisches Fernsehn verschlüsselt ist, die können sich auf Grund der geringen Bevölkerung keine Weltlzenz leisten.

  • Tjou ...


    bevor der Threadstarter nun ob der brettharten Realitäten vom Hocker kippt und weinend in Lethargie versinkt, sei gleich ein Tipp nachgeschoben:


    Für Filmmusik bei kleinen Produktionen ist es daher ratsam, sich mit ein paar Musikern gutzustellen, die weder der GEMA angehören noch mit einem Musikverlag verbandelt sind. Das macht das Ganze bezahlbar und rechtemäßig einfacher.


    Und wenn man eh nur aus der Konserve braucht, ist "Creative Commons" der angesagte Suchbegriff für Google.


    Was man da findet, teilweise für private, also "non commercial" Verwendung kostenlos freigegeben und für "commercial" Verwendung mit realistischen Konditionen,
    kann sich mit den "Großen" oftmals seeehr gut messen.


    Und das Geld für Commercial-Lizenzen geht direkt an die Musiker ohne dass ein Großteil bei den Verlagen und der GEMA versickert.


    Viele Grüße
    Peter

  • hallo zusammen,


    erstmal Danke für die bisherigen Beiträge ... applause applause


    das hört sich ja nicht so Toll an... :cursing:


    wenn ich das hier richtig verstanden habe, ist fast jedes 2. video nicht rechtlich sauber ... :rot:


    puuh das erleichtert die arbeit ja nicht gerade.


    man bekommt ja teilweise gar nicht heraus wer der Inhaber der Nutzungsrechte ist.


    Wie machen das eigentlich die ganzen clubs und discotheken, veranstaltungen ... ehe man eine Freigabe bekommt ist das Event längst vorbei... :nw:


    es kann doch nicht sein, dass man für ein paar sec musik so einen grossen aufwand betreiben muss.


    die Zeit allein kann doch kaum jemand bezahlen.


    und wenn es eine Serie mit z.b. einem clip pro Woche werden soll, ist der Aufwand kaum noch überschaubar ... :rot:


    habt ihr vllt einen Tip, wie diese Thematik in der Praxis gehandhabt wird. :thumbup:


    Wie hoch sind eigentlich die Strafen, die verhängt werden bei solchen delikten.


    wir sprechen hier ja nicht von einem Werbespot für Mercedes.


    danke für eure Antworten ... :thumbup:


    gruss markus


  • 1. Direkt eigene Erfahrungen habe ich nicht, aber ich habe mich vor ein paar Jahren für meinen Club um eine solche Abklärung bemüht. Das ganze artete aber in eine "wissenschaftliche Arbeit" aus. Da ich nicht den Dr.hc wollte habe, ich es aufgegeben
    Anstatt bei Gema, bei Suisa
    ---------------------------------------------------------------
    Sehr geehrter Herr xxxxx
    Besten Dank für Ihre Anfrage vom 17. März 2006. Ihre Frage kann ich wie folgt beantworten:
    So lange Sie Musik oder andere urheberrechtlich geschützte Werke (Textauszüge, Filmausschnitte etc.) ausschliesslich im persönlichen Bereich verwenden, dürfen Sie dies ohne Einwilligung der Rechteinhaber tun. Eine Verwendung im persönlichen Bereich liegt so lange vor, wie Sie die Filme für sich selbst oder allenfalls für eine Vorführung unter Familienmitgliedern oder engen Freunden nutzen (Art. 19 Abs. 1 lit. a URG).Sobald die Filme ausserhalb des engen Familien- oder Freundeskreises verwendet werden, müssen Sie die Einwilligung der Rechteinhaber einholen. Somit ist jede Verwendung zum Beispiel für die Arbeit, für einen Verein etc. einwilligungspflichtig.Wenn Sie Musik ab Tonträgern verwenden, müssen Sie die Nutzung einerseits bei der SUISA anmelden. Die SUISA erteilt Ihnen die Bewilligung im Namen der Komponisten, Textautoren und Verleger. Andererseits müssen Sie aber auch die betroffene Plattenfirma kontaktieren und bei dieser die Einwilligung der Interpreten und des Labels einholen.Ich hoffe, dass ich damit Ihre Frage beantworten konnte. Andernfalls stehe ich Ihnen für weitere Auskünfte jederzeit zur Verfügung.Mit freundlichen GrüssenSUISAxxxxxxxxx, Fürsprecherin LL.M.
    Rechtsdienst
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Quintessenz: Internet ist "öffentlich", "privat" beschränkt sich auf den engeren Freundeskreis



