Adobe nur noch in der Cloud ... GIMP - ich kommen 8)

  • Wieso ?

    Weil der ursprüngliche Vermittler keinen Anteil an der Wertschöpfungskette hat!
    Denn letztlich ist es ja so, dass der Kunde sich ja in jedem Fall einen Anbieter gesucht hätte.
    Dein Verdienst ist es nur, ihn nun zu 1&1 verschleppt zu haben! :D
    Das kann man einmal belohnen (hat ja auch nur einmal Aufwand gemacht), aber dann war's das auch!
    Das verteuert nur sinnlos die Struktur, weil zu viele Leute einen Anteil abgreifen.
    Ich weiß ja, dass das bei vielen Leuten als opportun erscheint, aber hier koppelt sich das Verhältnis
    von Leistung/Verdienst von der eigentlichen Wertschöpfungskette ab.


    Jim


  • Stimmt. Und nach Ablauf des Leasings gehören die Maschinen dem Unternehmen.

    Nein.


    Nach Ablauf des Leasings gehören die Maschinen der Leasinggesellschaft.
    (wie übrigens auch schon während der Leasingdauer)



    Wenn das Unternehmen die Maschinen weiter nutzen will, kann es sie bei der Leasinggesellschaft zu einem auszuhandelnden Betrag kaufen - oder als Gebrauchtgeräte weiterleasen.
    Wenn es beides nicht will, veräußert die Leasinggesellschaft die Maschinen anderweitig und somit sind sie für das erstnutzende Unternehmen nicht mehr verfügbar.


    Viele Grüße
    Peter

  • Nein, Jim.


    Der Vermittler bekommt die "Belohnung" auch nur stückchenweise.
    Ansonsten müsste 1&1 dem Vermittler zuerst eine Provision bezahlen, die ein vielfaches Höher als der Abobetrag ist.
    Dann könnte der Vermittler hingehen und den Kunden an ein anderes Unternehmen vermitteln und dort wieder eine "Vorschussprovision" kassieren.


    Deshalb bekommt der Vermittler eben die Provision auch nur stückchenweise, genasuo wie der Kunde die Leistung stückchenweise bezahlt.
    Somit ist das Interesse deas Vermittlers eine dauerhafte Geschäftsbeziehung zu pflegen und den Kunden dauerhaft zu betreuen.


    Ob Du 20% vom einmaligen Kaufpreis sowie 20% der jeweiligen Updates bekommst,
    oder
    20% von der jeweiligen Monatsmiete


    verteuert den Preis nicht, sondern verteilt es nur gerechter und sorgt für ein langfristiges faires Zusammenarbeiten weil niemand finanziell in Vorleistung treten muss.


    Viele Grüße
    Peter

  • Peter,


    wenn du sagts, dass du bereits seit 10 Jahre "Provision" erhälst, hat das nix mehr mit einer auf längere Zeit gesplitteten Provision zu tun,
    sondern trägt den Charakter einer Umsatzbeteiligung, die zeitlich überhaupt nicht limitiert ist und auch erwirtschaftete werden muss.
    Und DU schaffst nunmal überhaupt keinen Mehrwert in der ganzen Kette.


    Jim

  • Peter, also die Leasingverträge, die Profikunden bei uns abschliessen, sind so abgefasst, dass am Ende der Vertragsdauer alles ausbezahlt ist und zb die Kamerazüge ins Eigentum der Produktionsfirma übergehen. Logisch, wenn kein Restwert mehr besteht.

    Das sind Vertäge, die man so machen kann, aber sie sind nicht üblich.


    Leasingverträge gestatten - zumindest in Deutschland - eine Drittelung.


    30% der Kaufsumme als Anzahlung, 30% der Kaufsumme als Restwert, 40% der Kaufsumme als Leasingmasse, zuzüglich Zinsrechnung der Rate und Restsumme.


    Erstzahlung und Restzahlung sind gedeckelt auf diese 30%. Damit sind sie vom Finanzamt noch als sofortige Ausgaben anerkannt. Sind sie höher, ist es kein anerkannter Leasingvertrag mehr und es müssen die Abschreibungsregeln eingehalten werden.Anzahlung und Restbetrag können frei zwischen 0 und den 30% ausgehandelt werden.


