Wieviele Sekunden sind GEMA-/Rechtefrei ?

  • d.h., ich benötige die Rechte des Orchesters.


    Also ein Vermerk auf der Rechnung, wie vorhin beschrieben, genügt nicht?

  • Keine Ahnung, ob ein Vermerk ausreicht. Immerhin hast Du dann ja schon bei Auslieferung zigfach reproduziert ggf bevor die Rechte durch den Käufer eingeholt wurden. Frag lieber einen Fachanwalt für Medienrecht.

    Gruß
    Homer


    Canon EOS 600D, GoPro Hero 3 Black Edition, Canon HF 100, DaVinci Resolve 9, Production CS5

    • Offizieller Beitrag

    Also ein Vermerk auf der Rechnung, wie vorhin beschrieben, genügt nicht?


    Nein!
    Du benötigst einen Vertrag mit dem Auftraggeber, welches ihm auf die Rechteeinholung, GEMA, Verwertungsrechte und er sich um die Einhohlung dieser Rechte zu kümmern hat.
    Das heißt es muß/sollte daraus hervorgehen, welchte Rechte einzuholen sind und welche Kosequenzen es hat.

    Mit freundlichen Grüßen
    Grass Valley Moderator 1
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  • Nennt es sich vielleicht beim Orchester dann nicht Urheberrecht, sondern Verwertungsrecht? Hab's fälschlicherweise in einen Topf geworfen. Jedenfalls haben sie irgend ein Recht, denn sie haben es ja aufgeführt und diese Aufführung kann ja nicht rechtelos sein, oder?

    Gruß
    Homer


    Canon EOS 600D, GoPro Hero 3 Black Edition, Canon HF 100, DaVinci Resolve 9, Production CS5

  • Nennt es sich vielleicht beim Orchester dann nicht Urheberrecht, sondern Verwertungsrecht?


    Auch nicht, .... Interpreten halten ebenfalls ein Leistungsschutzrecht .... Ob es ein Orchester oder ein einzelner Interpret ist, macht dabei keinen Unterschied.
    (Gema Infoblatt)
    Das Verwertungsrecht, auch Nutzungsrecht genannt, wird ebenfalls vom Urheber gehalten.
    Das eigentliche Urheberrecht kann nicht übereignet werden. Der Urheber kann aber bestimmen, wer mit seinem Werk was machen darf und dies definiert sich über das Verwertungsrecht.
    Ein Interpret ist aber nicht zwangsläufig der Urheber, genaugenommen eher selten.
    In den meisten Fällen gibt es einen Komponisten und einen Liedtexter. Das sind i.d.R. die Urheber.
    Mitunter, z.B. bei Soundtracks, hängen da aber noch wesentlich mehr Menschen mit drin, welche an den Rechten beteiligt sind und deren Rechte entsprechend definiert sein müssen.
    Das macht die ganze Sache ja so kompliziert und die Rechteklärung oftmals so langwierig und vor allem teuer.


    Hab's fälschlicherweise in einen Topf geworfen.


    Was bei solchen Themen schnell mal mächtig in die Hose gehen kann ;).


    Jedenfalls haben sie irgend ein Recht


    :D Das hilft zwar keinem, schadet aber auch wenigstens nicht ;) ;) :thumbup: (SCNR)


    Bei klassischen Werken wird es interessant, wenn man beachtet, dass diese nicht einfach reproduziert, sondern interpretiert werden.
    Das erfolgt zumeist von Seiten des Dirigenten. Deshalb klingt ein Stück von Karajan anders als wenn Neville Marriner es dirigiert.
    Verändert ein Dirigent auch nur eine Note, so kann sich daraus schon wieder ein neues Werk ergeben, für welches nun der Dirigent die Urheberrechte hält.
    Ist also alles nicht so einfach ;).


    Viele Grüße
    Marcus

  • Das ist schon alles eine kleinkarierte Sache. Ich hätte jetzt gedacht, daß ein Orchester oder Interpret durch eine Aufführung zwar nicht Urheber des Stückes/der Komposition ist, aber Urheber an der Interpretation, was ja sachlich auch ein Urheber sein sollte. Wenn der Komponist/Texter Urheber ist und über sein Stück verfügen darf, könnte ein Urheber ja theoretisch über seinen Tod hinaus verfügen, daß sein Werk nicht mehr gespielt oder interpretiert werden darf und somit das Aufführungsrecht erlischt. Nach dem Motto. Solange ich lebe und Geld damit verdiene, ist es ok die Musik zu spielen. Wenn ich Tod bin und nichts mehr davon habe und meine Erben ebensowenig, dann darf es keiner mehr nutzen. Wäre doch mal ein interessanter Fall. Wer weiß, was daraus wiederum unter den Juristen werden würde. Dann sagt vielleicht einer: Das Stück wurde seit Jahr und Tag aufgeführt, jetzt ist es Gewohnheitsrecht oder irgendsowas. Die Juristerei ist schon ein komisches Pflaster.