    2.Beispiel: Für die Benutzung von "Routenplaner-Landkarten-Material" in meinen Arbeiten, auch in Video-Fimen, habe ich von der betreffenden Firma eine Benutzungs-Berechtigung erhalten, wenn ich das nicht "öffentlich" freigebe, sonder nur, wenn per E-Mail, bei mir angefordert (Link zum Download)
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    Ergänzung zu "Peter C" Antwort
    Für Eure Aufgabe müsstet Ihr - um rechtlich sauber zu arbeiten - Euch an den jeweiligen Musikverlag (EMI, Sony, Rüssl-Räcords usw. ) wenden und dort eine Erlaubnis für die geplante Verwendung der jeweiligen Musikstücke einholen. Das kann - je nach Stück und Interpret - ganz schön teuer werden

    Ein Freund der im Umkreis von ARD arbeitet, hat mich daran erinnert, dass die Erlaubnis von gewissen Musik-Verlagen teilweise monatelang auf sich warten lasse, oder gar nie komme :lol: Das ist dann speziell zum Verzweifeln, wenn die Produktion zeitnah veröffentlich werden sollte. (Konzerte, Umzüge, Fasnacht)

    volki
    _________________________________________________________
    Arbeits-Gerät: Sony HVR-V1E mit HVR-DR-60 , Canon HG 20 FHD, 60GB-HDD
    www.volki9.ch


  • Wie machen das eigentlich die ganzen clubs und discotheken, veranstaltungen ...

    Hi,
    Diskotheken und Co führen nur auf - sprich, sie spielen nur die Musik.
    Für Deinen Film brauchst Du aber nicht nur die Aufführungsrechte sondern die Herstellungsrechte, weil Du sie verwendest um ein eigenes Werk damit herzustellen.

    Zitat


    es kann doch nicht sein, dass man für ein paar sec musik so einen grossen aufwand betreiben muss.

    Doch. Das kann es.

    Zitat

    habt ihr vllt einen Tip, wie diese Thematik in der Praxis gehandhabt wird. :thumbup:

    Siehe in den Beiträgen weiter oben.



    Viele Grüße
    Peter

  • ok ...


    viele Discotheken, vor allem die grossen, haben solche Videos auf ihren hps. :whistling:


    vor allem immer mit top aktueller musik :lol: :lol:


    diese müssen doch auch irgentwie an die Rechte kommen.


    oder ist das stillschweigende Duldung durch die Musikindustrie, da sie ja auch zur Verbreitung der Titel beitragen. :bgdev:


    Es kann doch nicht sein, dass fast jeder dritte auf youtube oder facebook eine Strafe riskiert. :rot:


    soviel Vorteil kann diese Sache doch gar nicht bringen, dass sich das lohnt ... :nw:


    ich bin ein wenig irritiert :nw:


    gemafrei ist ja auch nicht gerade das gelbe vom Ei... vor allem kennt es keiner :nick:


    gruss markus


  • wenn ich das hier richtig verstanden habe, ist fast jedes 2. video nicht rechtlich sauber .puuh das erleichtert die arbeit ja nicht gerade. man bekommt ja teilweise gar nicht heraus wer der Inhaber der Nutzungsrechte ist.Habt ihr vielleich einen Tip, wie diese Thematik in der Praxis gehandhabt wird. ?