    Nur in dem Sonderfall, in dem kein Restwert gerechnet wird, geht das Objekt nach Abschluss der Leasuingzeit sofort in das Eigentum der Leasingnehmers über.
    Die ist nur dann interessant, wenn von vornherein eine deutlich längere Nutzungdauer angestrebt wird und eine entsprechend hohe Leasingrate interessant ist.
    So kann man in gewissem Rahmen die Abschreibungszeiten verkürzen.
    Dies geht aber nur ein gewissem Rahmen, ansonsten ist es wieder finanzbehördlich nicht anerkannt und gilt als unzulässiger Steuertrick.


    So kann ich z.B. Maschinen, die einer 9 jährigen Afa unterliegen, nicht auf 3 Jahre ohne Restwert leasen.



    Bei Gegenständen mit begrenzter Nutzungsdauer - typischerweise Fahrzeuge, die nach Leasingdauer durch neue Fahrzeuge ersetzt werden, oder auch Mediengerätschaften, die nach der Leasingdauer veraltet sind und somit geplant nach dieser Zeit durch neue ersetzt werden, ist es im Normalfall sinnlos, sie ohne Restwert zu leasen, da dies die Leasingrate unnötig erhöht und den Aufwand der Restverwertung mitsich bringt.
    Ausnahme: Die Gegenstände sind nach der Leasingdauer sowieso wertlos im Markt, würden also sowieso keine Restwert erzielen resp. wäre unveräußerbar.


    Daher bewegen sich normale Leasingvorgänge innerhalb der Drittelung. Normal bedeutet dabei > 90%.


    Viele Grüße
    Peter

  • Provisionen sind Umsatzbeteiligungen.

    Äääh, nein, das sind sie eben nicht zwangsläufig!
    Ein Händler, der einen Mobilfunkvertrag erhält darauf eine Vermittlungsprovision!


    Um mal ein perfideres System auszumalen, ich stelle mir gerade vor, wenn die Immobilienbranche
    auch so funktionieren würde und der Makler für die Vermittlung einer Wohnung 10 % der Miete
    dauerhaft einstreichen würde, das wäre schon schräg! :lol:


    Jim

    • Offizieller Beitrag

    Betriebswirtschaftlich ist es insoweit interessant, als dass man planbare gleichmäßige monatliche Ausgaben hat ohne Abschreibungsgedöns usw


    Nee, betriebswirtschaftlich ist es insoweit interessant, da nun keine Anschaffungskosten eines Anlagegutes mehr entstehen, sondern nur Kosten.
    Warum nur?
    Weil Heuschrecken, äh Investmentgesellschaften, für das Budget von Neuanschaffungen ein anderes Prozedere fordern als für Kosten. Die Neuanschaffung müssen z.B. alle einzeln aufgelistet und begründet werden, Kosten aber nur in Gruppen.
    Abschreibungsgedöns ist ganz sicher kein Argument für eine Mietsoftware.

    Mit freundlichen Grüßen
    Grass Valley Moderator 1
    - freiwilliger firmenunabhängiger Foren-Moderator -



    Wichtig: Dies ist kein Grass Valley Support Forum!
    Dies ist ein moderiertes Anwender zu Anwender Forum.


    Support Seite von EDIUS.DE: https://www.edius.de/support.html

  • Geh, bei diesen Beträgen für ein Unternehmen ist die Aktivierung der Ausgabe oder das Ausweisen in den OPEX in Wirklichkeit praktisch einerlei - solange wir über eine Handvoll Schnittplätze reden.


    Der Unterschied ist primär die zeitliche Verteilung des Cashflows - Upfront oder zeitlich verteilt. Mag für kleine, fallweise liquiditsschwache Unternehmen natürlich eine Rolle spielen.


    Aber der wirkliche Hammer ist die spätere Nicht-Verfügbarkeit der Projektdatein, wenn man das Material nochmals bearbeiten will und theoretisch das Abo gekündigt hat. DAS würde ich nicht riskieren wollen.


    Abgesehen davon, dass mir als Anbieter hier Adobe auch noch ein anderes Risiko umhängt - nämlich sein eigenes Insolvenz. Auch wenn das gering erscheinen mag - aber wenn es die Firma mal nicht mehr geben sollte, dann hat man mit dem Modell hier auch das Problem dass die Softare nicht mehr geht.

  • Wolfgang


    Zitat

    Abgesehen davon, dass mir als Anbieter hier Adobe auch noch ein anderes Risiko umhängt - nämlich sein eigenes Insolvenz. Auch wenn das gering erscheinen mag - aber wenn es die Firma mal nicht mehr geben sollte, dann hat man mit dem Modell hier auch das Problem dass die Softare nicht mehr geht.