    Gruß
    Homer


    Canon EOS 600D, GoPro Hero 3 Black Edition, Canon HF 100, DaVinci Resolve 9, Production CS5

  • Zitat

    Der Vermerk auf der Rechung, dass der Auftraggeber sich um die musikrechte kümmern muß ist vermutlich auch zu wenig.


    Muss sich aber der Auftraggeber in diesen Fall nicht eh um die Musikrechte gekümmert haben ?
    Bei öffentlichen Aufführungen wie Opern, Theater und Konzerten ist doch davon auszugehen das der Veranstalter sich um die Rechte an den Inhalen kümmert.
    Ich kann mir nicht Vorstellen das sich die Fernsehanstalten bei der Übertragung von Events auch nocheinmal um die Pflichten des Auftraggebers kümmern.

    Tschö sagt Heiko
    BM Ultrastudio 4K TH, HP Z820, 2x Xeon E5-2687W, 48GB DDR, PNY GTX 1060, Pioneer BDR-208, LG 34UM95, LG 27UD88-W, Nikon D500, D750, Sony RX100IV

  • Das ist schon alles eine kleinkarierte Sache. .....
    Die Juristerei ist schon ein komisches Pflaster.


    Tja,... kann man auf der einen Seite natürlich schon so sehen, andererseits ist es widerum nicht kleinkariert, sondern sehr gut so, denn jeder, der seinen Teil an etwas beiträgt, soll auch das Recht und die Möglichkeit haben, seinen Verdienst aus seiner Arbeit zu erzielen und mitzubestimmen, was mit dem Werk geschehen darf.


    Muss sich aber der Auftraggeber in diesen Fall nicht eh um die Musikrechte gekümmert haben ?


    Nicht zwangsweise.
    Zunächst mal ist das Sache desjenenigen, der das Werk verwertet, sich um die Rechte zu kümmern. Geht dabei ja nicht nur um die Musikrechte.
    Als Stichwort sei hier "Recht am eigenen Bild" und "Persönlichkeitsrecht" genannt.
    natürlich besteht schon die Möglichkeit, dem Auftraggeber vertraglich diesen Teil zu übertragen.
    Aber grundsätzlich kann man von einem Auftraggeber, auch wenn er der Veranstalter ist, nicht erwarten, dass er sich mit den Rechten auskennt, die eine audiovisuelle Produktion betreffen.


    Bei öffentlichen Aufführungen wie Opern, Theater und Konzerten ist doch davon auszugehen das der Veranstalter sich um die Rechte an den Inhalen kümmert.


    Richtig, dabei geht es aber um die Veranstaltung als solche, also z.B. die Aufführungsrechte etc.
    Eine Aufzeichnung ist widerum was anderes, als damit ein Film hergestellt wird.
    Das ist so ein allgemeiner Irrglaube, dass die Aufführung, die man filmt, doch schon bei der Gema gemeldet ist und Gebühren dafür geflossen sind und man ja nicht nochmal zahlen müsse.
    Ersteres ist zwar zutreffend, deckt aber eben nur die Aufführung ab, nicht die Erstellung einer audiovisuellen Produktion und die Herstellung eines audiovisuellen Datenträgers.

    Ich kann mir nicht Vorstellen das sich die Fernsehanstalten bei der Übertragung von Events auch nocheinmal um die Pflichten des Auftraggebers kümmern.


    Das ist wieder etwas anderes :).
    Fernsehanstalten haben, sofern es sich nicht um eine Co-Produktion handelt, welche z.B. als Kauf-DVD in den Handel gelangt, sowas wie einen "Freibrief" in Form der Rundfunkstaatsverträge.
    Das bedeutet aber nicht, dass die keine Lizenzgebühren zahlen müssen. Die drücken saftige Jahrespauschalen ab. Dafür dürfen sie pauschal auch alles verwerten.
    Kurioser- und unverständlicherweise auch solche Stücke, deren Urheber einer audiovisuellen Drittverwertung nicht zugestimmt haben.
    Denen kann es also von Seiten der Musikrechte egal sein. Die geben ihre Meldungen an die Gema (das müssen sie so oder so machen, mit Titelauflistung) und das wars.
    Mag sein, dass die Veranstalter vom Sender dann auch noch was bekommen, aber das ist ja eine andere Sache.


