Hallo zusammen,
ich möchte gerne mal eine Frage zur Diskussion stellen,
die sich mir dem Thema Rechte und Pflichten befasst.
Es besteht folgende Situation.
Ein club möchte ein Imagevideo, länge ca. 2-3 min auf seine hp stellen.
- verwendet werden soll Video und Fotomaterial aus dem Club, welches für diesen zweck extra angefertigt wird.
- musik soll aus dem gemapflichtigen Bereich kommen z.b. Topten.
- das video wird hinterher auf der hp gestreamt bzw soll auf youtube oder vimeo, und auf den hauseigenen tvs gezeigt werden.
nun meine frage....
wie muss man das ganze angehen, damit es rechtlich sauber ist.
ich hoffe hier hat jemand damit Erfahrung ...
ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es reicht den künstler namentlich zu erwähnen... und dann den clip auf einen hoster wie youtube nur zu verlinken...
die nächste frage die hieraus dann resultiert ist, wie kommt man an die rechte ???
ich habe bereits gelesen, dass das fernsehen sich um solche dinge kümmert. und man als ersteller somit nichts damit zu tun hat.
leider ist es nicht fürs Fernsehen...
danke für eure Antworten
gruss markus