    Ja, das ist ein sehr interessanter Punkt! Ist bei vielen unserer Kunden auch eine Hauptüberlegung bei Nutzung einer Cloud Lösung im allgemeinen. Wobei dort natürlich auch noch Sicherheitsbedenken im Raum stehen (wer liest mit usw). Natürlich könnte man noch weitergehen und sich ein Szenario vorstellen, wo ein Handelskrieg dazu führt, dass auf Druck einer Regierung plötzlich Nutzer aus einem Teil der Welt plötzlich schwarz sehen.

  • Ja, das ist ein sehr interessanter Punkt! Ist bei vielen unserer Kunden auch eine Hauptüberlegung bei Nutzung einer Cloud Lösung im allgemeinen. Wobei dort natürlich auch noch Sicherheitsbedenken im Raum stehen (wer liest mit usw). Natürlich könnte man noch weitergehen und sich ein Szenario vorstellen, wo ein Handelskrieg dazu führt, dass auf Druck einer Regierung plötzlich Nutzer aus einem Teil der Welt plötzlich schwarz sehen.

    Die fundamentale Abhängigkeit von technischen Strukturen irgendwelcher Anbieter ist im Grunde auch der Punkt, weshalb ich den
    TMPEG Encoder prinzipiell NICHT nutze! Wenn es in Japan mal wieder einen Tsunami gibt und widerum ganze Landstriche geräumt
    werden müssen, möchte ich nicht darum bangen, mit meiner Software evtl. nicht mehr weiterarbeiten zu können.


    Jim

  • Vielleicht darf ich mich hier mal einhängen mit einer Frage. Wenn ich es richtig versanden habe läuft die Software doch trotzdem lokal. Benötigt Sie dann bei jedem Start auch das Netzwerk und einen Connect zum Cloud-Dienst?? Oder nur ab und an??

  • Vielleicht darf ich mich hier mal einhängen mit einer Frage. Wenn ich es richtig versanden habe läuft die Software doch trotzdem lokal. Benötigt Sie dann bei jedem Start auch das Netzwerk und einen Connect zum Cloud-Dienst?? Oder nur ab und an??


    Laut Adobe:
    " Falls Sie ein Jahres-Abo gewählt haben, müssen Sie Ihre Software-Lizenzen alle 30 Tage online validieren. Die Software ist grundsätzlich jedoch 180 Tage nutzbar – auch offline."

  • Vielen Dank für die Info!
    Ich persönlich muss gestehen, daß ich da auch so meine Vorbehalte habe, sind vielleicht ja nur mentaler Natur ... aber die Entscheidung einmal eine Software zu kaufen und dann nutzen zu dürfen wie lange und wie ich will ist mir persönlich einfach sympathischer, auch wenn es rational bestimmt ausreichend Szenarien gibt wo so ein Lizenzmodell sinnvoll ist, werde ich das zunächst mal nicht machen. Bin gespannt ob sich das Modell durchsetzt.

  • Unwahrscheinliches Worst Case Scenario? Nein, Real Life!
    Ich frage mich gerade, wie griechische Designer, Grafiker und Video-Editoren derzeit sicherstellen
    können, dass auch morgen ihre Werkzeuge noch funktionieren? Wer seinen Internetanschluss auf
    Grund der Kapitalverkehrskontrollen oder mangels Einkommen nicht mehr bezahlen kann, wäre
    dann auch mit Edius Pro 8 aufgeschmissen. Dementsprechend hätten diese User auch kaum eine
    Chance, ihre Einkommenslage wieder zu verbessern.
    Das sind so meine Gedanken, wenn ich an Adobe Creative Cloud und an die neue Edius-Aktivierung denke.


    JIm

  • Unwahrscheinliches Worst Case Scenario? Nein, Real Life!
    Ich frage mich gerade, wie griechische Designer, Grafiker und Video-Editoren derzeit sicherstellen
    können, dass auch morgen ihre Werkzeuge noch funktionieren? Wer seinen Internetanschluss auf
    Grund der Kapitalverkehrskontrollen oder mangels Einkommen nicht mehr bezahlen kann



    Wieso ?
    normale Zahlungen laufender Vorgänge waren doch nie von den Kapitalverkehrskontrollen beeinträchtigt.
    Gebremst wurden nur einmalige auffällige Zahlungen größerer Summen, aber nie regelmäßige Zahlungen wie Mieten usw. auch nicht wenn sie ins Ausland gingen.
    Der normale Zahlungsverkehr ins Ausland lief und läuft uneingeschränkt.
    LG
    Maik