    Wie hoch sind eigentlich die Strafen, die verhängt werden bei solchen Delikten?

    Meines Wissens ernährt sich in Deutschland eine ganz Abmahnungs-Industrie davon


    Lösung:
    Wie geschrieben, nur eigenes oder absolut rechte freies Material verwenden


    sogar bei "eigenen" Musikern, die ein nicht selbst komponiertes Stück wiedergeben, entstehen Rechte des Komponisten und des Texters und der "Putzfrau, die das Studio säubert"


    Nachdem ich das alles gehört hatte, habe ich das Vorhaben aufgegeben :!:

    volki
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  • zum thema gema freie musik


    wo findet man denn gute sachen.


    meine bisherigen recherchen haben nichts vergleichbares zur gema musik erbracht...


    kann hier jemand vllt ein paar gute links beisteuern.


    vllt könnte man diese dann sammeln und mit kommentar in einer liste für die forumsmitglieder verfügbar machen.


    hier schonmal einer von mir ...


    http://freemusicarchive.org


    leider kann man vorher nicht erkennen, wie schnell das stück ist.
    dafür gibt es aber einen player wo man das lied vorhören kann.


    gruss markus

  • Hallo Markus!


    Ich habe in 2009 vom Kayser Medienverlag 30 Stck. CD`s auf 3 Stck. DVD`s erworben mit 2000 gemafreien Tracks, die als mp3 Files mit 320 kbps vorliegen. Alle Titel sind GEMA / SUISA / AKM frei und durch keine Verwertungsgesellschaft registriert. Der Komponist ist Johannes Kayser.
    Habe soeben mit H.Kayser gesprochen. Das Paket ist immer noch zu haben. Vielleicht hilft das weiter


    MfG Friedhelm

    • Offizieller Beitrag

    Wie machen das eigentlich die ganzen clubs und discotheken, veranstaltungen ... ehe man eine Freigabe bekommt ist das Event längst vorbei...


    So ist es aber.


    Es kann doch nicht sein, dass fast jeder dritte auf youtube oder facebook eine Strafe riskiert.


    Wenn er es gewerblich macht, ja.



    Vorsicht GEMAfrei heißt nicht Rechtefrei oder umsonst.


    Wir reden hier ja nicht von Privat, dem Hobbiest der sein Video mit obiger Musik unentgeldlich veröffentlich, sondern von gewerblichen Nutzen.
    Und das ist selten umsonst, so auch bei Deinem Link:


    Zitat


    11.License Provisions


    a. All audio and video files available for download from the Free Music Archive are subject to one of the following license categories: (1) Creative Commons; (2) Public Domain (United States); or (3) a customized license. The particular license that is applicable to each file will be displayed on the file’s song page. You should follow the links from the song page to make sure that you understand and are complying with the license provisions for each file that you download


    Bei GettyImages bekommst Du schon mal die Verwertungsrechte. In wie weit noch GEMA, kann per Selektion abgewählt werden.


    Was die Musik in Club/Kneipen/Gastwirtschaften/Events angeht, das meldet man bei der GEMA an und zahlt seinen Obelus nach der Anzahl der vermutlichen Besucher.
    Trifft Dich aber nicht, Du mußt als Produzent die Verwertungsrechte haben oder per Vertrag explizit das Einhohlen der Rechte auf den Kunden verlagern.


    Und zu guter letzt: Es ist nicht verkehrt bei der GEMA nachzuschlagen, das kann man nämlich, ob der Künstler nicht doch bei der GEMA ist, denn einmal GEMA, alles GEMA.
    Man kann als GEMA Künstler nicht ein Lied für Freunde schreiben. Kann man schon, aber es ist nicht gemafrei.