    Viele Grüße
    Marcus


    <Tibetanische Gebetsmühle AN:>
    ... und auch hier wieder der Hinweis, dass meine Angaben nur auf meinem jetzigen Kenntnisstand beruhen, ich sterblich und daher nicht frei von Fehlern bin und hier keine Rechtsberatung gebe, sondern nur mein Wissen preisgebe, was ohne Gewähr geschieht.
    <Tibetanische Gebetsmühle AUS>

  • Super interessantes Thema. Danke für die Ausführungen. :thumbup:


    Zitat

    ....Das ist wieder etwas anderes :).


    Und genau deshalb bin ich froh, das ich die ganze Videofilmerei als Hobby betreibe und für mich und mein Archiv behalte.
    Wie oft wurde ich schon Angesprochen eine (meist Eisenbahn) Veranstaltung zu filmen und auf DVD zu bannen.
    Aber ich habe keine Lust mich in die Nesseln zu setzen oder noch einen "Lehrgang" in Gema und Bild/Videorechte usw zu machen.

    Tschö sagt Heiko
    BM Ultrastudio 4K TH, HP Z820, 2x Xeon E5-2687W, 48GB DDR, PNY GTX 1060, Pioneer BDR-208, LG 34UM95, LG 27UD88-W, Nikon D500, D750, Sony RX100IV

  • das heisst also, bei einer Oper oder einem Musikstük, das schon etwa 200Jahre alt ist, brauch ich nur die Genehmigung des Orchesters und der Interpreten, aber für die wurde das Ganze ja gemacht.


    Ob die dann was weitergeben oder verkaufen, weiss ich nicht.


    Ich könnte doch auf die DVD den Vermerk ' nur für den privaten Gebrauch' anbringen, müsste dann i.o. sein.

  • Zitat

    Ich könnte doch auf die DVD den Vermerk ' nur für den privaten Gebrauch' anbringen, müsste dann i.o. sein.


    auch das geht nicht!

    Gruß Udo
    _____________________________________________________________
    Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden.
    (Hermann Hesse)
    https://youtube.com/c/udoheinl

  • Zitat

    Ich könnte doch auf die DVD den Vermerk ' nur für den privaten Gebrauch' anbringen, müsste dann i.o. sein.


    Wie schon geschrieben klappt das nicht so einfach.
    Ich filme auch jährlich eine bestimmte Veranstaltung, die meinen auch sie müssten keine GEMA Gebühr zahlen weil es eine Privatveranstaltung sei, mit 400 Leuten und Eintritt! Wenn sie meinen...


    Ob man etwas nur privat nutzt oder gewerblich hat mit dem Thema nichts zu tun, du kannst dich so nicht um die GEMA und Verlagsrechte drücken. Ich würde mit dem Veranstalter bzw. Orchester die Sache klären. Sind die in der GEMA oder nicht? Ist das, was sie spielen irgendwie an bestimmte Rechte gebunden oder nicht? Wurde oben ja alles erwähnt...


    Es gibt Berufskollegen die machen es so, daß in den Verträgen einen Punkt ist, in dem steht, daß der Auftraggeber die GEMA Gebühren zahlen muss und sich darum kümmern muß dies bei der GEMA zu melden. Außerdem hat er die Verlagsrechte einzuholen. Mit Unterschreiben des Vertrags verpflichtet er sich das zu tun. Ob das rechtlich Wasserdicht ist weiß ich nicht.


    Chris

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    Mainboard Asus Prime Z370-A, CPU Coffeelake i7-8700 mit CPU-Grafik HD Graphics 630, NVidia GTX 1050 Grafikkarte, Win 10 (64 bit).

  • Musik von Komponisten, die länger als 70 Jahre tot sind und von Orchestern/ Privaltleuten nachgespielt wurde, die nichts für ihre Leistung verlangen, gibt es auf:


    www.musopen.com


    Demensprechend ist die Musik dort rechtefrei - hier ein Auszug zu den Rechten:


    Musopen is an online music library of copyright free (public domain) music. We want to give the world access to music without the legal hassles so common today. There is a great deal of music that has expired copyrights, but almost no recordings of this music is in the public domain. We aim to record or obtain recordings that have no copyrights so that our visitors may listen, re-use, or in any way enjoy music. Put simply, our mission is to set music free.


    Raphael