  • hallo zusammen,


    dass auch gemafreie Musik rechtmäßig erworben werden muss ist mir bewusst.


    somit kann man auf disesen Seiten dann auch die richtigen Rechte erwerben,


    und muss nicht erst im internet googlen, ob der Künstler nicht doch gema gemeldet ist ???


    so wie es mod 1 angedeutet hat ...


    zum thema Rechteerwerb habe ich noch eine Frage.


    kann man Rechte eigentlich nachträglich erweitern.


    falls zb der spot nicht nur auf der hp sondern auch im Kino gezeigt werden sollte.


    es kann ja vorher keiner wissen, wie ein produkt ankommt.


    ps übrigens tolle links :thumbup: :thumbup:


    gruss markus

  • Hallo,

    Zitat

    - musik soll aus dem gemapflichtigen Bereich kommen z.b. Topten.


    warum muss es denn unbedingt gemapflichtige Musik sein? Auch die aktuellen TOP Ten werden mal alt.
    Wir haben ständig damit zu tun, Musik unter TV-Beiträge zu legen und haben mit den Produzenten gemafreier Musik ganz gute Erfahrungen. Von den CDs kann man ja nicht alles verwenden, das meiste aber schon. Die Ausgabe lohnt sich also schon, zumal die nichtkommerziellen Lizenzen durchaus bezahlbar sind. Bei einem Filmclub sollte das doch nichtkommerziell sein.
    Von den weiter oben angeführten Links kennen wir einige und sind dort z. T. auch Kunde.
    Besonders oft bernutzen wir Hartwigmedia und von "Highland Musikarchiv" kaufen wir immer mal eine CD . Besonders angenehm dabei: Da gibt es meist die gleiche Musik als *.wav und *.mp3.


    LG, die Regiokids

    • Offizieller Beitrag

    und muss nicht erst im internet googlen, ob der Künstler nicht doch gema gemeldet ist ???


    Wie war das nochmnal mit Murphys Gesetz ?(:rolleyes:
    Der Teufel ist ein Eichhörnchen.


    Bei einem Filmclub sollte das doch nichtkommerziell sein.


    Ich denke das es kein Filmclub ist, sondern ein Lokal. :rolleyes:

  • Ich habe vor vielen Jahren mal gemafreie - d.h. speziell fuer Filme komponierte Musik von Bluevalley erworben,
    der Service war erstklassig: Sie schickten mir mehrere CDs zur Probe, ich waehlte ein Stueck aus. Kosten damals fuer die Nutzung international in jeglicher Form,
    Fernsehen, Radio, Ausstellungen, Veranstaltungen usw und egal welche Dauer fuer 240,- € (oder waren es gar noch DM?).


    Dafuer bekam ich eine ausgedruckte Lizenz, die man dann bei einem GEMA-Besuch (z.B. auf einer Ausstellung) vorzeigen muss.


    Das Musikstueck war vom Klang her alles andere als "typisch gemafrei" - superschoene Gitarre, gut abgemischt, habe ich mehrmals eingesetzt.


    Hier in Madagaskar gibt es zwar auch eine GEMA (heisst hier OMDA), bei der kann man die Nutzungsrechte fuer Musikstuecke madagassischer Musiker z.B. fuer Filme
    erwerben. Fuer ein Stueck eines international bekannten Musikers (egal welche Laenge - ist derselbe Preis fuer 20 sec oder 2 min,
    im Gegensatz zur GEMA, da geht es - heute auch noch ? - nach Dauer) habe ich 2008 etwa 200 € bezahlt.


    Ich hatte schon mal ueberlegt, dass sich fuer beide Seiten lohnen wuerde, von hiesigen Musikern Stuecke komponieren und arrangieren zu lassen
    und ueber eine Art Internetagentur direkt ins Ausland zu verkaufen. Habe aber keine Ahnung, wie DAS dann rechtlich aussieht.


    Aber eigentlich sollte es doch in Deutschland/Europa auch genuegend Auftraege suchende Musiker geben,
    die nach Vorgabe bestimmte Musiken komponieren und mixen?


    Gruss
    Litti